Bilanzstichtag

BilanzstichtagFür einen Unternehmer und auch für die meisten Existenzgründer gibt es in Hinblick auf das Geschäfts-, Finanz- und Steuerrecht viele interessante Eigenheiten zu beachten. Ganz weit oben steht zum Beispiel der Bilanzstichtag, der die Firmen verpflichtet, bis zu einem definierten Tag x ihre eigenen Bilanzen erstellt und eingereicht zu haben. Das Finanzamt hat so die Kontrolle über die unterschiedlichen Angaben und die Unternehmen haben somit ihr Geschäftsjahr ganz offiziell abgeschlossen. Während der Bilanzstichtag selbst noch die eine oder andere Freiheit bietet, gibt es viele andere Dinge, die rund um die Erstellung beachtet werden müssen.

Was bedeutet Bilanzstichtag und was müssen Unternehmen beachten?

Natürlich würde man im ersten Moment unter dem Bilanzstichtag den 31.12 oder auch den 01.01 eines Jahres vermuten. Bei vielen Unternehmen ist das auch tatsächlich der Punkt, an dem die eigentliche Fälligkeit für die Bilanz erreicht ist. Allerdings gibt es viele Firmen, bei denen das Geschäftsjahr vom eigentlichen Kalenderjahr abweicht und somit liegt auch der Bilanzstichtag nicht unbedingt typisch auf dem Jahresende oder Jahresanfang. So kann es zum Beispiel sein, dass ein Laden, der sich auf den Verkauf von Saisonware spezialisiert hat, im Frühsommer sein Geschäftsjahr eröffnet und entsprechend auch im Frühsommer wieder schließt. Verschiedene Besonderheiten bieten sogar die Möglichkeit das gesonderte Geschäftsjahr zu verschieben und zu verkürzen - nicht aber zu verlängern. Der Bilanzstichtag kann sich bei einer solchen Firma verschieben und hat somit eine Menge mit dem effektiven Geschäft zu tun. Dem Unternehmer wird in einem solchen Fall auch das Recht eingeräumt, in einer verschachtelten Struktur der eigenen Unternehmungen bei den Tochtergesellschaften ein wenig flexibler zu agieren. Hier sollte man sich aber schon im eigenen Interesse in Hinblick auf den Bilanzstichtag beraten, damit es am Ende nicht zu einer Verletzung der vielen Gesetze rund um den Bilanzstichtag kommt.

Die Besonderheiten zum Bilanzstichtag in Unternehmen

Der Bilanzstichtag ist nicht nur in Hinblick auf den Aufwand der Erstellung der Bilanz ein wichtiger Zeitpunkt. Es geht hier auch ein wenig darum, dass man die verschiedenen Feinheiten in der eigenen Firma richtig erfasst. Daher hat der Gesetzgeber auch beschlossen, dass eine Inventur bei einer Firma mit körperlichen Waren verpflichtend ist. Nur so kann erfasst werden, was vorhanden ist und was in das Anlage- und Umlaufvermögen erfasst werden muss. Wenn also ein Unternehmen für die Bilanz eine Aufstellung der eigenen Werte des Vermögens erstellen muss, ist auch immer die Inventur ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Schwebende Geschäfte und andere Dinge, die bis zu diesem Bilanzstichtag nicht abgeschlossen sind, werden daher auch in der Bilanz anders angesehen. Für einen Konzern aber auch für ein Unternehmen, das gerade aus der Existenzgründung kommt, ist der Bilanzstichtag in jedem Fall ein wichtiger Tag innerhalb des Geschäftsjahres.

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