Ich-AG

Ich-AGÜber einige Jahre war die Ich-AG eine der beliebtesten Arten, wie man aus einem problematischen Verhältnis in die Selbständigkeit kommen konnte. Die Agentur für Arbeit hat mit den verschiedenen Leistungen und Förderungen die Entwicklung unterstützt. Im Laufe der Jahre und mit den Reformen bei den Gesetzen für die Förderung Arbeitsloser hat sich aber auch die Ich-AG grundlegend verändert. Heute kann man zwar noch immer sehr einfach aus der Arbeitslosigkeit oder sogar dem Empfang von Sozialleistungen in die Selbständigkeit kommen - allerdings muss man dafür die verschiedenen Bedingungen erfüllen.

Die Möglichkeiten einer Ich-AG im Laufe der Jahre

Eigentlich war die Ich-AG vor allem als ein Einstieg in die Berufswelt für Menschen gedacht, die auf dem ersten Arbeitsmarkt momentan keine ernsthafte Chance auf den Einstieg haben. Der Staat wollte damit gleichzeitig das Problem bekämpfen, dass es in Deutschland zu wenige Gründungen von kleinen Unternehmen gibt. Daher wurde die Ich-AG geschaffen, um den Menschen einen Anreiz zu geben, ihr Glück aus der Arbeitslosigkeit heraus zu probieren. Die Agentur für Arbeit unterstützt dabei mit verschiedenen finanziellen Leistungen und natürlich mit Beratungen für die Gründung. Im Laufe der Jahre hat sich die Ich-AG aber in ihren Grundlagen verändert und sowohl die Bedingungen wie auch die Förderungen durch die Agentur haben sich verändert. Allerdings bleiben die grundlegende Förderung und die Voraussetzung für einen solchen Start aus der Arbeitslosigkeit hinaus gleich. So ist es zum Beispiel wichtig, dass das Unternehmen in der heutigen Zeit auf einem festen Bein steht. Die Agentur lässt genau prüfen, ob die Chance auf den Erfolg gegeben ist. Dafür ist es zum Beispiel notwendig, dass man für die neue Form der Ich-AG einen Nachweis der eigenen Geschäftsfähigkeit vorlegt. Der Existenzgründungszuschuss, das ist der moderne Name der Ich-AG, ist dabei über die folgenden Bedingungen zu erhalten:

  • Prüfung eines Businessplans durch die IHK oder durch eine andere Stelle, die das Konzept in Hinblick auf Tragfähigkeit beurteilen kann.
  • Anspruch auf die Leistung. Nicht jeder Arbeitslose hat den gleichen Anspruch auf die Förderung, sondern es wird zwischen ALG1 und ALG2 unterschieden.
  • Keine Gründung von Unternehmen in den letzten Jahren und damit verbundene Misserfolge und Insolvenzen.

Die Ich-AG hat also in den letzten Jahren ein grundlegend neues Konzept durch den Staat erhalten. Bei der Suche nach den richtigen Lösungen ist es nur wichtig, dass man die eigenen Ansprüche beachtet und sich genau mit den Beratern auseinandersetzt.

Die Unterschiede bei den Formen der Ich-AG

Da sich die Ich-AG in den letzten Jahren verändert hat und auch seit 2006 nicht mehr in ihrer ursprünglichen Form existiert, ist es heute wichtig, dass man sich mit seinem Berater beschäftigt. Wer nämlich aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen gründen möchte, wird in der Regel die richtigen Ansprechpartner suchen müssen und braucht dafür außerdem eine Erlaubnis der zuständigen Leute. Erst dann kann man sich an das eigentliche Konzept für das Unternehmen machen. Wichtig ist dann vor allem die Prüfung durch die IHK oder durch eine andere Stelle, die bestätigen kann, dass man auch wirklich eine Chance auf die Tragfähigkeit hat.
Wer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann eine Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes plus einen Zuschuss für die Sozialversicherungen bekommen. Ein wenig komplizierter ist es bei den Empfängern von Hartz IV. Diese sind an noch mehr Vorgaben für das eigene Unternehmen gebunden. Außerdem müssen sie weiterhin für die Vermittlung von Leistungen und Stellen zur Verfügung stehen. Daher ist es wichtig, dass man sich von Beginn an mit den Möglichkeiten beschäftigt und sich umfangreich von der Agentur für Arbeit beraten lässt.

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