Herstellungskosten

HerstellungskostenTragende Konzepte sind im Rahmen einer Existenzgründung außerordentlich wichtig. Sobald die ersten Ideen schließlich umgesetzt werden, geht es vor allem beim produzierenden Gewerbe um die sogenannten Herstellungskosten. Gründer, die ihre eigenen Aufwendungen kennen, sind eindeutig im Vorteil.

Herstellungskosten und die Unternehmensentwicklung

Im Gegensatz zu den USA werden hierzulande die Herstellungskosten von den Anschaffungskosten strikt getrennt. Dieser scheinbar kleine Berechnungsunterschied hat jedoch den Vorteil, dass die Herstellungskosten besser zur Unternehmensentwicklung herangezogen werden können. Schließlich ergibt sich die Summe beispielsweise aus den Löhnen für die Fertigung sowie dem Ausgangsmaterial. Durch Gegenüberstellungen lässt sich dann auch für Existenzgründer abschätzen, ob ein Wirtschaftsgut in dieser Hinsicht überhaupt konkurrenzfähig ist. Verschiedene Unternehmungen beziehen im Einzelfall sogar anfallende Verwaltungskosten in die Gesamtkalkulation ein. Da sich die unterschiedlichen Werte regelmäßig verändern, gilt es diese Kosten im Auge zu behalten.

Pflichten und Verbote

Bei der Kalkulation von Erzeugnissen oder technischen Anlagen hat ein Gründer die Möglichkeit, unterschiedliche Kostenarten zu berücksichtigen. Doch es gibt auch hier festgelegte Pflichten, Wahlmöglichkeiten und sogar strikte Verbote. Wer als Existenzgründer beispielsweise die entstandenen Forschungskosten oder gar den Vertriebsweg auf die Herstellungskosten umschlagen möchte, verstößt auf dem besten Wege gegen das Unternehmensgesetz sowie das Handelsgesetz. Steuerrechtlich hat ein Gründer oder eine Gründerin hingegen die Wahl, entstandene Zinsen auf Herstellungskredite zu berücksichtigen. Üblich ergibt sich jedoch die Pflicht, Fertigungslöhne, das Material, das Fertigungsmaterial sowie die Fertigungslöhne mit aufzunehmen.

Der richtige zeitliche Ansatz für die Kalkulation

Existenzgründer dürfen bei der Aufstellung der Herstellungskosten allgemein nur diejenigen Kosten berücksichtigen, die auch tatsächlich im Herstellungszeitraum entstanden sind. Anfallende Leerzeiten dürfen nicht in die Gegenüberstellung aufgenommen werden. Richtig ist es dagegen, auf erste konkrete Handlungsvorgaben innerhalb des neuen Unternehmens zu achten, welche mit einer Herstellung im Zusammenhang stehen. Möchte ein Existenzgründer beispielsweise außerhalb seiner eigenen Firma produzieren lassen, entstehen Herstellungskosten schon mit der Auftragsvergabe an Fremdfirmen. Je nach Produkt können sich die Herstellungskosten auch erweitern, wenn das Erzeugnis etwa einer weiteren Verbesserung unterzogen wird.

Unterschiedliche Maßstäbe für Herstellungskosten

Obwohl einige Existenzgründer auf den ersten Blick sicherlich von einem strengen Regelwerk in Bezug auf die Herstellungskosten ausgehen, gibt es gewisse Freiräume. Erfahrene Kaufleute und langjährige Unternehmer wissen, dass es andererseits auch Höchst- oder Mindestherstellungskosten gibt. Nach dem Handelsrecht können Existenzgründer einerseits einen niedrigen Satz aus den Fertigungslöhnen, dem Fertigungsmaterial und den entstandenen Sonderkosten aufstellen. Andererseits dürfen sie mitunter sogenannte Gemeinkosten berücksichtigen, falls sie sich nicht mit dem Steuerrecht überschneiden. Aus den Gemeinkosten der Verwaltung oder der Fertigung ergibt sich ein höherer Wert, als bei den Mindestherstellungskosten.

Herstellungskosten am Beispiel eines Gebäudes

Das Gebäude ist ein einleuchtendes Beispiel eines Wirtschaftsgutes, bei der in der Praxis sehr viele unterschiedliche Unternehmen zusammenarbeiten. Architekten können so eine Vielzahl an Kosten in die Herstellungskosten einbeziehen, wobei es auch hier Verbote gibt. Erlaubt wäre es, die Aufwendungen für einen möglichen Abbruch oder eine Genehmigung anzusetzen, denn sie stehen im Zusammenhang mit einem Neubau. Der Ansatz der Baukosten ist zwar erlaubt, nicht jedoch der Ansatz von einer Gartenanlage! Selbst die Kosten einer einfachen Zufahrt zum Gebäude wären bei diesem Beispiel keine Gebäudekosten.

Ein Fall des Handels- und Steuerrechts

Die Aufstellung der Herstellungskosten ist für ein junges Unternehmen mit zahlreichen Aufgaben und Pflichten verbunden. Schließlich ergibt sich der Vergleichswert bzw. der Marktpreis ebenfalls aus der Berücksichtigung des Handels- und Steuerrechts. Steuerberater gelten bei der Ausübung eines Bewertungsmaßstabs als wichtige Ansprechpartner.

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