Kreditfähigkeit

KreditfähigkeitDie Kreditfähigkeit bezeichnet die theoretische Möglichkeit einer Person oder eines Unternehmens, einen Kredit aufnehmen zu können. Beziehungsweise deren Möglichkeit, rechtlich wirksame Kredit- oder Darlehensverträge mit Kreditgebern abzuschließen. Dabei stellt die Kreditfähigkeit eine Voraussetzung zur Gewährung eines Kredites oder Darlehens dar. In Abhängigkeit von der Person, die den Kredit aufnehmen möchte, gibt es vonseiten der Kreditgeber unterschiedliche Bedingungen für die Kreditfähigkeit. Die Kreditgeber unterscheiden zwischen natürlichen und juristischen Personen oder Personengemeinschaften. Die Kreditfähigkeit ist sehr eng mit der Geschäftsfähigkeit von Personen verknüpft.

Wer geschäftsfähig ist, ist gleichzeitig auch kreditfähig

Eine Grundvoraussetzung für die Kreditfähigkeit natürlicher Personen ist ihre Geschäftsfähigkeit. Laut BGB sind Personen geschäftsfähig, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihre Willensbestimmung frei ist. Sie darf nicht durch eine krankhafte Störung oder Behinderung eingeschränkt sein. In aller Regel sind unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen gleichzeitig auch immer kreditfähig. Hingegen müssen juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts auch vertretungsberechtigt sein, um kreditfähig zu sein. Ihre Kreditfähigkeit hängt demzufolge immer davon ab, welche Regelungen in der Satzung oder im Gesellschaftervertrag getroffen worden sind. Zudem ist für die Kreditfähigkeit juristischer Personen auch die Haftungsmasse von Bedeutung.

Banken prüfen die Kreditfähigkeit

Mit seiner Kreditfähigkeit versichert der Kreditnehmer, dass er theoretisch grundsätzlich in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen. Vor Abschluss eines Kreditvertrages überprüfen die Banken sowohl die Kreditfähigkeit als auch die Kreditwürdigkeit der Antragsteller. Die Kreditfähigkeit von Privatpersonen lässt sich über den Personalausweis oder einen gültigen Reisepass nachweisen. Bei juristischen Personen oder Firmenkunden erfolgt der Nachweis der Kreditfähigkeit über einen Handelsregisterauszug, eine Gewerbeanmeldung oder ein anderes amtlich beglaubigtes Dokument.
Bei geschäftsunfähigen und rechtsunfähigen Personen ist keine Kreditfähigkeit gegeben. Geschäftsunfähige natürliche Personen oder nur eingeschränkt geschäftsfähige Personen brauchen beim Abschluss eines Kreditvertrages die Genehmigung ihres gesetzlichen Vertreters und eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Wenn Personengemeinschaften wie Erbengemeinschaften nicht rechtsfähig sind, kann ein Kreditantrag nur erfolgreich sein, wenn die Personengemeinschaft gemeinschaftlich handelt. Dann muss sie als Gesamtschuldner die Haftung für den Kredit übernehmen.

Der Unterschied von Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit

Wie die Beurteilung Kreditwürdigkeit von Personen oder Unternehmen zu erfolgen hat, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bei der Einschätzung der Kreditwürdigkeit handeln die Kreditgeber in freiem Ermessen nach bestimmten Richtlinien zur Kreditvergabe. Dabei geht es immer um die wirtschaftliche Situation der Kreditantragsteller. Kreditantragsteller sind kreditwürdig, wenn sie voraussichtlich in der Lage sind, die Verpflichtungen aus einem Kreditvertrag zu erfüllen. Banken unterscheiden hier in persönliche und wirtschaftliche Kreditwürdigkeit. Bei der persönlichen Kreditwürdigkeit spielt die Qualifikation, der Beruf, die Zuverlässigkeit und/oder unternehmerische Fähigkeiten eine Rolle. Beantragen Privatpersonen einen Kredit, holen Banken um die persönliche Kreditwürdigkeit zu prüfen, eine Schufa-Auskunft über den Kreditantragsteller ein. Die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit von Personen oder Unternehmen bewerten die Banken anhand ihrer finanziellen Situation. Bei Unternehmen holen die Kreditgeber dazu Bankauskünfte ein, lassen sich betriebswirtschaftliche Auswertungen und Bilanzen vorlegen. Für natürlich Privatpersonen bildet der Einkommensnachweis die Grundlage für die Feststellung der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit.

Um einen Kredit zu bekommen, müssen die einen Kredit beantragenden Personen sowohl ihre Kreditfähigkeit als auch ihre Kreditwürdigkeit gegenüber der Bank nachweisen. Sind sie nur kreditfähig, aber nicht kreditwürdig, kann die Bank den Kreditantrag ablehnen oder als zusätzliche Sicherheit eine solvente Bürgschaft anfordern. Allein die Kreditfähigkeit reicht jedenfalls nicht aus, um einen Kredit von der Bank zu bekommen.

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