Arbeitssicherheit im Büro

Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz bzw. Arbeitssicherheit – mit diesen Begriffen werden in der Regel handwerkliche oder industrielle Betriebe in Verbindung gebracht, bei denen die Arbeiter mit gefährlichen Stoffen, schweren Maschinen oder ähnlichem in Berührung kommen. Ein Arbeitsplatz im Büro wird hingegen als wenig risikoreich eingeschätzt, wird die meiste Zeit doch im Sitzen am Computer oder mit Papieren gearbeitet. Fast wie Zuhause könnte man sagen. Doch so wie die meisten Unfälle tatsächlich im Haushalt passieren, so können ungünstige Bedingungen im Büro ebenfalls Gefahren bergen.

Wer eine Firma gründet, die den Arbeitsmittelpunkt im Büro hat, sollte demnach das Thema Arbeitssicherheit nicht außer Acht lassen, sondern sich mit einigen wichtigen Punkten beschäftigen, die die Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleisten und den Betrieb vor möglichen rechtlichen Folgen schützen. Das beginnt bei offensichtlich wichtigen Themen wie dem Brandschutz, geht über die Vorsorgemaßnahmen im Falle einer nötigen Evakuierung der Räume bis hin zu vermeintlichen Kleinigkeiten wie die Sicherung des Arbeitsplatzes gegen Unfälle.

  1. Brandschutz

Laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (10 A 363/86) aus dem Jahr 1987 muss „mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden“. Wer einen neuen Betrieb gründet, sollte sich diesen Satz immer vor Augen halten. Denn selbst wenn weder mit entzündlichen Stoffen gearbeitet wird noch sich die Büros in einem Holzhaus befinden, so muss für den Fall der Fälle vorgesorgt sein und nicht einfach auf das Glück gehofft werden, dass schon nichts passieren wird.

Gemäß §5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz ist ein Arbeitgeber vielmehr sogar dazu angehalten, Gefährdungen durch Brände zu ermitteln und zu beurteilen: „Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“

Das bedeutet, dass infolgedessen entsprechende Maßnahmen zu Verhütung und im Notfall zur Brandbekämpfung durchzuführen sind. Je nach Größe des Betriebes bietet es sich dabei an, einen Angestellten als Brandschutzbeauftragten abzustellen und entsprechend schulen zu lassen. Dies ist gesetzlich bei einer reinen Bürotätigkeit zwar nicht verpflichtend, kann aber nicht schaden und ist im Falle eines Falles gut investiertes Geld.

Brandschutz ist demnach kein Thema, das allein aus freiwilligen Beweggründen wichtig ist. Vielmehr gibt es zahlreiche gesetzliche Vorschriften in diesem Zusammenhang, die bereits greifen, wenn ein Betrieb lediglich eine Person beschäftigt – auch wenn diese nur einmal in der Woche als Aushilfe kommt. Folgende Gesetze und Verordnungen können in Kraft treten, je nach Art des Betriebes und seiner Ausstattung:

Brandschutz-Richtlinien

Es stellt sich die Frage, was in einem Büro nun die größte Gefahr für einen Brand darstellt, wenn offene Flammen, chemische Reaktionen oder heiße Flächen nicht vorhanden bzw. gegeben sind. Die Antwort ist offensichtlich: Elektrizität. Eine besondere Gefahr geht von folgenden Quellen aus:

Technik im BüroDiese Risiken lassen sich jedoch recht einfach vorbeugen, indem defekte Geräte vom Strom genommen werden, defekte Kabel ausgetauscht und defekte Steckdosen gut sichtbar als solche gekennzeichnet werden, um eine weitere Verwendung zu vermeiden. Ein Kabelsalat sollte – auch aufgrund der Übersicht und der Stolpergefahr – unbedingt vermieden und die Kabel ordentlich verlegt werden. Des Weiteren ist auf die maximale Belastung von Stromleitungen zu achten. Auch Mehrfachsteckdosen, die in einem Büro oftmals genutzt werden müssen, haben eine Maximalbelastung, die es unbedingt einzuhalten gilt.

Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, ist es wichtig, dass Sicherheitsmaßnahmen getroffen worden sind. Einige davon sind gesetzlich geregelt und vorgeschrieben, andere bieten sich freiwillig an, um den Arbeitnehmern die bestmögliche Sicherheit zu gewähren.

  • Vorbeugende Maßnahmen

Darunter sind beispielsweise das Erteilen von Rauchverboten zu verstehen, das Verbot von offenen Flammen wie zum Beispiel Kerzen, bzw. das Gebot, diese nicht unbeaufsichtigt zu lassen.

  • Kennzeichnung von Rettungswegen und Notausgängen

Auch für betriebsfremde Personen müssen die Rettungswege ersichtlich sein. Dies kann am besten durch die Anbringung von allgemein bekannten Zeichen (weißes, laufendes Männchen auf grünem Hintergrund) erreicht werden. Auch Notausgänge sollten entsprechend gekennzeichnet sein. Diese Schilder sollten des Weiteren auch im Dunkeln gut erkennbar sein. Gerade aufgrund der vielen Elektroinstallationen in einem Zweckbau müssen hier unterschiedlichste Bedingungen erfüllt sein, darunter beispielsweise der Funktionserhalt bestimmter Gerätschaften während eines Notfalls oder die Nutzung von geprüften und ungefährlichen Baustoffklassen. Einen Ratgeber für die Voraussetzungen moderner Brandschutzsysteme sowie generelle Infos zu den Fluchtwegen sind in dieser Auflistung zu finden.

  • Flucht- und Rettungsplan aushängen

Je nachdem, wie verwinkelt oder großräumig das Gebäude ist, macht es Sinn einen Flucht- und Rettungsplan auszuhängen, damit sich Angestellte bereits im Vorfeld die möglichen Rettungswege einprägen können.

  • Notausgang niemals versperren

Dies ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Notausgänge dürfen zum einen nicht versperrt werden und müssen von innen während der Betriebszeit immer zu öffnen sein, zum anderen dürfen die Türen nicht mit Kartons oder Möbeln verstellt werden, da das Freiräumen in Notfällen zu viel Zeit kosten kann.

  • Feuerschutz- und Rauchschutztüren

Je nach Größe des Büros bieten sich Türen dieser Art an, die dazu dienen, dass das Feuer bzw. der Rauch nicht auf andere Räume übergreifen kann. Aus diesem Grund müssen diese Türen entweder immer geschlossen sein oder aber mittels Rauchmelder im Brandfall automatisch schließen können.

Feuerlöscher

71053137 - Fachmann bei der Prüfung eines Feuerlöschers © RioPatuca Images

  • Feuerlöscher verfügbar machen

Im Fall eines kleinen Brandes können Feuerlöscher Schlimmeres verhindern. Entsprechend sollten diese in jedem Raum vorhanden sein. Es ist jedoch darauf zu achten, dass es unterschiedliche Arten von Feuerlöschern gibt, die zu unterschiedlichen Brandursachen angewendet werden müssen. In Büros, in denen Brände in der Regel nicht von gasförmigen oder flüssigen Stoffen und auch nicht von Fetten oder brennbaren Metallen ausgehen, bietet sich ein Pulverlöscher mit ABC-Pulver an. Auch ein Wasserlöscher mit Zusatzstoffen ist denkbar. Bei kleinen Büros ist in jedem Fall von Kohlendioxidlöschern abzuraten, da diese einerseits für flüssige Stoffe gedacht sind, andererseits bei ihrer Verwendung in kleinen Räumen Erstickungsgefahr droht.

  • Brand- bzw. Feuermelder installieren

So können Arbeitnehmer rechtzeitig gewarnt werden und das Gebäude verlassen.

  • Mitarbeiter schulen

Es bietet sich an, die Mitarbeiter auf einen Ernstfall vorzubereiten. Dies kann einerseits durch eine Feuerübung geschehen, in der der Ernstfall samt Flucht simuliert wird, andererseits durch die Schulung an der Bedienung eines Feuerlöschers.

Werden vom Arbeitgeber keine Sicherheitsmaßnahmen bezüglich des Brandschutzes durchgeführt, kann dies teure Folgen haben. Denn die Berufsgenossenschaften haben gemäß Sozialgesetzbuch VII das Recht, den Betrieb zu kontrollieren. Auch das Gewerbeamt kann Kontrollen durchführen. Bei einem Verstoß gegen geltende Regelungen droht je nach Schwere des Falles eine Verwarnung oder ein Bußgeld.

Wird ein Mitarbeiter in einem Ernstfall aber aufgrund eines mangelhaften Brandschutzes verletzt, so kann es theoretisch sogar zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen, oftmals aber wird zumindest die Unfallversicherung des Arbeitnehmers den Arbeitgeber in Regress nehmen.

  1. Unfällen vorbeugen

Neben dem großen Thema des Brandschutzes kommt im Büro außerdem das Risiko von Betriebsunfällen zustande. Gerade für Unternehmensgründer ist es daher wichtig, die Büroeinrichtung schon im Vorfeld so zu gestalten, dass Arbeitsunfälle so gut es geht vermieden werden können:

  • kein Mobiliar mit scharfen Kanten

Nur einmal schnell zum Drucker gerannt und dabei an der scharfen Kante des Metallschreibtisches hängengeblieben - so schnell kann ein Unfall im Betrieb passieren, der sich vermeiden lässt, wenn Tische mit abgerundeten Kanten versehen sind. Auch kann dann ein Hängenbleiben mit einem Kleidungsstück vermieden werden, denn auch dabei kann sich verletzt werden.

  • Kabel nicht zu Stolperfallen werden lassen
    Kabelsalat

    83957359 – Computerschrott © Petra Nowack - peno

Wie bereits oben erwähnt, sollten Kabel immer ordnungsgemäß verlegt werden, nicht nur, um die Brandgefahr durch einen Kabelsalat zu minimieren, sondern auch, um keine Stolperfallen entstehen zu lassen. Dementsprechend bietet es sich an, die Kabel unter den Tischen und dicht an der Wand zu verlegen.

  • Trittleiter zur Verfügung stellen

Wenn aus einem hohen Regal eine Akte geholt werden soll, kommt nicht jeder Mitarbeiter ganz oben an. Viele behelfen sich dann mit ihrem Bürostuhl. Allerdings ist dieser dafür gänzlich ungeeignet, nicht nur aufgrund der in der Regel montierten Rollen, die zu einem leichten Wegrutschen führen können. Aus diesem Grund sollten bei hohen Regalen Trittleitern zur Verfügung gestellt werden.

  • Arbeitsgeräte auf eine bequeme Höhe stellen

So einfach und unwichtig sich das anhören mag, so dringend ist dies doch auf Dauer. Rückenbeschwerden kommen heutzutage sehr häufig vor – muss sich ein Mitarbeiter für das Fax oder den Drucker tief hinunterbücken, kann dies ein Rückenleiden verursachen oder fördern.

  • Keine schweren Gegenstände auf hohe Regale stellen

Schwere Gegenstände können große Verletzungen verursachen, wenn sie hinunterfallen. Dementsprechend sollten sie niemals weit oben gelagert werden, sondern in einer Höhe, in der ein Herunterfallen keinen Schaden verursachen kann.

Um sowohl Unfällen als auch Bränden vorzubeugen ist es wichtig, dass sich aber nicht nur der Arbeitgeber Gedanken macht und sich an Vorschriften hält. Auch die Arbeitnehmer sollen dazu angehalten werden sich so zu verhalten, dass es zu keinen Zwischenfällen kommen kann.

  1. Betriebliche Gesundheitsförderung

Ein in der heutigen Zeit immer aktuelleres Thema ist die innerbetriebliche Gesundheitsförderung, mit der Arbeitnehmer bei unterschiedlichsten Problemen unterstützt werden sollen. Demographischer Wandel, Fachkräftemangel und „Arbeit bis 67“ sind Schlagworte, die damit einhergehen und die Notwendigkeit des Themas unterstreichen. Weiterhin sind es aber auch Krankheitsbilder wie Burnout und Stress, die sich durch ein bewusstes Gesundheitsmanagement verhindern oder minimieren lassen – dementsprechend ist die betriebliche Gesundheitsförderung also durchaus eine Form von Sicherheitsmaßnahme, um Arbeitnehmer zu schützen und ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu sichern. Mögliche Präventionsmaßnahmen, die auch vom Bundesministerium für Gesundheit empfohlen werden, sind beispielsweise:

Gesundheitsmanagement

Die Einrichtung eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements hat sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile. So kann sich das Unternehme über motivierte und produktive Angestellte und geringere Fehlzeiten freuen, während die Arbeitnehmer sich auf der Arbeit wohler fühlen, ihre Belastungen verringern können und sich als Teil eines positiven Betriebsklimas empfinden.

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