Effektivzins

EffektivzinsSchließt man einen Kreditvertrag ab, dann wird normalerweise neben dem Nominalzins auch ein Effektivzins angegeben. Nominalzins und Effektivzins sind meist unterschiedlich, beispielsweise weil nicht 100 Prozent des Kreditbetrags ausgezahlt werden oder weil neben den Zinsen noch weitere Kosten gezahlt werden müssen. Der Effektivzins zeigt die tatsächliche Belastung durch den Kredit deutlich besser auf als der Nominalzins. Die Berechnung des Effektivzinses kann aber je nach Kreditsituation recht schwierig werden. Durch die Pflicht zur Angabe des Effektivzinses können Verbraucher unterschiedliche Kreditangebote besser vergleichen.

Beispiel: Effektivzins und Nominalzins

Jemand erwirbt eine Immobilie und erhält hierfür einen Kredit von 100.000 Euro. Allerdings wird dieser Kredit nur zu 95 Prozent ausgezahlt. Wird ein Nominalzins von 5 Prozent vereinbart, dann hat der Kreditnehmer 5.000 Euro Zinsen pro Jahr zu zahlen. Bezogen auf den tatsächlichen Auszahlungsbetrag sind das deutlich mehr als fünf Prozent Effektivzins. Hinzu kommt, dass der Kreditvertrag möglicherweise festlegt, dass bereits nach einem Monat die erste Zins- und Tilgungszahlung fällig ist. Damit steigt der Effektivzins an, denn durch die monatlichen Tilgungen wird der verfügbare Kreditbetrag im laufenden Jahr Monat für Monat kleiner.

Faktoren, die sich auf den Effektivzins auswirken können

Neben der Auszahlungsrate (Kosten durch Disagio) gibt es noch weitere Kosten, die den Effektivzins steigern können. Viele Kreditgeber verlangen Gutachten, bevor sie einen Kredit auszahlen. Diese Gutachten sind mit Kosten verbunden. Weitere Kosten des Kredits könnten sein: Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren, Auszahlungskosten, Verwaltungskosten, Sondertilgungsgebühren und Vorfälligkeitsentschädigungen. Für die effektive Berechnung des tatsächlichen Effektivzinses sind all diese Kosten zu bestimmen und verteilt über die Jahre als Zinsbelastung anzusetzen. Während des Jahres selbst ist stets im Auge zu behalten, dass der Kreditbetrag sich durch laufende Tilgungszahlen vermindert.

Effektivzins und Preisangabenverordnung

In Deutschland und in anderen EU-Ländern existieren Verordnungen zu Preisangaben, die festlegen, dass ein Effektivzins zu berechnen ist und wie die Rechnung im Detail zu erfolgen hat. Die Berechnungsmethode entspricht weitgehend der Logik des internen Zinsfußes. Dabei wird ein Zinssatz bestimmt, der über den Zeitverlauf möglichst genau dem prozentualen Anteil der Kosten in Bezug auf den verbleibenden Kreditverfügungsbetrag entsprechen soll. Das Verfahren ist zwar umständlich aber eindeutig. Man wendet es schon lange bei Rentenberechnungen an. Mit den neuen Methoden der Effektivzins-Berechnung ist es für Kreditgeber nicht mehr so einfach wie früher, durch geschickte Verteilung der Kreditkosten den Effektivzins optisch niedrig zu halten. Kommt es zu einer fehlerhaften (zu niedrigen) Berechnung des Effektivzinses, dann braucht der Kunde nur so viel Zinsen zahlen, wie der ausgewiesene Effektivzins tatsächlich an Kosten hervorrufen würde.

Geldanlage und Effektivzins

Auch für die Geldanlage ist der Effektivzins relevant. Erwirbt man beispielsweise eine Anleihe, die gegenwärtig zu unter 100 Prozent notiert, dann bekommt man bezogen auf den Anlagebetrag eine höhere Verzinsung, als der Nominalzins der Anleihe ausmacht. Liegt die Anlage beispielsweise bei 90 Prozent und ist der Nominalzins fünf Prozent, dann wird faktisch ein Zinssatz von 5,5 Prozent (= 5/90 Prozent) gewährt. Hinzu kommt noch, dass beim Ablauf der Anleihe normalerweise 100 Prozent zurückgezahlt werden. Neben dem Zinsertrag kommen also noch Kursgewinne hinzu, weil normalerweise die Anleihe gegen Ende der Laufzeit sich auf 100 Prozent bewegt. Diese Kursgewinne steigern den Effektivzins weiter.

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