Forderungen

ForderungenIm betrieblichen Rechnungswesen werden Sie mit einer Vielzahl von Begriffen konfrontiert. Einer davon ist der Ausdruck Forderungen. Im Allgemeinen versteht man unter dem Begriff die Einforderung eines Rechts oder das Erheben eines Anspruchs. In der Bilanz eines Unternehmens werden Forderungen auf der Aktivseite geführt.

Was versteht man in der Betriebswirtschaftslehre unter Forderungen?

Eine Forderung ist ein vertraglich vereinbarter Anspruch, Zahlungsmittel (Geld) oder andere Vermögenswerte zu erhalten. Diese Ansprüche entstehen aus der Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen gegenüber externen Schuldnern. Dabei kann es sich um Kunden, aber auch um andere Unternehmen handeln, die mit dem Eigner der Forderung verbunden sind. Forderungen gelten im Rechnungswesen als kurzfristige Vermögenswerte. Im § 266, Abs. 2 B II des Handelsgesetzbuches (HGB) wird aufgelistet, welche Forderungen in der Bilanz aufzuführen sind.

Dabei handelt es sich um:
- Forderungen aus Lieferungen oder Leistungen
- Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Verbund besteht
- Forderungen gegen andere Unternehmen mit einem Beteiligungsverhältnis
- andere Vermögensgegenstände

Sehr vereinfacht gesagt, handelt es sich bei Forderungen um Schulden oder Zahlungsverpflichtungen, die Außenstehende gegenüber dem Unternehmen haben.

Wie entstehen Forderungen?

Die wichtigsten Forderungen, die auch im HGB an erster Stelle genannt werden, sind solche, die aus der Bereitstellung von Lieferungen oder Dienstleistungen entstehen. In der Wirtschaft ist es in der Regel üblich, dem Kunden zunächst die Ware zu überlassen oder die Dienstleistung zu erbringen, ohne eine sofortige Bezahlung zu verlangen. Der Termin, bis zum dem die Bestellung spätestens bezahlt werden muss, wird im Rechnungswesen Zahlungsziel genannt. Der Lieferant räumt also dem Empfänger einen kurzfristigen Kredit ein. Solange, bis die Bestellung bezahlt ist, entsteht daraus eine Forderung. Daraus ergibt sich übrigens, dass bei einer sofortigen Bezahlung in bar keine Forderung entsteht.

Welche Forderungsarten gibt es?

Im Rechnungswesen werden Forderungen grundsätzlich in 3 Arten unterteilt. Die erste (und beste) Art sind sogenannte einwandfreie Forderungen. Dabei handelt es sich um Verpflichtungen, die wahrscheinlich in voller Höhe beglichen werden. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise Rechnungen von langjährigen Kunden, die stets pünktlich gezahlt haben. Solche Forderungen werden mit voller Höhe (Nennwert) in die Bilanz übernommen.
An zweiter Stelle kommen zweifelhafte Forderungen. Damit bezeichnet man solche Verpflichtungen, bei denen ein gewisses Ausfallrisiko besteht. Zu dieser Kategorie gehören Forderungen, bei denen entweder trotz Mahnung noch keine Zahlung erfolgte, bei Bezahlung mit Scheck dieser nicht eingelöst werden konnte oder der Schuldner Insolvenz angemeldet hat. Solche Forderungen müssen in der Bilanz separat von den einwandfreien Forderungen aufgeführt werden. Als Nennwert wird die vorhersehbare Höhe der erwarteten Zahlung verbucht.
Die letzte Gruppe der Forderungen sind uneinbringliche Forderungen. Dabei handelt es sich um Verpflichtungen, bei denen am Bilanzstichtag (letzter Tag des Geschäftsjahrs) nicht mehr mit einer Begleichung zu rechnen ist und die gesamte Forderung ausfällt. Das tritt beispielsweise ein, wenn ein Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wurde oder eine Zwangsvollstreckung erfolglos blieb. Solche Forderungen werden komplett abgebucht. Das Ziel des Forderungsmanagements besteht darin, die Zahl der zweifelhaften und uneinbringlichen Forderungen möglichst gering zu halten, um das Unternehmen nicht in Zahlungsschwierigkeiten zu bringen. Gegebenenfalls muss jede einzelne Forderung neu bewertet und ihr Nennwert auf den aktuellen Stand gebracht werden.

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