Krankentagegeld

KrankentagegeldEin sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bekommt im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung von bis zu mindestens sechs Wochen. In einigen Branchen wird der Lohn oder das Gehalt sogar noch länger vom Arbeitgeber weiter gezahlt, bevor die Krankenkassen einspringen. Ein Selbstständiger oder Freiberufler hat das nicht. Ihm droht bereits ab dem 1. Krankheitstag der Verdienstausfall. Wer keine Krankentagegeld Versicherung abgeschlossen hat, kann in finanzielle Schwierigkeiten kommen, wenn keine entsprechenden Rücklagen vorhanden sind. Bei Existenzgründern kann der Krankheitsfall bereits im Anfangsstadium das Ende der Geschäftstätigkeit bedeuten. Deshalb ist der Abschluss einer Krankentagegeld Versicherung so wichtig.

Bitte nicht mit Krankenhaustagegeld Versicherung verwechseln

Viele verwechseln das Krankentagegeld mit dem Krankenhaustagegeld. Das Krankentagegeld wird ab einem beim Vertragsabschluss festgelegten Krankheitstag gezahlt. Es ist unerheblich, ob sich der Versicherte im Krankenhaus befindet, oder zuhause. Das Krankenhaustagegeld wird nur für die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes gewährt und hat mit dem Krankengeld und der eigentlichen Dauer der Krankheit nichts zu tun.

Bloß nicht auf eine Versicherung verzichten

Wer als Selbstständiger oder Freiberufler in einer privaten Krankenversicherung versichert ist, sollte schon von Beginn an das Krankentagegeld in seinen Tarif mit aufnehmen. Schon bereits ab dem 1. Krankheitstag drohen einem Selbstständigen oder Freiberufler finanzielle Einbußen. Sind keine Rücklagen vorhanden, kann eine längerfristige Krankheit schnell zum Ruin führen. Es ist sträflich leichtsinnig, auf eine entsprechende Versicherung zu verzichten. Aber auch Angestellte können eine entsprechende Zusatzversicherung abschließen, die dann einspringt, wenn der Arbeitgeber nicht mehr bezahlt. Das lohnt sich in jedem Fall auch für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, denn die Krankenkassen übernehmen nur einen geringen Teil des Nettoeinkommens als Ausgleich. Einige Selbstständige oder Freiberufler sind auch weiterhin freiwillig gesetzlich krankenversichert. Auch für sie ist der Abschluss einer Krankentagegeld Versicherung zu empfehlen.

Die Beiträge

Die Beiträge richten sich danach, ab wann und, in welcher Höhe das Krankentagegeld gezahlt werden soll. Die Höhe des Tagessatzes sollte dem Einkommen angepasst sein. Wird ein zu niedriger Satz gewählt, entstehen finanzielle Einbußen, die umso mehr steigen, je länger die Krankheit andauert. Das Krankentagegeld wird von der privaten Krankenversicherung bis zum Ende der Krankheit oder bis zur Berufsunfähigkeit gezahlt. Aus diesem Grund sollte auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachgedacht werden.

Die Gesundheitsprüfung

In den meisten Fällen verlangen die Versicherungen vor dem Abschluss einer Krankentagegeld Versicherung eine Gesundheitsprüfung. Sind bereits Vorerkrankungen vorhanden, kann sich das auf die Höhe der Beiträge auswirken. Es gibt jedoch auch Versicherungen, die den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung nicht von einer Gesundheitsprüfung abhängig machen. Entsprechend höher sind dann in der Regel die Beiträge.

Existenzgründer

Besonders Existenzgründer sind oftmals der Meinung, dass sie auf das Krankentagegeld verzichten können. Meist sind es finanzielle Gründe, die den Gründer dazu bewegen, zunächst auf eine entsprechende Versicherung zu verzichten. Doch gerade für Unternehmensgründer ist eine Absicherung für alle Bereiche so wichtig, denn eine Krankheit reißt nicht nur ein Loch in die Kasse, sondern kann das ganze Geschäftsvorhaben zunichtemachen. Diesen Schritt kann sich nur der leisten, der über genügend finanzielle Reserven verfügt. Doch wer hat das schon zu Beginn einer Geschäftstätigkeit? Hier wird am falschen Ende gespart und der Betroffene kann nur hoffen, nicht ernsthaft und für längere Zeit krank zu werden. Es genügt schon ein Beinbruch, um das Kartenhaus einstürzen zu lassen.

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