Konkurs

KonkursAls Konkurs bezeichnet man ein Verfahren, innerhalb dessen ein zahlungsunfähiges Unternehmen aufgelöst wird. Durch die Verpfändung sämtlichen Vermögens soll die Schuld bei den Gläubigern getilgt werden.

Was ist ein Konkurs?

Der Konkurs gilt als Form der Insolvenz und wird eingeleitet, wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson zahlungsunfähig ist. Der Zweck ist hierbei, durch die Verpfändung von Geld, Materialien, Immobilien, Maschinen und sonstigen Vermögenswerten die Schuld bei sämtlichen Gläubigern zu tilgen. In der Regel wird das gesamte Vermögen zu gleichen Teilen auf die Gläubiger verteilt, insofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Damit einem Konkurs stattgegeben wird, prüft das zuständige Amtsgericht, ob die Vermögenswerte ausreichen, um die kompletten Kosten zu decken. Ist das nicht der Fall, wird dem Konkurs-Verfahren nicht stattgegeben. Die einzelnen Gläubiger haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, Klage gegen den Schuldner einzureichen.
Heutzutage wird der Begriff „Konkurs“ nur noch selten verwendet. Seit dem in Kraft treten der Insolvenzordnung (InsO) am 1.1.1999 ist die Bezeichnung „Insolvenz“ üblich.

Beteiligte Personen und Ämter

Neben dem Schuldner ist das zuständige Amtsgericht am Konkurs beteiligt. Weiterhin sind sämtliche Gläubiger, in diesem Fall jede Person und jedes Unternehmen, die Forderungen an den Schuldner haben, involviert.
Unabhängig von der ausstehenden Summe kann jeder Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung eines Konkurs-Verfahrens stellen.

Ablauf eines Konkurs-Verfahrens

Kommt es zur Eröffnung eines Verfahrens, wird vom Amtsgericht ein Insolvenzverwalter hinzugezogen. Dieser ist dafür zuständig, Zahlungsbelege, Rechnungen und sonstige Dokumente des Schuldners zu überprüfen und eine Übersicht der verbliebenen Vermögenswerte zu erstellen. Weiterhin nimmt er die Ansprüche der Gläubiger entgegen und organisiert die Zahlung ausstehender Löhne an die Arbeitnehmer. Reichen die verbliebenen Geldwerte nicht aus, leitet er bei der Agentur für Arbeit die Zahlung des so genannten Konkursausfallgeldes ein. Im Rahmen dieser Leistung erhalten Arbeitnehmer maximal drei Monatslöhne, die vom Arbeitgeber nicht mehr ausgezahlt wurden. Neben diesen Maßnahmen kümmert sich der Insolvenzverwalter um weitere Belange der Arbeitnehmer des jeweiligen Unternehmens.
Nach der Erfassung sämtlicher Vermögenswerte und Ansprüche von Gläubigern, wird berechnet, wie viel Prozent der Forderungen ausgezahlt werden können. Während Arbeitnehmer und Kunden hier zumeist nur einen Teil ihrer Forderungen erhalten, können Banken ihren Rückstand durch den Erhalt von Immobilien und Maschinen ausgleichen.

Konkurs abwenden

Im Rahmen einer Insolvenz besteht die Möglichkeit, das Unternehmen zu sanieren und neu aufzubauen. Ein solcher Wiederaufbau ist dann möglich, wenn die Gläubiger dem vorliegenden Insolvenzplan zustimmen. In diesem werden sämtliche Details über die eventuelle Zukunft des Unternehmen und die Forderungen der Gläubiger festgehalten. Der große Vorteil ist hierbei, dass Gläubiger bei Gelingen des Wiederaufbaus einen größeren Teil der geforderten Summe zurückerhalten. Damit steigt jedoch auch das Risiko, bei einem Scheitern auch die verbliebenen Vermögenswerte zu verlieren, weshalb Insolvenzpläne nur sehr selten aufgestellt werden. Lediglich 1% aller Unternehmen, die Konkurs gehen, legen einen solchen Plan zur Rettung der Geschäftstätigkeiten vor.
Ein Insolvenzverfahren kann auch durch einen Vergleich abgewendet werden. Hierbei wird mit den Gläubigern eine Einigung über die Tilgung der Schulden getroffen. Neben dem Verzugszins entstehen hier für den Schuldner noch weitere Kosten.
Heutzutage werden rund 70% aller Konkursanträge abgelehnt, da die verbliebenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Gläubiger zu befriedigen.

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