Genussrechtskapital stärkt Ihre Eigenkapitalposition

Genussrechtskapital stärkt Ihre EigenkapitalpositionFrisches Eigenkapital für Ihr Unternehmen

Die KfW-Förderbank bietet ein neues Förderprogramm an, das im Gegensatz zu den bereits etablierten Angeboten in diesem Bereich weniger bekannt ist: Genussrechtskapital. Vater Staat verhilft Unternehmen zu mehr Wirtschaftlichkeit, unterstützt sie mit finanziellen Sicherheiten und fördert innovative Ideen mit mehr Risikokapital. Unternehmer in Deutschland zu sein, ist nicht immer einfach angesichts der hohen Hürden von Bürokratie und Sicherheitsforderungen der klassischen Geldgeber wie den hauseigenen Banken. Die KfW-Bank macht es sich zur Aufgabe, mit diversen Programmen Deutschlands innovativen Mittelstand zu fördern. So steht die KfW als Förderbank den klassischen Geldgebern wie Banken und Kreditinstituten als Risikopartner zur Seite und fördert so ihre Bereitschaft zur Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen. Hausbanken haben als Hauptansprechpartner der Kreditnehmer bessere Möglichkeiten, wirtschaftliche Angebote zur Unternehmensfinanzierung zu unterbreiten. Mit diesem Programm können Unternehmer aus dem Mittelstand einen Kredit durch die Förderbank auf Basis einer Gewinnbeteiligung erhalten. Nehmen Sie einen Kredit im Rahmen von Genussrechtskapital in Anspruch, verkürzen Sie die Handelsbilanz Ihrer GmbH, weil diese Position als Eigenkapital ausgewiesen wird. Sie verbessern nicht nur Ihre Eigenkapitalquote, sondern auch Ihre Liquidität und damit Ihr Rating bei weiteren möglichen Kapitalgebern wie Banken und Business-Angeles.

Steuerrecht

Steuerrechtlich veranlagen Sie die Zinsen für diesen Kredit als Betriebsausgabe wie Ihre Fremdkapitalpositionen. Genussrechte sind eine eigenkapitalnahe Finanzierungsart, die eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital darstellen. Genussrechtskapital kann als haftendes Eigenkapital unter der Voraussetzung herangezogen werden, dass es nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust teilnimmt und im Insolvenzfall nachrangig behandelt wird. Liegt diese Konstellation vor, gehen die Förderer des Unternehmens, die KfW-Bank und die Betreuungsinvestoren, das Risiko eines Kapitalverlustes ein. Mit dem KfW-Genussrechtsprogramm nehmen Sie für Ihre GmbH Kredite zwischen 500.000 und fünf Millionen Euro auf, die Sie in Ihre mittel- bis langfristige Finanzplanung einbeziehen können.

Die Vergütung von Genussrechtskapital setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:

1. Mit der Unternehmensform einer GmbH zahlen Sie eine Basisausschüttung an die Gesellschafter aus. Zurzeit beträgt diese zwischen 7 und 12,88 Prozent der Kreditsumme p. a. Diese Zahlen können sich je nach Lage auf dem Finanzmarkt ändern. Diese Ausschüttung ist abhängig von der Bonität Ihres Unternehmens. Die Bonitätsprüfung für Ihre GmbH nimmt die KfW-Bank vor. In diese Liquiditätsprüfung werden eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens, Angaben zum Management, Jahresabschlüsse, der Investitions- und Finanzierungsplan, die Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätsplanung für die nächsten drei Jahre, der Investitions- und Finanzierungsplan sowie die Darstellung der Wettbewerbsvorteile und Marktchancen einbezogen. Neben einer guten Bonität ist der Nachweis eines vorhandenen Wachstumspotentials zu erbringen. Eindeutiger Vorteil ist die nicht notwendige Sicherheitengestellung an die Beteiligungsgesellschaften.

2. Neben der Basisausschüttung gibt es eine Gewinnausschüttung. Sie ist, wie der Begriff bereits aussagt, abhängig von dem Gewinn Ihres Unternehmens. Die Höhe dieser Ausschüttung wird individuell festgelegt und beträgt höchstens fünf Prozent des nominalen Kreditbetrages. Der große Vorteil dieser Konstellation ist der Wegfall einer Ausschüttung und Zinszahlung, sollte Ihre GmbH einmal keinen Überschuss erwirtschaften. Allerdings müssen Sie die Zinsen in dem Moment nachzahlen, wo Ihre GmbH wieder einen Gewinn erwirtschaftet. Die Förderer, in diesem Fall die KfW-Bank und der Leadinvestor, erhalten durch die Genussrechte keine feste Dividende, sondern sind auf dieser Basis am Gewinn Ihres Unternehmens beteiligt. Das Genussrechtskapital ist nicht gesetzlich geregelt, lediglich das Gesellschafts- und Steuerrecht berücksichtigt diese Form der Finanzierung. Genussrechte können in Form von Wertpapieren oder als vinkulierte Namens-Genussrechte verbrieft werden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in einer Summe. Die Beteiligungsdauer wird analog der regulären Laufzeit des Frühphasenvorhabens in einem Beteiligungsvertrag über sechs Monate abgeschlossen. Nach Vertragsablauf sind Sie als Kreditnehmer und die KfW-Bank ausschließlich durch die emittierten Genussrechte verbunden. Diese sind mit einer Laufzeit von sieben Jahren versehen. Während der Kreditlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung der Beteiligung ausgeschlossen. Die KfW-Bank ist jedoch berechtigt, die Beteiligung aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Die Beteiligung ist auf eine Summe von maximal 150.000 Euro beschränkt.

Der Lead- und Betreuungsinvestor

Das Genussrechtsförderprogramm richtet sich an GmbHs, GmbH & Co. KGs sowie an AGs mit einem Jahresumsatz zwischen fünf und 150 Millionen Euro. Das KfW-Genussrechtskapital beantragen Sie über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Länder oder über von der KfW-Bank akkreditierte Beteiligungsgesellschaften. Unternehmen oder Privatpersonen, die keine Beteiligungsgesellschaften sind, können als Leadinvestor auf Einzelfallbasis in das Förderprogramm eintreten. Die Stellungnahme des Leadinvestors, auch Betreuungsinvestor genannt, ist bei Aufnahme eines Darlehns auf Basis eines Genussrechtskapitals beizubringen. Der Leadinvestor berät das Unternehmen in allen finanziellen Fragen sowie im Management- und Marketingbereich. An der Kreditvergabe beteiligt er sich mindestens in gleicher Höhe wie die KfW-Bank. Er soll so solvent sein, dass er in der Lage und bereit ist, dem geförderten Unternehmen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Während der Beteiligungsdauer überwacht er die gesamten Unternehmensaktivitäten und dokumentiert alle wichtigen Vorgänge für die KfW-Bank. Für seine Tätigkeit kann der Betreuungsinvestor von der Förderbank eine Vergütung erhalten. Einzelheiten regelt der Kooperationsvertrag zwischen dem Leadinvestor und der KfW.

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