Ladenschluss

LadenschlussWas Existenzgründer über den Ladenschluss wissen sollten

Viele möchten sich mit einem kleinen Ladengeschäft selbstständig machen. Dabei tritt zwangsläufig die Frage auf, wie lange ein Geschäft an Werktagen geöffnet sein darf. In der Restauration, bei Bäckereien und Konditoreien wird man feststellen, dass diese auch an Sonn- und Feiertagen offen haben. Diese Regelungen der Ladenöffnungszeiten werden durch spezielle Ladenöffnungsgesetze der Bundesländer geregelt. Darin werden Ladengeschäfte aufgrund des Arbeitnehmerschutzes und des Schutzes der Sonn- und Feiertage beschränkt. Verständlicherweise muss Arbeitnehmern, die im Ladengeschäft arbeiten, die Möglichkeit gegeben werden, sich auszuruhen und sich der eigenen Familie widmen zu können. Auch aus kirchlicher Sicht ist schon seit jeher der Sonntag als arbeitsfreier Tag anzusehen. Rechtlich handelt es sich beim Ladenschluss um Verbotsregelungen, die jedoch Ausnahmen zulassen können. Andererseits darf man als Geschäftsinhaber außerhalb dieser Schlusszeiten individuell festlegen, von wann bis wann man sein Geschäft geöffnet haben möchte. Schließlich richtet sich die Ladenöffnungszeit in erster Linie nach der Nachfrage der Verbraucher. So ist es beispielsweise nicht verwunderlich, dass eine kleine Lottoannahmestelle in einem Vorort nur wenige Stunden am Tag geöffnet hat, während ein großer Supermarkt in der Großstadt bis 24 Uhr geöffnet hat. Die längsten Öffnungszeiten sind im Lebensmittelhandel, in Möbelhäusern, Baumärkten, aber auch in Tourismusregionen feststellbar.

Der Ladenschluss wurde ursprünglich vom Bund bestimmt

Im März 2003 hatte der Deutsche Bundestag zuletzt den Ladenschluss gesetzlich geregelt. Darin bestand an Sonn- und Feiertagen ein Öffnungsverbot. Ebenso mussten Geschäfte von Montag bis Samstag bis 6 Uhr und ab 20 Uhr geschlossen sein. Falls der 24. Dezember auf einen Werktag fallen sollte, galt ein Öffnungsverbot bis 6 Uhr und ab 14 Uhr. Seit 2006 wird der Ladenschluss von den Bundesländern geregelt. Danach darf in vielen Ländern werktags in der Zeit zwischen 0 und 24 Uhr verkauft werden. Sowohl nach landesrechtlichen als auch bundesrechtlichen Vorschriften gibt es auch sogenannte verkaufsoffene Sonntage, an denen es erlaubt ist, innerhalb einer bestimmten Zeit sein Ladengeschäft öffnen zu dürfen. In vielen Fällen finden an solchen Terminen auch gleich entsprechende Stadtfeste statt. Recht beliebt sind diese verkaufsoffenen Sonntage auch in der Vorweihnachtszeit. Allgemein wurde der Ladenschluss dahingehend gelockert, da durch ein neues Freizeitdenken und Kaufverhalten in der Bevölkerung der Handel an solchen Tagen, die außerhalb des Ladenschlusses liegen, gestärkt werden soll.

Ausnahmen vom Ladenschluss

Wer als Existenzgründer seine Waren und Dienstleistungen auch vor oder nach dem Ladenschluss anbieten möchte, sollte bei der örtlichen Gemeinde, dem Ordnungs- oder Gewerbeamt, eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Hiervon sind in erster Linie Bäckereien, Kioske und Restaurants betroffen, die am Wochenende ihre Waren und Dienstleistungen anbieten. Wer möchte schon am Sonntagmorgen auf seine Brötchen verzichten? Andererseits bietet es sich aus gesellschaftlichen Gründen geradezu an, am Sonntag in einem feinen Restaurant essen zu gehen. Weitere Ausnahmen vom Ladenschluss betreffen die Tankstellen, da auch an Sonn- und Feiertagen die Mobilität sichergestellt werden muss. Auch Apotheken sind vom Ladenschluss ausgenommen. Zumindest ist in vielen Städten ein Notdienst eingerichtet, bei dem wenigstens eine Apotheke im Ernstfall geöffnet hat. Sehr beliebt sind die Verkaufsstellen in Touristengebieten, auf Bahnhöfen oder Flugplätzen. Sie sind häufig rund um die Uhr geöffnet. Dies liegt meist daran, dass viele Urlauber und Reisende nicht auf Annehmlichkeiten während der Urlaubszeit verzichten möchten. Auch die Blumengeschäfte, Friedhofsgärtnereien und landwirtschaftlichen Betriebe mit einem Hofverkauf dürfen vor und nach dem Ladenschluss verkaufen. So findet man gerade bei einem Wochenendausflug aufs Land zahlreiche Landwirtschaftsbetriebe, die Obst und Gemüse am Straßenrand verkaufen. Wichtig für Existenzgründer ist, dass man sich an die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes hält, in dem man sein Ladengeschäft eröffnen möchte. Hier kann es mitunter zu einigen Unterschieden kommen.

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