Existenzgründung ohne Zuschuss? Die großen Irrtümer

Existenzgruendung-ohne-Zuschuss-Die-großen-IrrtuemerEine Existenzgründung ohne Zuschuss und Coaching, geht das?

Diese Frage lässt sich mit einem eindeutigen „nein“ beantworten, wenn Sie nicht gerade von Haus Geld haben, also mit dem sprichwörtlichen goldenen Löffel im Mund geboren worden sind und einfach mal Lust haben, eine Firma zu gründen. Wenn es nicht funktioniert, macht ja nichts, das Geld ist zwar weg, aber es ist ja schließlich genug davon da.

Als Existenzgründer werden Sie wohl eher zu der breiten Masse derer gehören, die im Vorfeld ihrer Gründung um jeden Cent kämpfen und sich anschließend zweimal überlegen, ob sie Geld ausgeben und wofür sie es ausgeben. Sie verfallen einem großen Irrtum, wenn Sie annehmen, Ihre Existenzgründung ohne Hilfe von außen realisieren zu können. Die wichtigsten Themen sind die Erstellung des Kapitalbedarfs- und des Businessplans, die Gespräche mit Banken und staatlichen Förderstellen sowie die Beschaffung von Eigen- und Fremdkapital. Eigenkapital kommt nicht ausschließlich von Ihnen, aus Ihrem Unternehmen oder aus Ihrem Familien- oder Freundeskreis. Eigenkapital kann auch von außen kommen, ohne in das Fremdkapital überzugehen, das Banken Ihnen in Form von Darlehen oder Bürgschaften zur Verfügung stellen.

Private Kapitalgeber

Gefördertes Coaching durch Business-Angels oder Venture-Capital-Geber ist eine ideale Möglichkeit, Eigenkapital von außen zu beziehen, ohne große Geldsummen in Form von Fremdkapital aufzunehmen. Business-Angels und Venture-Capital-Geber investieren ihr Geld direkt in Ihr Unternehmen, führen es folglich dem Eigenkapital zu. Als Gegenleistung erhalten diese externen Kapitalgeber einen prozentualen Anteil an Ihrem Unternehmen. Natürlich können Sie auch davon abweichende, individuelle Absprachen mit Ihren Förderern treffen. Da diese externen Kapitalgeber gleichfalls als Förderer auftreten, bringen sie jedoch weit mehr in Ihr Unternehmen ein als nur ihr Geld. In der Regel sind externe Kapitalgeber von einer Geschäftsidee, in die sie investieren so überzeugt, dass sie sich auch jenseits der Renditechance dafür interessieren. Sie stehen Ihnen als Jungunternehmer mit der ganzen Palette ihrer Geschäftserfahrung zur Seite. Beide Seiten profitieren von diesem Geschäftsmodell. Allerdings sollten Sie im Vorfeld klare Vereinbarungen treffen, Ziele und Zuständigkeiten festlegen und über Erwartungen sprechen, damit es später keine böse Überraschung gibt.

Staatliche Förderer

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, auf die staatlichen Förderprogramme zurückzugreifen. Das bekannteste Förderprogramm ist der KfW-Förderkredit, mit dem Sie eine maximale Fördersumme von bis zu 50.000 Euro durch die KfW-Förderbank erhalten. Ferner gewährt die Bundesagentur für Arbeit einen Gründerzuschuss, für Verheiratete mit Kind in Höhe von 24.000 Euro, für Singles gibt es bis zu 19.000 Euro steuerfrei. Ein wichtiger Ratgeber in Sachen Förderprogramme und Zuschüsse ist die Datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Forschung, in der ausführliche Angaben zu 1.600 Förderprogrammen von Bund, Ländern und der EU hinterlegt sind.

Augen zu und durch

Dennoch gibt es immer wieder Existenzgründer, die erstaunlicherweise auf die staatlichen Geschenke verzichten und eine Existenzgründung ohne Zuschuss und Coaching wagen, wundern sich Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Sie fürchten die Vorschriften und Voraussetzungen, die mit den staatlichen Förderprogrammen einhergehen. Manche Existenzgründer erwarten eine „Behördenwillkür“ und sehen sich in einer ähnlich abhängigen Situation wie die Empfänger von Harz IV (Arbeitslosengeld II). Sie fürchten um ihre Autonomie und sind der Meinung, während der Zeit des Förderprogramms mischen sich die Mitarbeiter der entsprechenden Förderstellen in Dinge ein, von denen sie nichts verstehen. Diese Befürchtung ist jedoch unbegründet. Deutschland ist ein gründerfreundliches Land und die Mitarbeiter der Förderstellen stehen den Existenzgründern vor und während des Förderprogramms mit ausführlicher Beratung zur Seite, aber nur, wenn dies ausdrücklich so gewünscht ist. Erhält ein Existenzgründer das Fördergeld, bedeutet das, dass er die Voraussetzungen für diese staatliche Maßnahme - eine trag- und zukunftsfähige Geschäftsidee mit einwandfreiem Kapitalbedarfs- und Businessplan - erfüllt. Damit haben die Förderstellen theoretisch ihre Pflicht und Schuldigkeit getan. Für diejenigen Existenzgründer, die die staatliche Förderung erst dann beantragen, wenn sie merken, dass ihr Geschäft nicht so läuft wie erwartet, ist der Zug jedoch abgefahren. Geld aus dem staatlichen Fördertopf gibt es nur, wenn der Existenzgründer berechtigt ist, noch für mindestens 90 Tage Arbeitslosengeld I zu beziehen. Ferner muss er während der vorangegangenen zwei Jahre mindestens zwölf Monate Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet haben.

Gründer, die sich aus einer gekündigten Festanstellung heraus selbständig machen, können gleichfalls in den Genuss der staatlichen Förderprogramme kommen, jedoch mit strengeren Auflagen und Voraussetzungen. Der Staat geht davon aus, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses in dem Verhalten des Arbeitnehmers begründet liegt. Er tauscht eine sichere Festanstellung gegen eine unsichere selbständige Existenz ein. Aus diesem Grund verhängt die Arbeitsagentur in der Regel eine Sperrzeit von bis zu drei Monaten, in der der zukünftige Existenzgründer seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten muss. Die Summe des Fördergeldes wird dadurch jedoch nicht negativ beeinflusst, die Auszahlung verschiebt sich lediglich zeitlich nach hinten.

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