Abzocke: Gewerberegistrat - GES Registrat GmbH Berlin

Achtung FalleLeider scheint es ein sehr lohnendes Geschäft für die Firma GES Registrat GmbH mit Sitz in Berlin zu sein. Anders lässt sich die Abzocke, die Geschäftsführer Patrick Zilm und sein Team betreiben nicht erklären. Die GES Registrat GmbH verschickt Briefe, an Gewerbetreibende, die den Anschein erwecken amtlich zu sein. Dabei handelt es sich auch wieder um eine Abofalle! Erst wenn man das Kleingedruckte genau liest, fällt auf, dass eine Jahresgebühr in Höhe von 588,- € inkl. MwSt. fällig wird, sofern man das Formular ausfüllt und dies per Fax an eine 0800-Nummer zurück schickt. Erst vor kurzer Zeit hatten wir über eine ähnliche Abzocke der DR Verwaltung AG aus Bonn berichtet, die mit einer nahezu ähnlichen Methode vorgeht.

So sieht der Abzockbrief der GES Registrat GmbH aus:

GES Registrat GmbH Gewerberegistrat AbzockeDa uns der Brief von einer treuen Leserin zugeschickt wurde, haben wir selbstverständlich alle Daten, die Rückschlüsse zulassen würden in diesem Fall unkenntlich gemacht.

Welche Leistungen bietet das Gewerberegistrat für 588,- € im Jahr?

Ob man tatsächlich von Leistungen sprechen kann, lassen wir einfach mal dahingestellt. Unserer Auffassung nach handelt es sich hier jedenfalls nicht um eine sinnvolle Leistungen, die den Jahresbetrag in Höhe von 588,- € rechtfertigen würden. Wer den Brief ausfüllt und per Fax an die GES Registrat GmbH sendet, wird auf einer Internetseite in ein Verzeichnis eingetragen. Jedoch stellt diese keinen Vorteil für das eingetragene Unternehmen dar! Wer einen Bildeintrag wünscht, muss sogar 720,- € pro Jahr bezahlen, zumindest nach der Auffassung von Geschäftsführer Patrick Zilm.

Ähnlichkeiten mit der DR Verwaltung AG aus Bonn

Das Schreiben der GES Registrat GmbH aus Berlin wirkt von der Aufmachung her nicht ganz so professionell, wie das ähnliche Schreiben der DR Verwaltung AG aus Bonn. Trotzdem sind viele Parallelen zu erkennen. In beiden Fällen erwecken die Schreiben den Eindruck, dass eine Behörde hinter ihnen stecken würde. Doch nur wer etwas genauer hinschaut, erkennt, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot einer Firma handelt. Die Website der GES Registrat GmbH, die unter www.gewerberegistrat.de zu erreichen ist, wird umgeleitet auf www.registrat.de! Sie wirkt allerdings um einiges professioneller, als die Website des Mitbewerbers aus Bonn, der DR Verwaltung AG. Auch die geforderten Jahresgebühren liegen bei der GES Registrat GmbH mit 588,- € inkl. MwSt. rund 115,- € brutto höher, als bei der DR Verwaltung AG. Während bei USTID-Nr.de der Betrag netto ausgewiesen wird, hat man sich in Berlin dazu entschieden, den Jahresbetrag brutto anzugeben. Die Vertragslaufzeit liegt in beiden Fällen bei 24 Monaten. Doch in einem ganz wesentlichen Punkt gibt es einen großen Unterschied: Die GES Registrat GmbH geht wesentlich druckvoller vor und scheut auch nicht vor Klagen, falls jemand die Rechnung nicht bezahlt!

Wer ist die GES Registrat GmbH?

Es handelt sich bei der GES Registrat GmbH um eine Firma und nicht um eine Behörde. Dies erkennt man relativ einfach daran, dass es sich um eine GmbH handelt, also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese Firma scheint noch relativ neu auf dem Markt zu sein, denn die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg erfolgte erst am 08. Januar 2015 unter dem Aktenzeichen: HRB 163920 B. Als Geschäftsführer ist der im Jahr 1983 geborene Patrick Zilm eingetragen. Ihren Geschäftssitz hat die GES Registrat GmbH in der Gerichtsstraße 65 in 13347 Berlin. Auch die Internetdomains www.registrat.de, www.gewerberegistrat.de und www.freiberufregistrat.de sind auf die GES Registrat GmbH registriert. Alle oben genannten Domains werden per Weiterleitung an www.registrat.de weitergeleitet. Auch die Domains wurden erst zum 15.01.2015 registriert.

Wie sollte bei einem Anschreiben der GES Registrat GmbH vorgegangen werden?

Unsere Redaktion steht im permanenten Austausch mit verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien in ganz Deutschland. Wir haben unter anderem mit Rechtsanwalt Rafael Struwe von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke in Köln gesprochen. "Wer ein solches Schreiben erhält, sollte es auf keinen Fall unterschreiben, sondern stattdessen bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen versuchten Betrugs erstatten", so der Rechtsanwalt. Denn er sieht in diesem Fall einen versuchten Betrug, da die Aufmachung der Schreiben so gestaltet ist, dass diese den Eindruck eines amtlichen Schreibens erwecken. - Durch die Strafanzeigen müssen die Ermittlungsbehörden der Sache auf den Grund gehen und sich die Sachlage genau anschauen.

Sollte jemand versehentlich das Formular ausgefüllt und per Fax an die kostenfreie Faxnummer gesendet haben, so erhält der Freiberufler oder das betreffende Unternehmen kurze Zeit später eine Rechnung der GES Registrat GmbH. Wenn eine Rechnung ins Haus kommt, sollte diese jedenfalls nicht ignoriert werden, da die besagte Firma aus Berlin mit relativ harten Bandagen kämpft. Bleibt die Zahlung aus, so erfolgt im ersten Schritt eine Mahnung. Wird hierauf hin auch nicht bezahlt, so wird der Fall entweder an ein Inkassounternehmen (Hunter Forderungsmanagement GmbH) oder an einen Rechtsanwalt (RA Michael Borth) abgegeben, die den Druck dann weiter erhöhen und zusätzliche Kosten geltend machen.

WICHTIG: Nicht untätig bleiben!

Nach Auffassung aller Rechtsanwälte, mit denen wir bisher ausgiebig über das Vorgehen von Gewerberegistrat gesprochen haben, sind die Forderungen nicht gerechtfertigt, da es sich nicht um einen juristisch einwandfreien Vertrag handelt. Nehmen Sie sich unbedingt einen Rechtsanwalt zur Hilfe, wenn Ihnen eine Rechnung der GES Registrat GmbH zugeschickt wird! Die Chancen für Sie stehen nach bisherigen Erkenntnissen sehr gut, denn einige Rechtsanwälte haben bereits erfolgreich eine Feststellungsklage gegen die besagte Firma geführt. Jedenfalls knicken die Herrschaften aus Berlin ein, sobald sie entsprechenden "Gegenwind" von erfahrenen Rechtsanwälten bekommen.

Liste von Rechtsanwälten, die Mandanten in dieser Sache erfolgreich vertreten haben:

Wettbewerbszentrale ist ebenfalls aktiv gegen die GES Registrat GmbH

Die Wettbewerbszentrale bereitet derzeit eine Unterlassungsklage gegen die GES Registrat GmbH vor. "Ich gehe davon aus, dass wir den Unterlassungsanspruch durchbekommen,", zeigt sich WBZ-Präsident Solf sehr zuversichtlich.

Urteil gegen die GES Registrat GmbH

Mittlerweile liegt ein Urteil vor, welches die Rechtsanwaltskanzlei LoschelderLeisenberg im Namen eines Mandanten gegen die GES Registrat GmbH (Urteil vom 21. April 2015, Az. 22a C 72/15) erwirkt hat. Das AG Berlin Wedding hat darin wie folgt für Recht erkannt:

1. Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, an die Beklagte aufgrund des von ihr unterzeichneten Formulars "Freiberufregistrat - Erfassung freiberuflich Tätiger" einen Betrag in Höhe von insgesamt 1.176,00 € zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verpflichtet, den Eintrag "XXX" von ihrer Website www.registrat.de zu entfernen.

3. Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin 255,85 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. März 2015 zu zahlen.

4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

(Quelle: ll-ip.com)

Fazit:

Die Abofallen oder Branchenbuchabzocke scheint sich für die Betreiber noch immer zu lohnen. Denn derzeit sind gleich mehrere Firmen sehr aktiv mit dieser Methode. Dies zeigt lediglich, dass viele Freiberufler und Unternehmer die Schreiben nicht richtig durchlesen, die ihnen zugestellt werden. Ob es nun am Zeitdruck liegt, oder an anderen Umständen, können wir nicht beurteilen. Trotzdem bleibt festzuhalten, dass viel zu leichtsinnig auf Schreiben reagiert wird, die einen amtlichen Eindruck erwecken. Lieber genau hinschauen, statt in eine solche Falle zu tappen, die nachfolgend Kosten mit sich bringt!

Update: 12.06.2015

Hier haben wir uns mit Rechtsanwalt Christian Solmecke zu einer Abzocke unterhalten, die mit der gleichen Methode arbeitet:

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