Firmengründung mit mehreren Gesellschaftern

gründen mit mehreren Gesellschaftern

Treffen mehrere Gesellschafter den Entschluss eine Firma zu gründen, müssen einige Dinge beachtet werden, die sich bei einer Unternehmensgründung einer Einzelperson erübrigen. Zunächst einmal stellt sich die Frage nach der geeigneten Rechtsform. Während man als Einzelperson immer die Rechtsform Einzelunternehmen wählt, hat man bei 2 oder mehr Gesellschaftern die Wahl zwischen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft. Beide Rechtsformen haben ihre Vor- und Nachteile.

Rechtsform Personengesellschaft

Diese Rechtsform steht jedem bei einer Gründung mit mehreren Gesellschaftern zur Verfügung. Es muss nicht einmal ein Vertrag aufgesetzt werden, allerdings haften bei dieser Rechtsform auch alle Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen. Für die Gründung einer Personengesellschaft ist kein Mindestkapital notwendig und es besteht ein Freibetrag auf die Gewerbesteuer. Im Falle eines unvorhergesehenen Ausscheidens eines Gesellschafters muss die Gesellschaft sich unter Umständen auflösen. Folgende Gesellschaftsformen kommen bei einer Personengesellschaft infrage:

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Anmeldung ist unkompliziert beim örtlichen Gewerbeamt durchführbar und es besteht großer Freiraum im Bezug auf die Ausgestaltung des Gesellschaftervertrags. Die GbR eignet sich allerdings nur als Kleingewerbe, ist also im Zweifel nur am Anfang der Unternehmensgründung möglich.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Hier muss eine Eintragung in das Handelsregister erfolgen und es sind die Gesetzte des Handelsgesetzbuches zu befolgen. Im Gegensatz zu GbRs oder GmbHs genießen OHGs ein höheres Ansehen - gerade in Bezug auf Kreditvergaben.

Kommanditgesellschaft (KG)
Hier muss mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden sein.

GmbH und Co. KG
Dies ist eine sehr spezielle Gesellschaftsform bei der sowohl eine GmbH als auch eine KG vorhanden sein muss.

Rechtsform Kapitalgesellschaft

Bei einer Kapitalgesellschaft gibt es im Gegensatz zur Personengesellschaft höhere formale Auflagen zu bewältigen. Die Haftung der Gesellschafter ist jedoch ausschließlich auf das Firmenvermögen begrenzt. Je nach Art der Kapitalgesellschaft muss zudem ein gewisses Startkapital zur Verfügung stehen. Bei der Gründung sind zahlreiche Formvorschriften zu beachten und es ist ein im Vergleich zur Personengesellschaft höherer Aufwand zur Gründung erforderlich. Auch der Aufwand bezüglich Buchhaltung und Bilanzierung ist um einiges höher. Der Freibetrag für die Gewerbesteuer fällt ebenfalls weg. Bei einer Kapitalgesellschaft unterscheidet man zwischen folgenden Gesellschaftsformen:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Hier ist die Geschäftsleitung sehr klar strukturiert, zunächst einmal ist ein relativ hohes Startkapital erforderlich. Der Gründungsprozess kann sich unter Umständen sehr langwierig gestalten.

Limited (Ltd.)
Die Limited ist eine Kapitalgesellschaft, die ihre Ursprünge in England hat. Zwar ist nur ein geringes Startkapital für die Gründung notwendig, allerdings unterliegt diese Kapitalgesellschaft der englischen Rechtsprechung. Eine Ltd. Ist jedoch eine echte Alternative zur GmbH.

Aktiengesellschaft (AG)
Die kleine AG ist im Gegensatz zur normalen Aktiengesellschaft durchaus auch für Unternehmensgründungen geeignet. Die Anforderungen an das Startkapital sind zwar relativ hoch (50.000 Euro), Gesellschaftsanteile können in dieser Rechtsform jedoch problemlos übertragen werden.

Kontoführung beachten

Jedes Unternehmen muss über ein Geschäftskonto verfügen. Als Einzelunternehmer ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich das private Konto für unternehmerische Zwecke zu verwenden, bei mehreren Geschäftspartnern ist ein separates Konto zwingend erforderlich. Ein Gemeinschaftskonto, auf das alle Gesellschafter zugreifen können, ist sinnvoll und vereinfacht bestimmte Geschäftsabläufe. Weitere Informationen rund um ein Gemeinschaftskonto findet man hier.

Für welche Rechts- und Gesellschaftsform man sich auch entscheidet; wichtig ist, dass alle Gesellschafter sich auf die Wahl einigen können. Es lohnt sich professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sich über die Vor- und Nachteile der einzelnen Möglichkeiten kompetent informieren zu lassen.

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