Die Unternehmen motivieren ihre Mitarbeiter sehr gerne mit Waren oder Leistungen, die einen Vorteil mit sich bringen aber kein fester Bestandteil des Lohns sind. Sie bieten also Optionen, die nur durch das Arbeitsverhältnis bestehen und trotzdem kein fester Bestandteil des zu versteuernden Lohns sind. Hier ist die Rede vom Sachbezug oder auch vom geldwerten Vorteil. Es gibt viele Beispiele für diese Art der Vergütung, die sogar in vielen Fällen ein wichtiges Argument für die Unterschrift unter einem Arbeitsvertrag sein kann. Unternehmer und Arbeitnehmer müssen sich aber umfangreich darüber informieren, inwiefern diese Vorteile verrechnet und versteuert werden müssen.
Ein geldwerter Vorteil entsteht immer dann, wenn man von seinem Arbeitgeber etwas erhält, das nicht Teil des besteuerbaren Lohns ist und trotzdem einen Vorteil verschafft. Der Naturallohn kann dabei in den verschiedensten Formen erbracht werden. Wichtig ist nur - und dafür wurde der geldwerte Vorteil innerhalb der Gesetze geschaffen - dass die entsprechenden Werte am Ende auch versteuert werden. Dabei gibt es Freigrenzen und verschiedene Werte, die am Ende, entsprechend des tatsächlichen Vorteils, durch das Unternehmen und natürlich durch den Arbeitgeber erneut versteuert werden müssen. Wann immer also eine Vergütung vergeben wird, die eigentlich bezahlt werden müsste, die also über einen eigenen Geldwert verfügt, besteht ein geldwerter Vorteil. Beispiele gibt es dafür genug - und sie finden sich nicht alleine in einem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auch im Umgang mit Kunden oder Partnern kann ein geldwerter Vorteil entstehen, der dann durch die entsprechenden Personen und durch die Unternehmen versteuert werden muss. Wichtig ist, dass man sich mit den Feinheiten eben dieser Vorteile beschäftigt. Ansonsten könnte das Finanzamt eine Prüfung durchführen. Folgende Beispiele für den geldwerten Vorteil sind klassische Szenarien:
Das sind alles Beispiele dafür, dass man zusätzlich zum eigenen Lohn einen Vorteil bekommt, der normalerweise vollkommen versteuert werden müsste. Natürlich hat der Gesetzgeber hier entsprechende Vorschriften geschaffen, damit man weiß, wie man diese abgeben kann.
Prinzipiell wird immer der eigene Wert abzüglich der normalen Rabatte und Nachlässe als Richtwert für die spätere Versteuerung genommen. Diese muss natürlich entsprechend der Richtlinien für die Besteuerung eingesetzt werden. Dabei kommt es aber weniger auf das Unternehmen als vielmehr auf die Abrechnung der einzelnen Teilnehmer selbst an. Der geldwerte Vorteil ist nämlich in der Regel etwas, das vor allem den typischen Arbeitnehmer betrifft. Dieser muss genau ermitteln, wie hoch die möglichen Vorteile sind, die man hier durch den Arbeitgeber oder durch einen Dienstleister erhält. In der Regel sind 44 Euro im Monat ein Richtwert, der als Freibetrag zur Verfügung. Alles, was darüber hinausgeht, muss am Ende in der Steuererklärung angegeben werden.
Natürlich informieren die Unternehmen in der Regel vorher über den geldwerten Vorteil in Form von Vergünstigungen im Arbeitsvertrag. Trotzdem ist es die primäre Aufgabe der Arbeitnehmer, sich um die richtige Versteuerung zu kümmern. Sind die Angaben hier richtig, kann man sich zum Beispiel das günstige Essen in der Kantine oder auch die Einladung in eine Loge zum Fußballspiel gefallen lassen.