Als Gründer die Privatausgaben im Griff haben

Privatausgaben

Jede Existenzgründung ist, ganz besonders in diesem frühen Stadium, mit einmaligen Ausgaben und finanziellen Risiken verbunden. An die Stelle des bisher vertraglich gesicherten Einkommens als Arbeiter, als Beamter oder als Angestellter tritt jetzt die Betriebseinnahme. Der Jungunternehmer akquiriert Aufträge, erledigt sie termingemäß und stellt dem Auftraggeber anschließend die erbrachte Leistung in Rechnung. Die wird fristgemäß bezahlt. Bis sich dieser immer wiederholende Rhythmus eingespielt hat, vergehen im wahrsten Sinne des Wortes Monate. Rhythmus bedeutet in diesem Sinne, dass der Selbstständige dauerhaft mit Aufträgen soweit ausgelastet ist, dass er tagtäglich arbeiten und in der Folge auch regelmäßige Rechnungen schreiben kann. Die müssen in ihrer Gesamtheit so hoch ausfallen, dass damit sowohl die anfallenden Betriebskosten als auch die notwendigen Privatrausgaben finanzierbar sind. In dieser Phase der Existenzgründung hat die Selbstständigkeit Vorrang. Nicht unbedingt notwendige sowie luxuriöse Ausgaben sind zweitrangig, sie werden bis auf Weiteres zurückgestellt. Das geht so weit, dass der Gründer seine Privatausgaben danach durchforstet, an welcher Stelle bei welcher Kostenart Einsparungen möglich sind. Ziel ist es, die Privatausgaben im Griff zu haben und auch zu behalten.

Wahl der richtigen Kranken-/Pflegeversicherung

Der Existenzgründer hat als Selbstständiger die Wahl zwischen der Vollversicherung in einer privaten Krankenversicherung und der freiwilligen Mitgliedschaft in einer der gesetzlichen Krankenkassen. Er sollte sich aus mehrerlei Gründen für die gesetzliche Krankenversicherung, die GKV entscheiden. Der Monatsbeitrag richtet sich auch für den Selbstständigen nach seinem Einkommen, und in der GKV als Familienversicherung sind alle Angehörigen kostenlos mitversichert. Zu einem späteren Zeitpunkt besteht jederzeit die Möglichkeit, die GKV-Leistungen durch eine tarifbezogene private Krankenzusatzversicherung aufzubessern. Für die Gründerphase bietet die GKV einen „Eingangstarif“ für Selbstständige mit noch geringem Einkommen an. Dieser Tarif wird jährlich anhand des Steuerbescheides angepasst.

Krankenversicherung

Die Wahl zur GKV ist häufig besser, als die einer privaten Krankenversicherung.

Telefon und Internet sind steuerabzugsfähige Betriebsausgaben

In vielen Fällen hat der Existenzgründer die Möglichkeit, seine gesamte Kommunikation mit Festnetz- und Mobiltelefon, mit Telefax sowie Internetanschluss auch bei einer gemischten privaten und beruflichen Nutzung als Betriebsausgabe geltend zu machen. In diesem Falle werden die nachgewiesenen Kosten prozentual aufgeteilt, in der Regel im Verhältnis 70% beruflich und 30% privat. Sofern eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben wird, werden jeweils die Nettobeträge, also ohne die 19%ige Mehrwertsteuer zugrundegelegt. Die monatlichen Kosten werden vom Firmenkonto abgebucht, wodurch das Privatkonto deutlich entlastet wird. Die Betriebsausgaben verringern rechnerisch die steuerpflichtigen Betriebseinnahmen und in der Folge auch die sich daraus ergebende Steuerlast.

Begrenzung der Privatausgaben auf den Privatbereich

Auch wenn es das Finanzamt so nicht gerne hört: Der Selbstständige sollte bei sämtlichen Ausgaben im Alltag prüfen, ob sie rein privat sind oder doch in einem beruflichen Zusammenhang stehen. Um das Privatkonto zu entlasten, müssen im Zweifelsfalle zu allen Ausgaben die Belege gesammelt und aufbewahrt werden. Das gilt beispielsweise für Pkw-Fahrten, für Ge- und Verbrauchsmaterialien sowie in bestimmten Fällen auch für Bewirtungen im Restaurant. Alles was nur möglich ist, wird über das Firmenkonto bezahlt. Wenn ein beruflicher Sachbezug besteht, dann handelt es sich um eine steuerabzugsfähige Betriebsausgabe mit zwei Vorteilen. Zum einen wird die in der Rechnung enthaltene Mehrwertsteuer erstattet, und zum anderen reduziert der danach verbleibende Nettobetrag die steuerpflichtigen Betriebseinnahmen. All das „spielt sich auf dem Firmenkonto“ des Unternehmers ab. Das bedeutet jedoch nicht, „dass auf Firmenkosten gelebt und geschlemmt werden darf“.

Im Privatbereich muss der Gürtel durch ein umsichtiges Ausgabenverhalten eng geschnallt sein und bis auf Weiteres bleiben. Bestehende Versicherungen sollten auf ihren Sinn hin überprüft und notfalls gekündigt werden. Abos von Zeitungen und Zeitschriften sind daraufhin kritisch zu prüfen, ob die Kosten tatsächlich gerechtfertigt sind, oder ob die knappe Freizeit nur zum einmaligen Durchblättern ausreicht.

Die gesamte Denkweise des Jungunternehmers muss auf Sparsamkeit und auf ein jederzeit kritisches Kosten-Nutzen-Denken ausgerichtet sein. Dann behält er seine Privatausgaben im Griff, ohne dass es ihm bewusst wird, und ohne dass er daraus ein Verlustempfinden entwickelt.

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