Krankenversicherung für Existenzgründer

Krankenversicherung

Seit dem 1. April 2007 besteht in Deutschland Versicherungspflicht zur Krankenversicherung.

Krankenversicherung

privat oder gesetzlich

Als Selbstständiger haben sie die Wahl zwischen dem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung.

Welcher Versicherungsschutz für Sie als Existenzgründer der richtige ist hängt von vielen Faktoren ab.

Gesetzlich oder privat?

Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz:

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung regelt das fünfte Sozialgesetzbuch:

„…die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten…“

Daher sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung eine Grundabsicherung. Sie können diese durch private Zusatzversicherungen verbessern.

Die Beitragshöhe  richtet sich nach Ihren Einkommen.

Für 2013 beträgt der Mindestbeitrag inklusive Pflegeversicherung und Krankentagegeld ca. 360 €, der Höchstbeitrag bei ca. 700 €.

Sie können als Selbständiger jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten in eine private Krankenversicherung wechseln.

Der private Krankenversicherungsschutz:

Die private Krankenversicherung ist kein Produkt sondern ihre vertragliche Vereinbarung mit der Krankenversicherung nach dem Inhalt der medizinischen Behandlung im Krankheitsfall. Welche Leistungen sie im Krankheitsfall erhalten, regelt der von Ihnen zum Vertragsabschluss gewählte Versicherungstarif.

Die Beitragshöhe richtet sich nach dem gewählten Versicherungstarif, ihrem Alter zu Beginn der Versicherung und möglichen Beitragszuschlägen aufgrund von Vorerkrankungen.

Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann möglich, wenn Sie zum Beispiel Ihr Gewerbe wieder aufgeben und als Arbeitnehmer unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.

Krankentagegeldversicherung:

Ob privat oder gesetzlich krankenversichert gilt:

Fallen Sie aufgrund von Krankheit längere Zeit in Ihrer Firma aus, können Sie unter Umständen keine Einnahmen in ihren Betrieb erzielen. Eine Krankentagegeldversicherung sichert diesen Verdienstausfall ab.

Unterschiedliche zeitliche Staffelungen legen fest, ab welchem Tag der Krankschreibung Sie eine Leistung in Höhe des vereinbarten Tagegeldes erhalten. Je früher Sie Leistungen beanspruchen, um so höher ist der zu zahlende Versicherungsbeitrag.

Beachten Sie: Im Krankheitsfall sind auch weiterhin die Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen.

Eine Krankentagegeldversicherung können Sie als eigenständiger Vertrag auch dann abschließen, wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert sind.

Pflegeversicherung.

Die Pflegepflichtversicherung ist für alle Bürger in Deutschland verpflichtend, Sie  wird in der Regel im Zusammenhang mit der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen.

Da die gesetzlichen  Leistungen im Pflegefall nicht ausreichen, nur eine Art „Teilkaskoversicherung“ darstellen, empfiehlt  sich eine Beratung zu einer privaten Pflegeversicherung als Ergänzung.

Grundsätzlicher Tipp:

Lassen Sie sich bei der Wahl ihrer Krankenversicherung nicht unter zeitlichen Druck setzen!

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