Fremdvergabe von Aufgaben und Arbeiten - so klappt es

Fremdvergabe von Aufgaben und Arbeiten - so klappt es

Outsourcing, die Fremdvergabe von Arbeiten an Subunternehmer, ist aus unserer Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Die Logistikbranche bestreitet einen Großteil ihrer Auftragsabwicklung durch Outsourcing. Darunter versteht man alle Aktivitäten eines Unternehmens, die zu einer Verlagerung von kompletten Aufträgen, Bereichen und Teilleistungen an externe Dienstleister führen. Sie geben demzufolge Unternehmensstrukturen und interne Aufgaben an Subunternehmen ab. Mit dieser externen Verlagerung verkürzen Sie Ihre Wertschöpfungskette und Leistungstiefe.

Durch die Inanspruchnahme spezialisierter und qualifizierter Vorlieferanten für die Erstellung von Dienstleistungen oder Produktkomponenten reduzieren Sie Entwicklungs-, Produktions- und Dienstleistungskosten. Sie erreichen eine kostenorientierte Wertschöpfungskette. Um die Fremdvergabe von Aufgaben und Arbeiten erfolgreich durchzuführen, benötigen Sie moderne Logistik- und Produktionskonzepte (z. B. Just in Time), da Sie Ihre Zulieferer und Subunternehmer in Ihre Wertschöpfungskette einbetten. Diese Methode nennt man Supply Chain Management. Dem Outsourcing von Arbeiten und Aufgaben liegt immer ein Werks- oder Dienstleistungsvertrag zugrunde. Klassische Werksverträge werden im Einzelhandel, im Handwerk und in der Logistikbranche geschlossen. Im Einzelhandelsgewerbe werden externe Arbeitnehmer durch einen Subunternehmer bestellt, die die Aufgaben übernehmen, für die der Auftraggeber die fest angestellten Mitarbeiter nicht freistellen will, wie Regale einräumen und Waren ein- und auspacken. In der Logistikbranche werden externe Mitarbeiter insbesondere in Zeiten der Auftragsspitzen zu Weihnachten oder Ostern angefordert. Sie arbeiten jedoch gleichfalls außerhalb dieser Auftragsspitzen über lange Zeiträume in dem Unternehmen, das durch diese Auslagerung von Arbeiten Verwaltungsaufwand und Personalkosten spart.

Grundsätzlich sind Werksverträge in allen Branchen möglich, zum Beispiel in der Elektro- und Metallindustrie, die komplette Fließbandstrecken oder einzelne Produktionsschritte im Bereich der Systemmontage auslagert. Werkverträge sind in diesem Bereich beliebter als Verträge mit Zeitarbeitsunternehmen, die Leiharbeiter in die Betriebsstätte des Auftraggebers schicken. Bei Werkverträgen ist der administrative Aufwand sehr gering, denn außer der Auftragsvergabe und der Stundenabrechnung besteht keine Dokumentationspflicht. Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates sind nicht gegeben und Arbeitnehmer auf Werkvertragsbasis haben im Gegensatz zu Leiharbeitnehmern keine Mitbestimmungsrechte. Subunternehmer, die Arbeitspersonal auf Werkvertragsbasis verleihen, müssen wesentlich geringere gesetzliche Anforderungen als Zeitarbeitsunternehmen erfüllen. Solange sie eine einwandfreie Gewerbeanmeldung vorweisen können, werden sie gesetzlich kaum reguliert. Aus diesem Grund schießen Subunternehmen wie die Pilze auf aus dem Boden, unter ihnen viele schwarze Scharfe, die vor Ausbeutung ihrer Mitarbeiter, Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit nicht zurückschrecken. Jetzt müssen diese Unternehmer diesen Mitarbeitern zumindest den gesetzlichen Mindestlohn zahlen.

Auch die Arbeitszeitmodelle und die Unterbringung und Sicherheitsvorschriften von Saisonarbeitern, die zum Beispiel extra für mehrere Monate im Jahr aus Polen anreisen, sorgen immer wieder für Negativschlagzeilen. Adidas stand erst kürzlich unter dem Verdacht der Ausbeutung. Ein anderes Unternehmen in Baden-Württemberg machte Schlagzeilen mit nicht vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen und unmenschlichen Unterbringungsbedingungen seiner rumänischen Werkvertragler, bei dem einer sogar bei einem Arbeitsunfall ums Leben kam. Auch die Papenburger Meyer Werft geriet in der Vergangenheit wiederholt aufgrund ihrer Auslagerungsmethoden von Arbeitsleistungen in die Negativschlagzeilen. Alle Unternehmen reagieren stets gleich. Man ist entsetzt, hat jedoch angeblich von diesen Missständen nichts gewusst und kann nicht verstehen, warum die betroffenen Arbeitnehmer das Management nicht angesprochen haben. Nur so sei man in der Lage, entsprechend zu reagieren. Allerdings gaben die betroffenen Personen dahingehend Auskunft, dass Arbeitnehmer auf Werkvertragsbasis gar nicht erst die Möglichkeit haben, zu den wichtigen Entscheidungsträgern vorzudringen, da nicht einmal der Betriebsrat diesbezüglich intervenieren kann. Am Ende schieben die Auftraggeber die alleinige Schuld gerne den Subunternehmern zu.

Die folgenden Maßnahmen führen Sie zu erfolgreichen Auslagerungskonzepten

Verkürzen Sie die Laufzeit Ihrer Verträge. Früher waren bei regelmäßigen Kooperationen zehn Jahre durchaus üblich. Heutzutage vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine gewöhnliche Vertragslaufzeit von höchstens zwei bis vier Jahren. Auf diese Weise vermeiden Sie, dass sich Ihr Auftragnehmer auf Ihren Aufträgen ausruht und sich Ihrer Gunst allzu sicher ist. Sie begrenzen die Abhängigkeit von Ihrem Subunternehmer und bekommen eine schleichende Verschlechterung der bestellten Leistungen besser in den Griff. Auch bei der Auslagerung einzelner Bereiche, Teilkomponenten und Aufgabenpakete beschränken und verkleinern Sie Ihre Aufträge. Kleinere Auftragspakete sind leichter zu kontrollieren, zu steuern und neue Dienstleister besser auf ihre Leistungsfähigkeit zu überprüfen. Diese Geschäftsstrategie stößt in der Wahrnehmung der breiten Öffentlichkeit jedoch zunehmend auf Ablehnung aufgrund unseriöser Auslagerungspraktiken. Vermeiden Sie die Fehler der großen Marktteilnehmer und verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf Ihre Subunternehmer. Wenn Sie Arbeiten und Aufgaben auslagern und diese von externen Arbeitnehmern erledigen lassen, sind Sie als Auftragsgeber genauso verantwortlich für einen fairen und sozialen Umgang wie das Subunternehmen selbst.

Nehmen Sie den Auftragnehmer vor Auftragsverteilung genau unter die Lupe und stellen Sie die richtigen Fragen nach Stundenlohn, Arbeitsbedingungen, Arbeitsverträgen und sozialer Absicherung der Arbeitnehmer. Lassen Sie sich entsprechende Nachweise und Unterlagen geben und hoffen Sie nicht einfach darauf, alles wird schon mit rechten Dingen vor sich gehen, nur um den billigsten Anbieter auf dem Markt zu beauftragen. Je weniger Geld Sie an den Subunternehmer zahlen müssen, desto weniger Lohn bekommt auch der von Ihnen bestellte Mitarbeiter. Was für Sie gut ist (Kostenersparnis), ist für den Arbeitnehmer unter Umständen eine soziale Zumutung.

Fazit

Die Auslagerung von Arbeiten (Werkverträge) ist nicht verboten, auch nicht, durch geschickte Vertragskonstruktionen gesetzliche Mindestanforderungen zu umgehen. So sieht das leider auch unsere Bundesregierung, die sich auf eine entsprechende Anfrage Fraktion „Die Linke“ äußerte. Bei der rechtlichen Einordung kommt es jedoch schnell zu Unklarheiten bei der Abgrenzung zu Verträgen aufgrund der Arbeitnehmerüberlassung. Dabei ist nicht entscheidend, wie der Vertrag bezeichnet wird, sondern alleine die Umstände, auf deren Grundlage die Arbeitsleistung erbracht wird. Je näher die Werkvertragstätigkeit an die Arbeitnehmerüberlassung rückt, desto höher ist Ihr Risiko, mit dem Arbeitsrecht in Konflikt zu geraten. Da die Personalabteilung und der Betriebsrat nicht in die Beauftragung von Arbeitnehmern auf Werkvertragsbasis informiert sind, besteht die Gefahr, dass die Einkaufsabteilung diese „Bestellung“ nach marktrelevanten Fakten und kaufmännischen Gesichtspunkten ohne Problembewusstsein abwickelt und den Subunternehmer mit den günstigsten Konditionen beauftragt, ohne zu fragen, wie diese zustande kommen.

Bleiben Sie in ständigem Kontakt mit Ihren externen Dienstleistern und Subunternehmen und beauftragen Sie fähige Mitarbeiter mit der Umsetzung eines effizienten Supply Chain Managements. Umgehen Sie die Verlockung der Scheinselbstständigkeit. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie bei der Fremdvergabe von Aufgaben und Aufträgen seriöse und fähige Partner beauftragen, die ihrerseits mit ihren Mitarbeitern sozial und verantwortungsbewusst umgehen.

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