Der Hund zählt bei vielen Personen als Familienmitglied. Es ist nicht einfach ein Tier, welches man immer zu Hause lässt, ganz im Gegenteil. Zahlreiche Hundehalter nehmen den Hund so gut wie überall mit hin, zumindest überall wo es erlaubt ist. Aus Sicht der Hundehalter ganz normal und letztendlich auch wichtig, denn je mehr das Tier kennenlernt, desto sozialisierter ist es.
Doch selbst in der heutigen Zeit haben viele Geschäfte noch immer nicht verstanden, wie wichtig Kundenzufriedenheit und Kundenbindung sind. Dabei ist es doch gerade bei Hundehaltern ganz einfach einen positiven Eindruck zu hinterlassen und Punkte zu sammeln, die sich dann wiederum später gut auf das Geschäft oder den Verkauf auswirken. Denn für viele Halter ist der Hund wie ein Kind und wer würde schon etwas in einem Geschäft kaufen, welches nicht gut zu den Kindern ist?
Es ist ein ungeschriebenes Gesetz, dass genau die Kunden, die sich wirklich wohl und gut aufgehoben fühlen viel eher bereit sind etwas zu kaufen und in der Regel auch mehr Geld im Laden lassen, als Kunden die nicht besonders glücklich sind. Wenn ein Hundebesitzer spürt, dass sein "Kind" willkommen ist, können Sie diesen relativ einfach als Stammkunden gewinnen.
Bei Hundebesitzern kann alleine schon ein Hinweisschild am Eingang mit dem Aufdruck: "Hunde verboten", "Hunde müssen draußen bleiben", "Hunde nicht gestattet" oder "Wir warten gerne draußen" eine sehr abschreckende Wirkung haben.
Besonders im Sommer ist es sehr problematisch, denn das Auto heizt sich schon bei leichten Sonnenstrahlen im Innenraum stark auf, so dass es für Kleinkinder und Tiere im Auto gefährlich oder gar tödlich werden kann. Ist es verboten Hunde mit in den Laden zu nehmen, so kann es ganz leicht dazu führen, dass Sie einen potenziellen Kunden verlieren, da dieser Ihr Geschäft erst garnicht betritt.
Wir sind diese Woche mit einer ganz ausgeglichenen und braven Hündin, die als Servicehund gekennzeichnet war, in ein schwedisches Möbelhaus in Koblenz gegangen und haben den Versuch durchgeführt. Der Hund war selbstverständlich angeleint und ist ganz brav mitgelaufen. Obwohl an der Tür ein Schild mit dem Hinweis: "Hunde verboten" aufgebracht war, sind wir durch das Möbelhaus gegangen. Auf einmal war deutlich zu erkennen, wie sämtliche Mitarbeiter miteinander telefonierten. Nach etwa 5 Minuten kam ein Herr, der sehr unfreundlich war und schrie uns an: "Sofort raus mit dem Hund." Nicht genug, obwohl der Hund ganz klar als Servicehund zu erkennen war, wir den Mitarbeiter auch freundlich darauf hingewiesen haben, wurden wir permanent auf dem Weg nach draußen immer wieder provokativ angerempelt. - Dies leider das negativeste Beispiel, welches wir in unserem Test erlebt haben. - Für uns jedoch ganz klar ein Zeichen, dass in diesem schwedischen Einrichtungshaus das Thema Kundenzufriedenheit nicht besonders groß geschrieben wird.
Positive Erfahrungen hingegen haben wir in vielen verschiedenen Baumärkten, wie zum Beispiel: Obi, Hornbach, Globus Baumarkt, Bauhaus oder auch in Elektrogeschäften wie Mediamarkt oder Saturn sammeln dürfen. Auch viele Restaurants hatten überhaupt kein Problem mit unserer tierischen Begleitung, im Gegenteil. In den meisten Restaurants bekamen wir für unsere Vierbeinerin ohne Aufforderung eine Schüssel mit Wasser. Teilweise wurden uns auch Leckerchen angeboten. - Das Restaurant mit dem freundlichsten Service aus Sicht des Hundes war in unserem Test definitiv das Maredo Steakhouse in Mainz.
Anmerkung: Die Hündin war nur in Geschäften, in denen Hunde nicht gestattet waren als Servicehund gekennzeichnet.
Leider ist nicht jeder Mensch gesund. Es gibt Menschen mit körperlichen Einschränkungen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dabei werden insbesondere bei Menschen mit ganz starken Sehschwierigkeiten Blindenhunde eingesetzt. Ohne die Hilfe des Vierbeiners wäre es für eine solche Person unter Umständen überhaupt nicht möglich das Geschäft zu betreten. - Auch dies sollte immer bedacht werden.
Bedenken Sie immer: Hundebesitzer kommunizieren viel untereinander. Wenn Sie einen positiven Eindruck hinterlassen haben, werden ganz bestimmt auch Bekannte von diesem Kunden mit Hund bei Ihnen vorbeischauen, die Sie andernfalls womöglich nicht als Kunden bekommen hätten.
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 stellt ein generelles Verbot der Mitnahme eines Blindenführhundes oder eines anderen Assistenzhundes in aller Regel eine unzulässige Diskriminierung im Sinne von §§ 3 Abs. 2, 19 AGG dar. Das schwedische Möbelhaus darf den Menschen mit Hund also gar nicht vor die Tür setzen. Selbst in Lebensmittelgeschäften sind Assistenzhunde zulässig.
Hundefreundliche Grüße!
Links:
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html
http://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/SichereLebensmittel/Hygiene/_Texte/MitBlindenhundLebensmittelgeschaeft.html?nn=406624