So bewerten Banken Ihre Kreditsicherheiten

So-bewerten-Banken-Ihre-KreditsicherheitenFremdkapitalgeber sind in der Regel die Banken. Sie sollten regelmäßig die Aufstellung Ihrer Kreditsicherheiten überprüfen, denn insbesondere angesichts des aktuellen Zinspokers der Europäischen Zentralbank und der Überflutung der Märkte mit dem sogenannten billigen Geld wird diese Frage früher oder später auf Sie zukommen. Für Sie ist wichtig zu wissen, wie Ihre Bank Ihre Kreditsicherheiten beurteilt. Setzen Sie sich mit diesem Thema frühzeitig auseinander, um bei Ihrem nächsten Bankgespräch optimal vorbereitet zu sein. Nur so laufen Sie nicht die Gefahr, für Sie gute und wichtige Sicherheiten zu früh anzubieten und bei den Zinskonditionen das Nachsehen zu haben.

Vor- und Nachteile verschiedener möglicher Unternehmenssicherheiten

Zu den klassischen und konservativen Kreditsicherheiten gehört die Verpfändung von Geschäftskonten und Sparguthaben. Diese Art der Kreditvergabe wird von den Banken gerne gesehen, da die Abwicklung schnell und unkompliziert ist und Ihren Kredit zu 100 Prozent absichert. Als Unternehmer ist diese Art der Kreditaufnahme jedoch eher unwirtschaftlich, da Ihr Guthaben gesperrt ist und Sie mit diesem Geld folglich nicht arbeiten können.

Hält Ihr Unternehmen Wertpapiere an fremden Unternehmen oder gibt als Aktiengesellschaft eigene Wertpapiere aus, können Sie diese Ihrer Bank als Kreditabsicherung zur Verfügung stellen. Der Kauf und Verkauf ist weiterhin eingeschränkt möglich, die Kreditabwicklung schnell, die zugrunde liegenden Basiswerte leicht zu bewerten. Zu den Nachteilen für Sie gehören hohe Abschlagsgebühren und die eingeschränkte Verfügbarkeit.

Zu den häufigsten Kreditsicherheiten gehört die bei den Banken äußerst beliebte Grundschuld, da sie den Kreditgeber zu 100 Prozent gegen das Ausfallrisiko absichert. Eine Grundschuld ist flexibel und wiederholt einsetzbar. Sie zeigt eine hohe Wertbeständigkeit und ist dementsprechend mit einer hohen Fremdkapitalsumme beleihbar. Gelangen Sie allerdings in die Situation, Ihren Kredit nicht mehr bedienen zu können, laufen Sie die Gefahr der Zwangsvollstreckung. In diesem Fall haftet nicht nur das beliehene Objekt, zum Beispiel ein Gebäude, sondern auch dessen Zubehör. Die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch ist mit hohen Gebühren verbunden, da ein Notar dieses Geschäft von Amts wegen betreuen muss. Zudem wird in der Regel ein Gutachter beauftragt, um vor Ort eine exakte Bestandsaufnahme des Objektes vorzunehmen, das für Grundschuld haften soll. Der Zeitaufwand von der Beantragung der Kreditsicherheit bis zur Eintragung der Grundschuld ist hoch.

Die Sicherheitsübereignung ist bei den Banken nicht so beliebt, da die zu besichernden Objekte in der Regel schwer zu bewerten sind, oft muss ein Gutachter hingezogen werden. Für Sie als Kreditnehmer sind mit der Sicherheitsübereignung hohe Abschläge und Versicherungsprämien verbunden. Andererseits können Sie das sicherungsübereignete Objekt, zum Beispiel ein Auto, weiterhin nutzen. Das involvierte Risiko ist relativ überschaubar.

Es gibt zwei Arten der Sicherungsabtretung: die stille und die offene Zession. In der Regel erfüllen die Gegenstände der Sicherungsabtretung die Voraussetzungen der Übertragbarkeit gemäß §§ 399, 400 BGB, es sei denn, gesetzliche oder vertragliche Abtretungsverbote stehen diesem Rechtsgeschäft gegenüber. Der Zedent (Sicherungsgeber) muss Inhaber der Forderung sein, ein gutgläubiger Erwerb ist nicht möglich. Die Forderung muss sich auf einen eindeutig zu bestimmenden Gegenstand, zum Beispiel ein PKW, beziehen. Grundlage für die Sicherungsabtretung ist die Sicherungsabrede, die deutlich macht, dass die Zession ausschließlich sicherungshalber erfolgt. Eine Eigentumsübertragung findet demzufolge nicht statt. Zwischen Ihnen als Sicherungsgeber (Zedent) und Ihrer Bank als Sicherungsnehmer (Zessionar) entsteht ein Treuhandverhältnis. Ihrer Bank kommt im Außenverhältnis mehr Rechtsmacht zu als im Innenverhältnis, da sie ohne Grund (z. B. Kreditausfall) nicht über den abgetretenen Gegenstand verfügen darf. Die Sicherungsabtretung dient also nicht zur Befriedigung eines Kredites, sondern lediglich zu seiner Besicherung. Gegenstand der Sicherungsabtretung sind akzessorische Kreditsicherheiten wie Hypotheken, Bürgschaften, Pfandrechte, Pacht- und Mietverträge, Sparverträge, Lohn- und Gehaltsforderungen, Dienstleistungs- und Warengeschäfte, Lohn- und Gehaltsforderungen, Arbeitsverträge, Lebensversicherungen und Schuldübernahmen. Mit Abtretung der Forderung an den Zessionar (Gläubiger) gehen auch sämtliche akzessorische Nebenrechte über. In der Praxis hat sich überwiegend die stille Zession durchgesetzt. Der Zessionar (Kreditgeber) verzichtet darauf, den Drittschuldner von der Forderungsabtretung seines Gläubigers (Sie als Kreditnehmer und Zedent) zu benachrichtigen. Die Gefahr besteht darin, dass der Drittschuldner auch nach Ihrer Forderungsabtretung noch schuldenbefreiend an Sie zahlt, obwohl Sie die Forderung mittlerweile an Ihre Bank abgetreten haben. In dieser Hinsicht besteht eine Gefahr für den Kreditgeber. Die stille Zession ist bei Kreditnehmern deshalb so beliebt, weil ihr Drittschuldner nicht von der Förderungsabtretung benachrichtigt wird. Kreditnehmer, die eine Forderung abtreten, fürchten einen Imageschaden bei ihren Schuldnern, wenn diese über die Forderungsabtretung informiert werden. Bei der offenen Forderungsabtretung wird der Drittschuldner über die Forderungsabtretung informiert und kann nur noch mit schuldenbefreiender Wirkung an den neuen Forderungsinhaber, den Kreditgeber und Zessionar, seine Zahlungen leisten.

Fazit

Die zuvor genannten Kreditsicherheiten stellen keine abschließende Auswahl dar, sondern sind nur als Orientierungshilfe gedacht. Es gibt noch einige weitere Kreditsicherheiten. Insgesamt sollten Sie sich über die Möglichkeiten sowie die Vor- und Nachteile vor dem Gespräch mit Ihren Kreditgebern gut informieren, um sich in eine rechtlich sichere und finanziell vorteilhafte Position zu bringen und „gute“ Sicherheiten nicht zu schnell anbieten zu müssen. Ohne Kreditabsicherung werden Sie als Unternehmer in der Regel nicht auskommen, da Ihre Eigenkapitaldecke nicht so breit aufgestellt ist, dass Sie auf die Vergabe insolvenzsichere Kreditsicherheiten verzichten können. Ihre Gläubiger sind wie Sie Unternehmer, die mit ihren Geschäften nach Gewinn streben und daher das Forderungs- und Kreditausfallrisiko nicht eingehen. Mit der Hingabe einer Kreditsicherheit reduzieren Sie das dem Kreditgeschäft zugrundeliegende Moment der Unsicherheit.

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