Freiberufler

Freiberufler - eine besondere Form der Selbstständigkeit

Der Begriff Freiberufler ist in den meisten Fällen nicht leicht vom herkömmlichen Gewerbetreibenden zu unterscheiden. Im Zweifelsfall muss dabei der Einzelfall untersucht werden, auch weil es laufend Änderungen bei den Vorschriften gibt.

Ein Freiberufler kann laut einer Definition des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes in einem Tätigkeitsberuf, Katalogberuf oder einem katalogähnlichen Beruf aktiv sein, wobei zu den Tätigkeitsberufen wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, erzieherische und unterrichtende Tätigkeiten gehören. Zu den wissenschaftlichen Tätigkeiten zählt zum Beispiel die Forschung oder das Erstellen von Gutachten. Künstlerische Tätigkeiten umfassen nicht nur die Berufsgruppe der bildenden Künstler, sondern auch Showstars, Regisseure oder Entertainer. Unter die schriftstellerischen Tätigkeiten fällt das Verfassen von Büchern genauso wie das Schreiben von Online-Blogs. Ein Betreiber eines Kinderheims führt beispielsweise eine erzieherische Tätigkeit aus, während zu den unterrichtenden Tätigkeiten die Arbeit als Reitlehrer oder Kommunikationstrainer fällt.

Daneben kann jemand, die in einem sogenannten Katalogberuf tätig ist, als Freiberufler bezeichnet werden. In diese Kategorie fallen Heilberufe wie Ärzte, Heilpraktiker oder Hebammen ebenso wie rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe mit Rechtsanwälten, Notaren oder Steuerberater. Auch naturwissenschaftliche oder technische Berufe wie Vermessungsingenieure oder Sachverständige und Kulturberufe wie zum Beispiel Journalisten oder Übersetzer fallen in die Gruppe der Katalogberufe.

Katalogähnliche Berufe können zum Beispiel der Beruf des Dirigenten oder des Ergotherapeuten sein. Diese Berufe haben annähernd dasselbe Anforderungsprofil wie die Katalogberufe, erfordern allerdings eine tiefer gehende Ausbildung.

Der Freiberufler muss weder Gewerbesteuer zahlen noch ein Gewerbe anmelden. Zudem reicht bei ihm eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus und er ist nicht zu einer doppelten Buchführung verpflichtet. Auch ist er kein Zwangsmitglied in einer Industrie- und Handelskammer. Er kann daneben mit anderen Freiberuflern eine Partnerschaftsgesellschaft gründen. Zu den Vorteilen zählt auch, dass die Arbeitszeit in den meisten Fällen frei eingeteilt werden kann. Ein Freiberufler kann sich die Aufträge aussuchen, die er annehmen will und ist durch nichts dazu gezwungen, da er niemandem Rechenschaft ablegen muss.

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