Hebesatz

HebesatzGemeindesteuerrecht

Der Hebesatz findet im Gemeindesteuerrecht Anwendung und ist auch unter der Bezeichnung Prozentsatz bekannt. Dieser Hebesatz wird von den hebeberechtigten Kommunen (§§ 4, 35a (GwStG) mit bindender Wirkung durch die Finanzverwaltung bestimmt. Der auf Grund des Steuermessbetrages mit einem Prozentsatz (Hebesatz) ermittelte Steuersatz wird nach § 14 GewStG zur Erhebung der Gewerbesteuer und der Grundsteuer nach Kapital und dem Gewerbeertrag ermittelt. Die Gewerbesteuer ist von allen ortsansässigen Unternehmen zu entrichten. Existenzgründer sollten diese Mehrbelastung bei ihrer Standortwahl berücksichtigen, denn der Hebesatz ist keine einheitlich festgelegte Größe, sondern variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Je besser die Standorte hinsichtlich ihrer Infrastruktur und Umsatzerwartungen aufgestellt sind, desto höher fällt der Hebesatz aus. Eine Standortanalyse ist vor Unternehmensgründung durchaus angebracht.

Landesrechtliche Regelung

Der Hebesatz wird für ein oder mehrere Kalenderjahre durch den kommunalen Haushalt festgelegt. Alle in der Gemeinde ansässigen Unternehmen werden unabhängig von der Art ihres Gewerbes gleich behandelt und müssen einen Hebesatz zwischen 200 und 500 Prozent entrichten. Eine Ausnahme bilden die Gebietsänderungen und Gebietserweiterungen der Gemeinde. Für die betroffenen Gemeinden und Gebietsteile kann die Landesregierung vorübergehend verschiedene Hebesätze festsetzen. Der landesrechtlichen Regelung bleibt vorbehalten, die Hebesätze für die zu ermittelnde Grund- und Gewerbesteuer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und für betrieblich genutzte Grundstücke festzusetzen. Sie entscheidet auch über die Höchstsätze und die Genehmigung von Ausnahmen durch die Gemeindeaufsichtsbehörde (§ 16 GewStG). Der Hebesatz wird weitgehend autonom durch die Gemeinden festgelegt. Der entsprechende Beschluss ist bis zum 30. Juni eines Rechnungsjahres (Kalenderjahr) zu fassen. Der Beschluss greift regelmäßig rückwirkend zu Beginn eines Kalenderjahres.

Großstädte und ländliche Gebiete

In Großstädten und Gebieten mit guter Infrastruktur ist der Hebesatz höher als im ländlichen Umland. So liegt der Hebesatz für die Stadt München bei 490 Prozent, während die Gemeinden im Umland zwischen 240 Prozent in Grünwald und 350 Prozent in Olching liegen. Durch einen hohen Hebesatz sollen Steueroasen wie Norderfriedrichskoog verhindert werden. Auch ohne Palmen wurde der kleine Ort an der Nordsee zu einer Steueroase innerhalb Deutschlands, weil die Gemeinde keinen Hebesatz und damit auch keine Gewerbesteuer von ihren ortsansässigen Unternehmen verlangte. In Folge dieser unternehmerfreundlichen Steuerpolitik kamen große Unternehmen wie Siemens, die Deutsche Bank oder die Lufthansa gerne in das kleine Örtchen an der Nordsee (70 Einwohner) und gründeten dort ihre Briefkastenfirmen. Mit Änderung des Gewerbesteuergesetzes im Jahr 2003 wurde diese Steueroase jedoch trockengelegt. Die Gemeinde erhebt nun einen Hebesatz in Höhe von 200 Prozent.

Bundesgesetzgebung zum Hebesatz

Die Festsetzung des Hebesatzes ist durch die Regelung „zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ nach Artikel 105 Abs. 2 GG in Verbindung mit Artikel 72 Abs. 2 GG geregelt. Mit dieser Regelung wird der Bundesgesetzgebung Vorrang bei der Festlegung bestimmter Steuern gegeben. Der Hebesatz ist ein Tariffaktor, der die Festlegung der Steuerbelastung nach den Anknüpfungsmerkmalen der regionalen Gegebenheiten ermöglicht. Multipliziert man die Steuerbemessungsgrundlage mit der Steuermesszahl herhält man den Steuermessbetrag. Danach wird der Steuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert und man erhält die von den Unternehmen zu entrichtende Steuerschuld. Die von den Gemeinden in unterschiedlicher Höhe festgelegten Hebesätze können durchaus zu einem regionalen Steuergefälle führen. Dieses Steuergefälle ist ein wichtiger Faktor bei der Standortwahl. Für die steuerliche Gewinnermittlung ist die fließende Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Hebesatz von großer Bedeutung. Der Erhaltungsaufwand wird als eine sofort abzuführende Betriebsausgabe behandelt, während der Hebesatz grundsätzlich zu aktivieren und dann auf die Nutzungsjahre umzulegen ist. Auch die Deutsche Börse AG in Frankfurt beabsichtigt zu sparen und mit ihren 2.000 Mitarbeitern in das benachbarte Eschborn umzuziehen. Einen großen Teil seiner Gewerbesteuer zahlte das Unternehmen in Frankfurt. In der Stadt liegt der Hebesatz bei 460 Prozentpunkten. Eschborn dagegen erhebt nur 280 Prozentpunkte. Auf diese Weise kann die Deutsche Börse AG 20 Millionen Euro Gewerbesteuer im Jahr einsparen. Frankfurt dagegen verliert mit 50 Millionen Euro einen Teil seiner Gewerbesteuereinnahmen.

In den Hebesatz wird die Hälfte der Dauerschuldzinsen eingerechnet. Auf dieser Berechnungsgrundlage soll eine Gleichbehandlung von Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierung erreicht werden, da kalkulatorische Zinsen auf das Eigenkapital die Bemessungsgrundlage nicht mindern. Insbesondere bei der Festlegung der Besteuerung für betriebliche Grundstücke soll eine Doppelbesteuerung über die Kürzung des Gewerbeertrages um einen Teil des Einheitswertes vermieden werden, da das Grundstück bereits für die Grundsteuer herangezogen wird.

magnifier linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram