Einfuhrzoll

EinfuhrzollEinfuhrzoll – ein wichtiges Wirtschaftsinstrument

Einfuhrzoll wird auch als Importzoll oder Einfuhrabgabe bezeichnet. Darunter versteht man die Abgaben beziehungsweise die Besteuerung, die auf Kapital, Dienstleistungen und Waren erhoben werden. Inländische Unternehmen und Konsumenten zahlen diesen Einfuhrzoll, sobald die von ihnen eingeführten Waren und Dienstleistungen die Grenzen des Zollgebietes passieren. Der Importzoll soll die inländische Wirtschaft schützen, da er unverzichtbare Industriezweige unterstützt und dem Ausgleich der Zahlungsbilanz dient. Durch die Erhebung von Einfuhrzoll nimmt der Staat dringend benötigte Finanzmittel ein. Im Zollgebiet der Europäischen Union erworbene Waren oder Dienstleistungen sind von Einfuhrabgaben befreit. Dabei gibt es einige Ausnahmen, zum Beispiel die Versteuerung von Genussmitteln. Werden Dienstleistungen und Waren aus Territorien und Staaten außerhalb der EU, sogenannten Drittstaaten, eingeführt, unterliegen diese dem Einfuhrzoll. Importzölle werden je nach Güter und Region in unterschiedlicher Höhe erhoben. Man unterscheidet zwischen Mengenzoll, Mischzoll und Wertzoll. Als Mengenzoll wird ein spezifischer Zoll bezeichnet. Der Zolltarif für das Gut berechnet sich anhand seiner Mengeneinheit. Im Falle eines höheren Weltmarktpreises ist der Zolltarif niedriger anzusetzen. Mit dem Wertzoll wird der Warenwert von Gütern mit einem Prozentsatz verzollt. Schwanken die Preise im Ausland, wirkt sich dies auch nachteilig auf das Inland aus. Der Mischzoll ist auch unter dem Begriff Gleitzoll bekannt. Er umfasst den Mengen- und Wertzoll. Mit dieser Einfuhrerhebung besteht die Möglichkeit zur Stabilisierung eines Inlandgutes unabhängig vom Weltmarktpreis. Ein Nachteil ist die erschwerte Berechnung des Zolls aufgrund des Zolltarifs.

EG-Dual-Use-Verordnung

Der Europäischen Union gehören derzeit 28 Mitgliedsstaaten an. In Bezug auf den Einfuhrzoll ist es wichtig zu wissen, dass das Staatsgebiet der einzelnen EU-Staaten nicht immer mit dem Zollgebiet der Europäischen Union identisch ist. Das Zollgebiet der Europäischen Union wird gemäß Artikel 3 Zollkodex weiterhin als Zollgebiet der Gemeinschaft bezeichnet. Für Einfuhren aus den betroffenen Ländern (z. B. Finnland, Schweden, Tschechien, Monaco, Zypern, Großbritannien) ist seit dem 1. Januar 2011 die Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung verpflichtend. Diese Abgabeerklärung erfolgt bei der ersten Eingangszollstelle durch das elektronische ATLAS-EAS-System. Werden Geld und andere gleichgestellte Zahlungsmittel und Wertsachen in einem Gesamtwert von über 10.000 Euro nach Deutschland eingeführt, so ist diese Wertangabe bei Ausreise der jeweiligen Zollstelle mündlich anzuzeigen. Eingeführte Wertgegenstände aus Drittländern sind bei Einreise in die EU-Staaten umgehend zu deklarieren und werden mit einem Einfuhrzoll belegt. Unternehmer sollten sich bewusst sein, dass nicht alle in die EU-Mitgliedstaaten zu verbringende Waren ohne Einfuhrbeschränkungen behandelt werden. Gemäß der EG-Dual-Use-Verordnung unterliegen auch Ein- und Ausfuhren innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten Einfuhrbeschränkungen. Es handelt sich dabei um exportpolitisch hochsensible Güter, deren Handel regelmäßig von den Zollbehörden überwacht wird. Zu diesem Warenkreis gehören insbesondere Waffen, Chemikalien und Arznei- und Betäubungsmittel. Diese in der EU-Verordnung gelisteten Waren stehen auch beim Handel innerhalb des EU-Binnenmarktes unter Genehmigungsvorbehalt.

Ferner gibt es Güter, die zunächst auf keiner Liste aufgeführt sind, die jedoch einem Genehmigungsverfahren unterliegen, wenn sie zunächst innerhalb des EU-Binnenmarktes gehandelt werden, später jedoch in ein Drittland ausgeführt werden sollen. Hierzu gehört der Schutz von Kulturgütern. Besonders der Handel mit Kunstwerken und Antiquitäten unterliegt einer strengen Aufsicht, da die Einführung von gestohlenen Kunstgegenständen und Kulturgütern stark zugenommen hat. Auch Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Geschmacksmuster können Einfuhrbeschränkungen unterliegen. Dieselben Prüfungskriterien werden auf den Design-, Sorten- und Urheberrechtsschutz angewendet. Viele Produzenten aus Drittländern außerhalb der EU haben mittlerweile ihre Eintragung in entsprechende EU-Register beantragt, um nachzuweisen, dass die von ihnen in die EU exportierten Waren den zuvor genannten Anforderungen entsprechen. Die meisten Produzenten haben mittlerweile einen entsprechenden Antrag auf Tätigwerden bei den Zollbehörden gestellt. Die Höhe des zu erhebenden Einfuhrzolls hängt von verschiedenen Berechnungsgrundlagen ab. So unterscheidet man zwischen tariflicher und außertariflicher Zollfreiheit, Drittlandszoll, Präferenzzoll und besonderen Präferenzzöllen. Eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 oder 7 Prozent wird immer erhoben. Für Verbrauchsgüter wird zusätzlich eine Verbrauchssteuer erhoben. Mit Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können Unternehmen am EU-weiten Binnenmarkt teilnehmen und ihre Waren und Dienstleistungen steuerfrei handeln. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben

Inlands- und Außenlands-Handelskammern

Die Handelskammern vor Ort sind für Unternehmer, die neu im Import- und Exportgeschäft sind, gerne behilflich. Ihr Angebot ist insbesondere für Existenzgründer, die noch nicht auf dem Markt etabliert sind, interessant. Die Handelskammern arbeiten eng mit den Außenhandelskammern zusammen. Hierzu zählen Delegiertenbüros und Repräsentanzen der Deutschen Wirtschaft mit 125 Büros in 85 Ländern weltweit. Die Außenhandelskammern vertreten zusammen mit den deutschen Konsulaten und Botschaften die offiziellen Interessen der deutschen Wirtschaft gegenüber Politik und Verwaltung im jeweiligen Gastland. Sie setzen sich für enge Außenwirtschaftsbeziehungen ein. Eine Mitgliedschaft in den Außenhandelskammern ist daher empfehlenswert. Zu ihrem Service gehören kostenlose Einstiegsinformationen wie Marktanalysen zu den jeweiligen Produkten und Dienstleistungen im Ausland, Angebote zur Gesprächspartnervermittlung, zahlreiche Veranstaltungen, um persönliche Kontakte zu knüpfen, Datenbankrecherchen, Übermittlung von Unternehmerprofilen an potentielle Kunden sowie Rechtsberatung und Abwicklung der Mehrwertsteuerrückerstattung (gegen Gebühr). Mitglieder können über die IXPOS-Export-Community eine selbständige Recherche nach dem Selbsteingabeprinzip tätigen.

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