degressive Abschreibung

Degressive-AbschreibungDer Zweck von Abschreibungen

Durch Abschreibungen wird im deutschen Handels- und Steuerrecht der Werteverzehr von Vermögensgegenständen (Handelsrecht) und Wirtschaftsgütern (Steuerrecht) abgebildet. Dieser Werteverzehr kann technische Ursachen wie zum Beispiel Verschleiß, wirtschaftliche Ursachen wie beispielsweise Fehlinvestitionen oder auch rechtliche Ursachen wie die Entwertung von Lizenzen oder Patenten haben. Der Abschreibungsbetrag wird im laufenden Jahr in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand verbucht und mindert gleichzeitig den Buchwert des entsprechenden Vermögensgegenstandes oder Wirtschaftsgutes.

Die unterschiedliche Abschreibungsmethoden

Zur Ermittlung des Abschreibungsbetrages gibt es verschiedene Methoden. Oftmals ist die sogenannte degressive Abschreibung die Methode, die den tatsächlichen Werteverzehr eines Vermögensgegenstandes am besten widerspiegelt, da sie am Anfang der Nutzungsdauer höhere Abschreibungsbeträge aufweist als beispielsweise die lineare Abschreibung (hier erfolgt die Abschreibung in gleichbleibenden Jahresbeträgen). Beispiel: Der Werteverzehr eines PKWs ist bekanntlich in den ersten Jahren am höchsten. Eine lineare Abschreibung würde diese Tatsache nicht berücksichtigen. Wenn von der degressiven Abschreibung gesprochen wird, meint man im Regelfall die geometrisch-degressive Methode. Im Folgenden soll auch auf diese Methode das Augenmerk fallen, da sie sowohl im deutschen Handelsrecht als auch im deutschen Steuerrecht (bis zum Jahr 2010) als zulässig gilt (näheres zu Handels- und Steuerrecht siehe unten). Daneben existiert noch die arithmetisch-degressive Abschreibungsmethode, bei der der Abschreibungsbetrag in jedem Jahr um den gleichen Betrag fällt. Diese ist zwar im Handelsrecht grundsätzlich zulässig, allerdings herrscht im deutschen Steuerrecht ein striktes Anwendungsverbot.

Das Prinzip der geometrisch-degressiven Methode

Bei dieser Methode ergibt sich der Abschreibungsbetrag durch Multiplikation des (Rest-)Buchwertes mit einer immer gleichbleibenden Abschreibungsquote. Da der Buchwert des Vermögensgegenstandes oder Wirtschaftsgutes sich Jahr für Jahr aufgrund der jährlich zu buchenden Abschreibungen verringert, fällt auch der Abschreibungsbetrag jedes Jahr geringer aus. Die Höhe des Abschreibungsbetrages hängt bei dieser Methode neben dem aktuellen Buchwert des Vermögensgegenstandes folglich von der am Anfang der Nutzungsdauer zu ermittelnden Abschreibungsquote ab.

Die Höhe der Abschreibungsquote

Zur Berechnung der Quotenhöhe gibt es eine allgemeine Formel, die den Abschreibungszeitraum, den Anschaffungswert sowie den eventuell zu berücksichtigenden Restwert des Vermögensgegenstandes berücksichtigt. Im Steuerrecht ist die Höhe der Abschreibungsquote näher eingeschränkt. § 7 Absatz 2 EStG schreibt für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2011 angeschafft wurden, vor, dass die Quote höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung und gleichzeitig maximal 25% betragen darf. Für Wirtschaftsgüter, die im Jahr 2008 oder nach dem 1. Januar 2011 angeschafft wurden, ist die degressive Abschreibung steuerrechtlich nicht erlaubt. Vor dem Jahr 2008 war die degressive Abschreibung steuerrechtlich erlaubt. Es wurden im Zeitverlauf mehrmals die Quotendeckelungen geändert (beispielsweise für die Jahre 2006 und 2007 maximal das 3-fache der linearen Abschreibung oder 30% des Buchwertes)

Wann ist die Wahl der degressiven Abschreibung sinnvoll?

Aufgrund der Deckelung der Abschreibungsquote auf 25% für die Jahre 2009 und 2010 ergibt sich eine Vorteilhaftigkeit für diese Abschreibungsart, sofern die Nutzungsdauer 5 Jahre übersteigt. Beispiel: Ein Wirtschaftsgut hat eine Nutzungsdauer von 6 Jahren. Bei einer linearen Abschreibung wird der Anschaffungswert auf die Nutzungsdauer verteilt, so dass jährlich 16,66%% vom Anschaffungswert abgeschrieben werden. In diesem Fall würde die Wahl der degressiven Abschreibungsmethode im ersten Jahr mit 25% eine höhere Abschreibung bewirken. Die Buchung als Aufwand bewirkt einen niedrigeren Gewinn, was die Steuerzahlungen im laufenden Jahr mindern kann.

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