Kostenstelle

KostenstelleDie Kostenstelle als betrieblicher Teilbereich

Zur Durchführung der Kostenstellenrechnung wird der gesamte Betrieb mit einem Organisationssystem überzogen, dessen Elemente die Kostenstellen als rechnungsmäßig abgegrenzte, kostenrechnerisch selbständig abzurechnende betriebliche Teilbereiche sind.

Kostenstellenkriterien

Kriterien für betriebliche Kostenstellen können sein:

(01) Ort (Raum)
Räumlich abgegrenzte Betriebsteile werden zu einer Kostenstelle zusammengefasst. Die räumliche Gliederung reicht für die Kostenstellenbildung jedoch dann nicht aus, wenn die räumliche Zusammenfassung z.B. nur aus Platzmangel erfolgte. Räumlich zusammengehörende Einrichtungen sind in verschiedene Kostenstellen zu unterteilen, wenn eines der anderen Kriterien dies erforderlich macht.

(02) Funktion (Verrichtung)
Kostenstellen werden entsprechend den Gegebenheiten des fertigungstechnischen Ablaufes eingerichtet. Es entstehen Kostenstellen für die verschiedenen Fertigungsstufen. Bei sehr unterschiedlichen Verrichtungen kann eine Aufgliederung bis zum einzelnen Arbeitsplatz oder bis zur einzelnen Maschine notwendig werden.

(03) Verantwortungsbereich
Zur Überwachung der Entscheidungsträger (z.B. Hauptabteilungsleiter, Abteilungsleiter, Meister) können entsprechend den Verantwortungsbereichen Kostenstellen eingerichtet werden. Diese werden sich besonders im Fertigungsbereich in aller Regel mit den nach funktionalen Gliederungskriterien gebildeten Kostenstellen decken. Vor allem jedoch in der Verwaltung werden sehr unterschiedliche Verrichtungen durchgeführt, die eine funktionale Gliederung erschweren.

(04) Kostenträger
Die Einrichtung von Kostenstellen nach diesem Kriterium ist nur in den seltenen Fällen möglich, in denen Kostenstellen und Kostenträger zusammenfallen. Eine wichtige Unterscheidung der Kostenstellen ergibt sich jedoch aus ihrer Behandlung bei der Weiterverrechnung auf die Kostenträger. Die Kosten der Hauptkostenstellen werden direkt auf die Kostenträger verrechnet, die Kosten der Hilfskostenstellen werden vor ihrer Verrechnung auf die Kostenträger an andere Hilfskostenstellen bzw. an Hauptkostenstellen weitergegeben.

Industrieller Kostenplan

In Industriebetrieben werden die Kostenstellen üblicherweise nach funktionellen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung abrechnungstechnischer Aspekte gebildet. Ein typischer industrieller Kostenplan weist in der Hauptsache folgende Stellenarten auf:

(01) Allgemeine Kostenstellen geben ihre Leistungen als innerbetriebliche Leistungen an alle Bereiche des Betriebs ab. Hierunter fallen beispielsweise die zentrale Heizungs- und Wasserversorgungsanlage, die Werksfeuerwehr und die sozialen Einrichtungen.

(02) Materialkostenstellen umfassen alle mit der Materialbeschaffung, Materialprüfung, Materialeinlagerung, dem innerbetrieblichen Materialtransport und mit der Ausgabe der Werkstoffe an die Fertigungsstellen anfallenden Verrichtungen.

(03) Im Fertigungsbereich wickelt sich der eigentliche Produktionsprozess ab. Hier werden die Werkstoffe be- oder verarbeitet und die absatzbestimmten Erzeugnisse erstellt (Fertigungshauptkostenstellen). Ein Teil der im Fertigungsbereich gebildeten Stellen ist nicht direkt mit der Leistungserstellung befasst, sondern erfüllt Hilfsfunktionen für die Fertigungshauptkostenstellen und dient somit nur mittelbar der Produktion (Fertigungshilfskostenstellen), so z.B. das technische Büro, die Reparaturwerkstatt oder das Zentrallabor.
Die Fertigungshilfskostenstellen und die Allgemeinen Kostenstellen werden unter abrechnungstechnischen Gesichtspunkten auch als Vorkostenstellen oder sekundäre Kostenstellen bezeichnet, weil beide ihre innerbetrieblichen Leistungen an andere Hilfskostenstellen oder Hauptkostenstellen weitergeben. Die Hauptkostenstellen werden entsprechend auch als Endkostenstellen oder primäre Kostenstellen bezeichnet.

(04) Vertriebskostenstellen beschäftigen sich mit der Verwertung der betrieblichen Endleistung und nehmen die Absatzlagerung, den Verkauf und den Versand der Fertigerzeugnisse vor.

(05) Verwaltungskostenstellen betreffen die Geschäftsführung mit dem nachgeordneten Verwaltungsapparat, das Rechnungswesen (Geschäfts- und Betriebsbuchhaltung, interne Revision) und die sonstige allgemeine Verwaltung (z.B. Personalabteilung, volkswirtschaftliche Abteilung, Betriebsstatistik).

Abgestellt auf ihre individuellen Erfordernisse richten die Betriebe weitere Kostenstellen ein (z.B. Forschungs- und Entwicklungskostenstellen). Diese Kostenstellen können Hauptkostenstellen (z.B. zur Erfassung der Sonderkosten der Fertigung) sein, aber auch nur Vorkostenstellencharakter haben.

Zweck der Kostenstellen

Mit der Verteilung der Kosten auf die Kostenstellen werden Gemeinkosten den Kostenträgern präziser zugeordnet. Insoweit übt die Kostenstellenrechnung eine vorbereitende Funktion für die Kostenträgerrechnung aus. Zum anderen dient die Kostenstellenrechnung der Überwachung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit (Kostenkontrolle) in den einzelnen Tätigkeits- und Verantwortungsbereichen.
Der Zielerreichungsgrad der Kostenstellenrechnung wird dadurch gesteigert, dass der Betrieb kostenstellenmäßig tief gegliedert wird. Dabei sind jedoch folgende Grundsätze zu beachten:
(01) Bezugsgrößen der Kostenverursachung müssen sich finden lassen.
(02) Kostenstellen und Verantwortungsbereiche müssen sich decken, damit die Kontrollfunktion wirksam erfüllt werden kann.
(03) Alle Kostenbelege müssen sich ohne Schwierigkeiten den einzelnen Kostenstellen zurechnen lassen.

Welcher Umfang der Kostenstellengliederung im einzelnen Fall gerechtfertigt oder notwendig ist, hängt vor allem von der Betriebsgröße, der Branche, dem Produktionsprogramm und Produktionsverfahren, der organisatorischen Gliederung, der angestrebten Kalkulationsgenauigkeit sowie der angestrebten Kostenkontrollmöglichkeit ab.
Infolge der betriebsindividuellen Einflussfaktoren lassen sich keine allgemeingültigen Kostenstelleneinteilungen angeben.

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