Basel 2

Basel-2Basel 2 ist der Name für eine Rahmenvereinbarung über die Eigenkapitalvorschriften für Banken im europäischen und amerikanischen Raum. Sie wurde im Juni 2004 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht beschlossen und bekanntgegeben. Die Einführung der Regeln erfolgt in der Europäischen Union zum 1. Januar 2007, Institute aus den Vereinigten Staaten müssen die Bedingungen auf Grund der derzeitigen finanziellen Lage erst später erfüllen.

Erste Säule von Basel 2: Die Mindesteigenkapitalanforderungen

Basel 2 ist nach einem Säulensystem aufgebaut. Die erste Säule umfasst dabei die sogenannten Mindesteigenkapitalanforderungen, die jede Bank zu erfüllen hat. Sie soll dazu dienen, dass Banken nicht nur auf dem Papier über genügend Sicherheiten verfügen, sondern gleichzeitig auch über "sichere Sicherheiten" verfügt. Entsprechend werden als nicht-ausfallsicher geltende Papiere bei der Kenngröße des Eigenkapitals anders berechnet als sichere Papiere. Bedacht werden bei Basel 2 die Kreditausfallrisiken, die Marktpreisrisiken und die operationellen Risiken. Diese werden durch eine komplizierte Formel zusammengerechnet und ergeben dadurch eine aktualisierte Version der Eigenkapitalquote.

Zweite Säule von Basel 2: Der bankaufsichtliche Überprüfungsprozess

Die zweite Säule von Basel 2 ist im Gegensatz zu ersten ein komplett neuer Punkt. Der sogenannte bankaufsichtliche Überprüfungsprozess soll dazu führen, dass eine regelmäßige und tiefgründige Prüfung eines jeden Instituts stattfindet. Durch diese sollen mögliche Probleme in den Bilanzen aufgedeckt werden. Je nach Abschneiden bei den sogenannten "Stresstests" kommen durch die Anforderungen von Basel II eventuell Restriktionen oder Strafzahlungen auf die Banken zu. Durch die zweite Säule kommen auf die Institute genauso wie auf die Aufsichtsbehörden außerdem neue Pflichten zu. Erstere müssen ihren Risiken offenlegen und selbst einschätzen, ihre Risikomanagmentsysteme ausbauen und eine angemessene Ausstattung mit internem Kapital für Ernstfälle gewährleisten. Die Bankenaufsichten müssen im Rahmen der zweiten Säule von Basel 2 dafür sorgen, dass laufend regelmäßige Überprüfungen durchgeführt werden. Zuständig sind dafür immer die nationalen Prüfer, in Deutschland also die BaFin. Neben einer reinen Überprüfung der Kapitalstruktur und der Bilanz, müssen die Prüfer sich außerdem damit auseinandersetzen, ob das jeweilige Institut eine ordentliche Risikosteuerung vornimmt und ob das Berichtswesen funktioniert.

Dritte Säule von Basel 2: Offenlegung und Marktdisziplin

Mit der dritten Säule will Basel II dafür sorgen, dass auch Aktionäre und Anleger einen besseren Einblick in die jeweiligen Institute haben. Die Regelungen umfassen dabei sowohl qualitative als auch quantitative Komponenten, wodurch ein erheblicher Mehraufwand auf die Banken zukommt. Im qualitativen Bereich geht es dabei hauptsächlich um eine ausführliche Darlegung und Erklärung der unterschiedlichen Posten der Bilanz. Vor Basel II galt es üblich, schwer einzuschätzende Papiere nicht weiter zu erklären. Im Rahmen der qualitativen Offenlegung muss dies nun getan werden. Die quantitative Komponente umfasst derweil die Höhe des Kernkapitals, die Gesamtsumme des Ergänzungskapitals und der Drittrangmittel, weitere Kapitalabzugsmöglichkeiten und die Gesamtsumme der anrechnungsfähigen Eigenmittel. Im Rahmen der Marktdisziplin müssen die Institute darüber hinaus deutlich machen, welche Risiken sie bei welchen Papieren eingegangen sind und müssen sich im Rahmen der Veröffentlichung für diese rechtfertigen. Auch eine ausführliche Selbsteinschätzung der eingegangen Risiken ist verpflichtend.

Vorteile und Nachteile von Basel 2

Die Einführung von Basel 2 galt bereits 2004 als umstritten. Auf der einen Seite profitieren zwar Anleger von der größeren Sicherheit, Banken dagegen müssen deutlich höhere Summen für die Verwaltung und die Erhöhung des Eigenkapitals aufbringen. Dadurch werden Kredite für Mittelständler meist teurer und die Dividenden für Anleger sinken. Kritiker meinen, dass die höheren Sicherheiten dadurch schlussendlich von den Aktionären und Kreditnehmern bezahlt werden.

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