Landwirtschaft als Existenz: Was Sie bei der Gründung beachten sollten

Die deutsche Landwirtschaft erlebt gerade ein Comeback. Zunehmend entscheiden sich junge Menschen für eine Existenzgründung in der Landwirtschaft. Damit aus dem Traum von der Landwirtschaft eine tragfeste Geschäftsidee und ein rentables Unternehmen wird, sollten finanzielle und buchhalterische Besonderheiten in der Landwirtschaft vor der Gründung bekannt sein und in den Businessplan einfließen.

Wann besteht eine Buchführungspflicht?

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Landwirte nach der Abgabenordnung zur Buchführung verpflichtet. Dies ist der Fall, wenn
- der Umsatz im Kalenderjahr mehr als 500.000 Euro beträgt;
- der Wirtschaftswert der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen über 25.000 Euro liegt;
- der Gewinn im Wirtschaftsjahr höher als 50.000 Euro ist.

Wie wird der Gewinn ermittelt?

Zur Gewinnermittlung in der Landwirtschaft werden Sie auf verschiedene Ansätze stoßen:

Kleinere landwirtschaftliche Betriebe ohne Buchführungspflicht haben gemäß § 13a EStG die Möglichkeit, ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen zu ermitteln (Schätzlandwirte). Dabei werden Einnahmen und Ausgaben des Betriebes nicht aufgeschlüsselt, sondern ein pauschaler Gewinn je Hektar angenommen. Die Grenzen für diese Gewinnermittlungsart liegen bei 20 Hektar selbstbewirtschafteter Fläche und bei 50 Vieheinheiten. Sondernutzungen, z.B. Obst- oder Gemüseanbau, dürfen einen Wert von 1 000 € je Hektar nicht übersteigen.

Bei der Gewinnermittlung durch die Einnahmen-Überschussrechnung werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben eines Geschäftsjahres gegenübergestellt. Da keine Bilanz erstellt werden muss, spricht man auch von vereinfachter Buchführung. Der Landwirt kann diese Gewinnermittlungsart auch dann wählen, wenn der Betrieb die Grenzen nach § 13a EStG einhält. Werden jedoch die genannten Grenzen nach der Abgabenordnung überschritten, ist der Landwirt zur Bilanzierung verpflichtet.

Landwirte mit Buchführungspflicht führen zur Gewinnermittlung einen sogenannten Betriebsvermögensvergleich zu Beginn und zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres durch. Diese Variante ist relativ aufwendig, da der Landwirt eine Vermögensbilanz aufstellen muss. Dies erfordert, dass die Geschäftsvorgänge zeitnah geordnet und bare Vorgänge täglich aufgezeichnet werden müssen.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten bieten sich an?

Als angehender Landwirt sollten Sie sich mit den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten auseinander setzen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Möglicherweise reicht Ihr Eigenkapital nicht aus. Für diesen Fall empfehlen Finanzexperten daher, das Anlage- und das gebundene Umlagevermögen aus Eigenmitteln zu bestreiten. Das nötige Umlaufvermögen hingegen könnten Sie mit kurzfristigen Fremdfinanzierungen abdecken.
Bei der Suche nach einer geeigneten Bank als Fremdkapitalgeber sollten Sie nicht auf das nächstbeste Angebot eingehen, sondern die Angebote und Konditionen zunächst sorgfältig miteinander vergleichen.
Verschaffen Sie sich zusätzlich einen Überblick über die Fördermöglichkeiten Ihres Bundeslandes.
Auch die Landwirtschaftliche Rentenbank mit ihren zinsgünstigen Krediten könnte interessant für Sie sein.

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