Klarstellung zum Patent von Lalatz und Statement von Jochen Schweizer

Jochen Schweizer

In der 5. Folge der 3. Staffel "Die Höhle der Löwen" war auch Lalatz in Sendung zu sehen. Es ging um Lätzchen für Babys. Als es um die Patente von Lalatz ging, hegte Jochen Schweizer Zweifel an der Richtigkeit der Aussage von Frau Schrader, dass Lalatz patentiert sei, da die Löwen zwar einige Dokumente vorgelegt bekamen, nicht jedoch die Europäische Patentschrift. Noch während der Ausstrahlung im TV veröffentlichten wir von Gründer Welt einen Beitrag darüber, dass doch ein Patent von Lalatz in der Sendung vorgelegen hätte, man aber Jochen Schweizer in Schutz nehmen müsse, da dies eher wie ein Deckblatt und nicht wie ein Patent aussieht.

Lalatz Patent

Dieses Schreiben schaut eher aus wie ein Deckblatt oder Ähnliches. Kaum jemand würde davon ausgehen, dass es sich hierbei um ein Patent handelt.

Die Informationen, dass sämtliche Unterlagen während der Aufzeichnung den Löwen zur Verfügung gestanden hätten, erhielten wir von dem Mann von Frau Schrader, der ebenfalls an der Lalatz GbR beteiligt ist, allerdings während der Aufzeichnung der Show nicht persönlich anwesend war. Herr Schrader hat uns dann sämtliche Unterlagen zur Verfügung gestellt und mitgeteilt, dass auch das Patent während der Show vorgelegen habe. Ob dies so ist können wir abschließend nicht klären, da uns in den letzten zwei Tagen gegenteilige Aussagen erreicht haben.

Auch bei Jochen Schweizer in München gingen zahlreiche Anfragen ein, wie es dazu kommen konnte, dass Herr Schweizer das Patent übersehen hat.

Wichtig ist Gründer Welt an dieser Stelle noch einmal zu betonen, dass wir den Aussagen des Herrn Schrader, der selbst Rechtsanwalt ist Glauben geschenkt haben und davon ausgehen mussten, dass Jochen Schweizer das Patent womöglich übersehen hat, da es sehr schlecht als Patent zu erkennen ist. - Das hat er nach den uns zwischenzeitlich vorliegenden Informationen aber nicht, denn das Dokument war wohl doch nicht während der Aufzeichnung bei den Unterlagen.

Daher möchten wir uns nochmals in aller Form bei allen Lesern, aber insbesondere bei Jochen Schweizer persönlich entschuldigen, dafür dass eine solche Verwirrung aufgekommen ist.

Statement von Jochen Schweizer zum Patent von Lalatz

Während der Aufzeichnung wurde mir von Frau Schrader nur ein Anspruchsschreiben für ein Gebrauchsmuster vorgelegt, dies habe ich auch angesprochen. Ich habe keine Möglichkeit, während der Aufzeichnung Patentanträge zu prüfen oder zu recherchieren. Das Format basiert darauf, dass keiner der Löwen Vorwissen zu einem der Gründer und Start Ups hat oder sich im Pitch zusätzliches Wissen recherchieren kann. Daher muss ich damit arbeiten, was mir vorgelegt wird. Dass Frau Schrader das Patent während der Aufzeichnung nicht dabei hatte lässt sich im Nachhinein nicht mehr gut machen und zeigt eine schlechte Vorbereitung.

Später hat Frau Schrader den anderen Löwen und mir das Patent zur Verfügung gestellt und ich habe es durch die Patentanwälte Reichert & Lindner prüfen lassen. Meine Zweifel an der Schützbarkeit eines Lätzchens, die ich während der Aufzeichnung geäußert hatte, werden von der Stellungnahme der Anwaltskanzlei gestützt. Das Patent wird von der Kanzlei als unerheblich eingeschätzt. Damit lassen sich daraus keine Ansprüche auf die in der Show hohe Unternehmensbewertung oder eine mögliche marktbeherrschende Stellung mit dem Produkt ableiten. Die Stellungnahme geht sogar so weit, dass sie einer Vernichtung des europäischen Patents bei Anfechtung durch Dritte gute Chancen einräumt. Hauptkritikpunkte sind dabei die mangelnde Klarheit, unzulässige Änderungen sowie mangelnde Neuheit und erfinderische Tätigkeit.

Zusammenfassend steht in der Stellungnahme durch Reichert & Lindner Patentanwälte:

„Von einer wirksamen und bestandsfähigen Absicherung der realen Lätzchen-Produkte Lalatz sowie einer Investition in deren Vermarktung durch das europäische Patent EP2729028 sowie das parallele nationale deutsche Gebrauchsmuster DE2020110506428 ist bei alledem nicht auszugehen.“ (S. 13)

„Dem Fortbestand des europäischen Patents EP2729028 stehen mangelnde Klarheit, unzulässige Änderung sowie mangelnde Neuheit und erfinderische Tätigkeit massiv entgegen. Falls ein entsprechendes Produkt der Patentinhaberin ein Markterfolg werden sollte, ist mit interessierten Nachahmern zu rechnen, für die notfalls eine Vernichtung des europäischen Patents EP2729028 lukrativ und eben auch aussichtsreich wäre, zumal das Patent nur in einem Land, nämlich Deutschland angegriffen werden müsste. Ein dann zu erwartender Widerruf des europäischen Patents EP2729028 würde jedem Nachahmer in eine legale Position versetzen. Damit wäre aber eine monopolisierende Absicherung entsprechender Produkte nach dem europäischen Patent EP2729028 durch eben letzteres nicht mehr gegeben. Von einem wirksamen und bestandsfähigen Patentschutz durch das europäische Patent EP2729028 ist somit nicht auszugehen.“ (S. 12)

Anmerkung von Gründer Welt:

Die Stellungnahme der Patentanwälte liegt uns vor. Wir warten derzeit nur noch auf die Freigabe zur Veröffentlichung. Sofern wir diese erhalten, werden die gesamte Stellungnahme hier zur Ansicht bereitstellen.

Die Freigabe hat uns zwischenzeitlich erreicht. Anbei finden Sie die Stellungnahme der Patentanwälte Reichert & Lindner, die von der Jochen Schweizer Unternehmensgruppe mit Prüfung beauftragt wurden. Hier die Stellungnahme zur Ansicht oder zum Download.

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