Gründungskosten

GründungskostenWer sich für die Gründung des eigenen Unternehmens entscheidet, weiß um die Risiken im finanziellen Bereich. Es bedeutet den Verzicht auf ein normales Gehalt und noch in vielen anderen Bereichen ein entsprechendes Risiko. Allerdings können schon vor der Gründung Kosten anfallen, die man in späteren Zeiten verrechnen kann. Das ist besonders hilfreich, wenn man die Kosten in diesem Bereich später von der eigenen Steuer absetzen möchte. Allerdings ist klar definiert, welche Kosten hier einberechnet werden können. Dabei sind die Gründungskosten für jeden Unternehmer ein wichtiger Faktor.

Die typischen Arten der verschiedenen Gründungskosten

Bei den Kosten für die Gründung können ganz unterschiedliche Dinge anfallen. Jemand, der plant, ein Unternehmen zu gründen, wird sich in der Regel nicht von heute auf morgen dafür entscheiden, die entsprechenden Schritte zu machen. Sie informieren sich bei den entsprechenden Stellen, entscheiden sich für eine Beratung oder haben in anderem Maße Kosten für die Gründung. Die Gründungskosten verstehen sich dabei als der Aufwand, der vor dem eigentlichen Beginn der Tätigkeiten im Geschäft anfällt. Die Gründungskosten sind dabei die Kosten und die Ausgaben der Gründer, die nicht direkt mit der Beschaffung von Gewinnen oder mit dem Betrieb der Geschäfte zu tun haben. Stattdessen geht es darum, dass die Unternehmen im Laufe der Zeit überhaupt auf die tragfähigen Beine gestellt werden. Die Gründungskosten können nach dem Ablauf der eigentlichen Gründung verrechnet werden, mit den Schulden, die man beim Finanzamt in den ersten Jahren macht. Somit wird der Aufwand in den ersten Monaten deutlich gesenkt und man hat ein wenig finanzielle Beruhigung. Was zählt zu den Gründungskosten?

  • Beratungen und Seminare vor der eigentlichen Gründung. Diese stellen den Erfolg des Unternehmens sicher und können somit angerechnet werden.
  • Auch die eigentlichen Kosten für die Gründung beim Gewerbe- oder Finanzamt können in die Gründungskosten einberechnet werden.
  • Nicht zuletzt sind die Kosten für externe Berater einzurechnen. Die Kosten für einen Notar können im gleichen Maße angerechnet werden wie die Kosten für eine Marktanalyse, wie es der Businessplan verlangt.

Mit diesen Punkten haben die Existenzgründer bei den Gründungskosten mehr Spielraum für die Abrechnung mit dem Finanzamt. Besonders in Hinblick auf die vielen Faktoren, die bei den Finanzen in den ersten Monaten und Jahren hineinspielen, sollte man als Gründer die Chance nutzen, mit den entsprechenden Mitteln und den Möglichkeiten für eine Abrechnung spielen.

Die Abrechnung der Gründungskosten beim Finanzamt

Die Möglichkeit, die Gründungskosten beim Finanzamt und in der späteren Bilanz geltend zu machen, geben dem jungen Unternehmen neue Möglichkeiten für den Einstieg in die eigene Welt der Finanzen. Damit sollte man also genau umgehen können, wenn man sich in diesem Bereich begibt. Besonders die Möglichkeiten einer Beratung sollten einkalkuliert werden, wenn man sich auf die Suche nach den richtigen Möglichkeiten für die Nutzung der Gründungskosten macht. So sind bei den Finanzen zum Beispiel die Kosten für eine Beratung durchaus als eine nützliche Investition zu sehen. Man erhält wichtige Informationen, die besonders für die ersten Wochen und Monate wichtig sind, wenn man die eigenen Produkte und Leistungen auf die Konkurrenz ausrichtet.
Allerdings muss man als Gründer die vielen feinen Unterschiede zwischen Investitionen und Gründungskosten kennen. Investitionen sind etwas, die den späteren Betrieb und somit die Ausrichtung auf den eigentlichen Gewinn unterstützen sollen. Die Gründungskosten haben nur mit der Aufnahme eben dieser Fähigkeit für Geschäfte zu tun. Daher sollte man nicht den Fehler machen, das Equipment für ein ganzes Büro zu kaufen und zu hoffen, dieses später komplett mit den Gründungskosten verrechnen zu können. Diese Art von Investitionen müssen später in einer anderen Weise berechnet und abgerechnet werden.

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