AGB

AGBNiemand liebt sie oder liest sie vor Onlinekäufen komplett durch. Dennoch sind sie im Geschäftsalltag wichtig. Die Rede ist von den AGBs. Übersetzt bedeutet dieses Kürzel "Allgemeine Geschäftsbedingungen". Diese müssen dem Kunden bei Onlinegeschäften - nicht aber bei Käufen in einem Ladengeschäft - zur Kenntnis gegeben werden, bevor der Kaufvertrag abgeschlossen wird. In der Regel muss kurz vor Abschluss eines Onlinekaufes ein Kästchen angekreuzt werden, das die AGB anerkennt. Diese sind entweder in einem Pull Down-Menü lesbar oder können per direktem Link geöffnet werden. Die meisten Onlinekunden verzichten darauf, die ellenlangen Texte zu lesen, die von Rücknahmebedingungen und Geschäftsbedingungen handeln. Wichtig sind sie aber dennoch.

Was bedeuten die AGB?

Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" fassen alle Vertragsbedingungen zusammen, die zwischen dem Käufer und dem Händler oder Dienstleister bestehen. Es geht darum, dass man Verbraucher durch einheitlich geregelte Richtlinien und Gesetze vor Missbrauch schützen möchte. Die AGB verschiedener Unternehmen klingen aus juristischen Gründen ähnlich formelhaft. Inhaltlich identisch sind sie deswegen aber noch lange nicht. In der EU arbeitet man daran, eine europaweite Norm zu erstellen, der zufolge es zu einer möglichst weitgehenden Vereinheitlichung der AGB kommen soll. Die sogenannte "Maximalharmonisierung" der AGB und des AGB-Rechts soll mehr Sicherheit gewährleisten. Auch wenn der Verbraucher das Kleingedruckte nur selten vollständig liest, kann er es jederzeit nachlesen oder sich darauf berufen. Dies kann der Händler oder Dienstleister allerdings auch. Hat man den AGB-Text beim Kauf nicht gelesen, kennt man möglicherweise eine bestimmte Regel zur Warenrücknahme nicht. Bisher gibt es für die AGB keine Formvorschriften. Rechtsverbindlich ist aber, dass der Kunde die AGB eines Unternehmens anerkennen muss, bevor der Kauf angeschlossen werden kann. Die Anerkennung muss wissentlich geschehen - meist durch ein Ankreuzen, dass man die AGB zur Kenntnis genommen hat. In den AGB dürfen keine Vertragsbestandteile enthalten sein, die aus juristischer oder Verbrauchersicht vollkommen aus dem Rahmen fallen. Im BGB werden die Regularien für AGB festgelegt. Wichtig sind insbesondere die Paragrafen 305 ff, 305c, 307, 308 und 309. Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) wurden eingeführt, um durch weitgehend standardisierten Klauseln klare Bedingungen für Käufe und Geschäftstätigkeiten zu erschaffen.

Besitzt ein Geschäftsmann noch Handlungsspielraum?

Bislang kann jedes Unternehmen die AGB so gestalten, wie es das möchte. Die Privatautonomie erlaubt dem Gesetzgeber zwar, bestimmte vertragliche Regeln aufzustellen. Der Unternehmer ist aber freigestellt, davon abweichende Regelungen einzuführen oder die AGB um eigene Komponenten zu ergänzen. Ausnahmen bestätigen diese Regel. Gesetzliche Regelungen können nämlich durchaus auch zwingend vorschreiben, was in den AGB stehen muss oder nicht stehen darf. Für den Kunden wird die Vertragsabwicklung so klarer und zielführender. Bei aller Erleichterung, die die AGB erschaffen können, können sie aber auch Überraschungen bergen. Das Unternehmen könnte über die AGB nämlich auch Dinge umsetzen, die man als Verbraucher so nicht erwartet. Gemeint sind sittenwidrige Klauseln oder Ähnliches. Der Gesetzgeber schuf daher Kontrollmöglichkeiten durch das 1977 erlassene AGB-Gesetz. Dieses floss nach einer vorübergehenden Aufhebung 2002 weitgehend ins BGB ein. Im Unterschied zu den AGB, die ein Verbraucher vor einem Kauf zur Kenntnis nehmen muss, müssen Unternehmen untereinander dies nicht tun. Interessant ist auch, dass einzelne Bestandteile des AGB durch anderslautende Einzelvereinbarungen aufgehoben werden können. Die Zahlungsfrist oder die Lieferzeit kann beispielsweise individuell verlängert oder verkürzt werden. Automatisch werden dann in den AGB stehende Regeln ausgehebelt. Solange dies zum Vorteil des Kunden geschieht, ist nichts dagegen zu sagen. Es kann aber auch zum Vorteil des Unternehmens genutzt werden, ohne dass es kritisch zu sehen ist. Beispielsweise kann ein Unternehmer entgegen der AGB eine kürzere Zahlungsfrist für einen Kunden festlegen, der von einer Insolvenz bedroht oder mehrfach durch schlechtes Zahlungsverhalten aufgefallen ist. Die Umgehung der AGB dient dann dem Liquiditätserhalt des Unternehmens.

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