AfA

AfADer Jahresabschluss hat das Ziel, zum Bilanzstichtag ein realistisches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu zeichnen. Deswegen ist es für ein periodenreines Ergebnis notwendig, jene Geschäftsfälle mit in den Jahresabschluss einzubeziehen, für die bis zum Bilanzstichtag noch nichts bezahlt wurde. Verbindlichkeiten, Forderungen, Rückstellungen und Abschreibungen sind solche Geschäftsfälle.

Was bedeutet AfA (Absetzung für Abnutzung)?

Abnutzbares Anlagevermögen verliert an Wert, was im Jahresabschluss berücksichtigt werden muss. Sonst gäbe er weder dem Unternehmer noch einem Außenstehenden ein getreues Bild von der aktuellen Vermögenslage des Unternehmens. Beispiel: Ein Auto wird über mehrere Jahre mit dem vollen Kaufpreis in der Bilanz ausgewiesen. Richtig wäre es, den Wertverlust des Autos in Form der Abschreibung im Jahresabschluss Rechnung zu tragen.

Lineare und degressive (in fallenden Jahresbeträgen) Abschreibung

Seit Januar 2011 gibt es die Möglichkeit für Unternehmer nicht mehr, Anlagegüter degressiv abzuschreiben. Um den linearen Wertverlust eines Anlagegutes zu berechnen, dividiert der Unternehmer den Anschaffungswert durch die Nutzungsdauer. Beispiel: Ein Unternehmen schafft sich einen neuen PC im Wert von 4500 Euro an. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt drei Jahre. Das Ergebnis aus 4500 dividiert durch drei beträgt 1500 Euro. Der PC verliert während der Nutzungsdauer jedes Jahr 1500 Euro an Wert, was im Jahresabschluss zu berücksichtigen ist.

Problematik der AfA

Diese einfache Berechnungsformel zeigt die Problematik: Denn niemand kann im Voraus wissen, wie die genaue Nutzungsdauer eines Anlagegutes ist. Deswegen ist der im Jahresabschluss berücksichtige Werteverlust ein Näherungswert. Der Gesetzgeber sieht für die Nutzungsdauer einzelner Anlagegüter Richtwerte vor. Beispiel: Ein PC hat eine Nutzungsdauer von drei Jahren. Einrichtungsgegenstände zehn Jahre.

Auswirkungen der AfA (Absetzung für Abnutzung)

Der jährliche Wertverlust des Anlagevermögens macht ein Unternehmen ärmer und vermindert gleichzeitig den Gewinn. Dies ist sowohl in der Bilanz als auch in der GUV-Rechnung zu berücksichtigen. Die Abschreibung in Höhe von 1500 Euro für den PC macht sich im Jahresabschluss auf zweierlei Weise bemerkbar:

Die Auswirkungen der Abschreibung in der Bilanz und in der GUV-Rechnung

Die Bilanz weist für die Anlage einen Wert von 3000 Euro statt 4500 Euro aus. Die GUV-Rechnung weist den Abschreibungsbetrag von 1500 Euro als Gewinn mindernden Betrag aus. Dadurch wird das Unternehmen um 1500 Euro ärmer, der Gewinn schmilzt.

Viele Menschen gehen davon aus, dass es das Hauptziel eines Unternehmens ist, den größtmöglichen Gewinn zu erzielen. Aber Unternehmer sind ständig auf der Suche nach Gewinn senkenden Maßnahmen. Warum? Ganz einfach: Sie wollen nicht zu viele Steuern bezahlen. Deswegen versuchen sie, die niedrigste Nutzungsdauer anzusetzen. Denn wird der Abschreibungsbetrag höher bedeutet das für das Unternehmen weniger Gewinn und eine niedrigere Steuerlast.

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