BAFA

BAFADas Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle, BAFA, hat als Bundesoberbehörde ein breit gefächertes Aufgabenspektrum innerhalb des Geschäftsbereiches des Bundeswirtschaftsministeriums. Das BAFA versteht sich als modernes Kompetenzzentrum für Klimaschutz, Energie, Wirtschaftsförderung und Außenwirtschaft. In den Bereichen Energie, Wirtschaftsförderung sowie Außenwirtschaft nimmt das BAFA wichtige administrative Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr. Der in der Außenwirtschaft angesiedelte Bereich der Ausfuhrkontrolle gehört mit zu den Kernaufgaben des BAFA. Die Behörde ist eng in die Exportkontrollpolitik des Bundes eingebunden und kooperiert in dieser Funktion auch mit anderen Bundesbehörden mit dem Zweck eines komplexen Exportkontrollsystems. Sämtliche Ausfuhrkontrollen des BAFA orientieren sich streng an bundesgesetzlichen und internationalen Verpflichtungen. Bei all diesen Prozessen stehen das außenpolitische Interesse sowie das Sicherheitsbedürfnis der Bundesrepublik Deutschland an erster Stelle.

Das umfangreiche Aufgabenspektrum des BAFA

Innerhalb der Einfuhrrichtlinien der Europäischen Union bestimmt eine gemeinsame Handelspolitik deren gesetzeskonforme Durchführung. Daran hat das BAFA, als außenwirtschaftlich agierende Behörde, einen entscheidenden Anteil. Die Wirtschaftsförderung des BAFA konzentriert sich vor allem auf die Abwicklung von Förderprogrammen insbesondere für mittlere und kleine Unternehmen. Auch der Energiesektor ist ein zentrales Aufgabengebiet des BAFA. In diesem Segment setzt die Behörde unmittelbar verschiedene Fördermaßnahmen zur stärkeren Nutzung regenerativer Energien, für den bundesdeutschen Steinkohlebergbau sowie zur allgemeinen Energieeinsparung um. Im Mineralölbereich wirkt das BAFA an der Krisenvorsorge mit.

Die Entstehung des BAFA begann bereits in der Nachkriegszeit

Die historischen Wurzeln des BAFA ergeben sich aus der Geschichte des Bundesausfuhramtes sowie des Bundesamtes für Wirtschaft. Bereits im Jahre 1954 wurde das Bundesamt für Wirtschaft in Frankfurt am Main errichtet, damals noch unter der ursprünglichen Bezeichnung Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft. Im Jahre 1975 wurde der Amtssitz nach Eschborn verlagert. Ein Jahr nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges wurde das Zentralamt für Wirtschaft, dem Bundesamt für Wirtschaft vorausgehend, als zentrale Wirtschaftsverwaltung gegründet. Daraus entwickelte sich durch den wirtschaftlichen Zusammenschluss amerikanischer und britischer Zonen das Verwaltungsamt für Wirtschaft im Sommer des Jahres 1946. Bereits ein Jahr später entwickelte sich durch den politischen Zusammenschluss die sogenannte Verwaltung für Wirtschaft des neu gegründeten Wirtschaftsraumes.

Weiterentwicklung des BAFA als Fusionsbehörde nach Gründung der BRD

Die wirtschaftspolitischen Aufgaben gingen nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland auf das Bundeswirtschaftsministerium über. Im Jahre 1951 erfolgte eine Umbenennung der Behörde in Bundesstelle für Warenverkehr in der gewerblichen Wirtschaft, es wurden reine Exekutivaufgaben übernommen. Im Jahre 1992 wurde vor dem Hintergrund stetig wachsender Proliferationsgefahren das Bundesausfuhramt gegründet. Das von der Bundesregierung seinerzeit aufgesetzte Programm moderne Verwaltung, moderner Staat führte schließlich zur Fusion des Bundesausfuhramtes sowie des Bundesamtes für Wirtschaft. Durch ein Bundesgesetz vom 21.12.2000 erhielt die neue Behörde des Namen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA. Von dem Zusammenschluss erhoffte man sich insbesondere eine effizientere Verwaltung. Dabei konnten besonders bei den internen Verwaltungsaufgaben Synergieeffekte genutzt werden. In Zusammenarbeit mit Behörden, Verbänden und Unternehmen setzt das Leitbild des BAFA auf die zuverlässige und zeitnahe Erfüllung der vielfältigen nationalen aber auch internationalen Aufgaben.

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