In der 5. Folge „Die Höhle der Löwen“ ist Lalatz zu sehen. Es geht dabei um besondere Kinderlätzchen, die verhindern, dass die Kleidung der Babys und Kleinkinder während dem Essen dreckig wird. Eva Schrader stellt diese den Löwen vor. Als es um den Firmenwert geht, argumentiert die Erfinderin von Lalatz auch mit dem Patent der Lätzchen. Von den Löwen, insbesondere von Jochen Schweizer wird dies allerdings angezweifelt, er ist der Meinung, dass es nicht möglich ist, ein Kinderlätzchen patentieren zu lassen. Doch Frau Schrader hat die Unterlagen dabei und überreicht diese während der Show an Jochen Schweizer. Nach einer kurzen Durchsicht kommt er zu dem Entschluss, dass es sich dabei nicht um ein Patent handelt. – Tatsächlich handelte es sich dabei doch um ein Patent, nämlich um ein europäisches Patent.
Zur Entschuldigung von Jochen Schweizer muss man sagen, dass das Patent wirklich auf den ersten Blick nicht wie ein Patent aussieht. Man würde es eher als eine Art Deckblatt ansehen. Im Gegensatz zu einem deutschen Patent ist auch auf europäischen Patenten kein Bundesadler oder sonstiges abgedruckt.
Wie ein solches europäisches Patent aussieht, sehen Sie hier:
Am 10.08.2016 erfolgte dann die für Eva Schrader erfreuliche Nachricht vom Europäischen Patentamt: Nach Ablauf der Frist von 9 Monaten nach Veröffentlichung des Hinweises ist kein Einspruch zu den Akten gelangt. – Das Patent wird somit im Europäischen Patentregister eingetragen.