Letter of Intent

Letter-of-IntentEin Letter of Intent (LOI) wird in der Regel als Absichtserklärung zwischen den Verhandlungsparteien bei Firmenverkäufen oder größeren Projekten unterzeichnet. Im Grunde bestätigen beide Seiten damit, dass sie ernsthaft an einem Vertragsabschluss interessiert sind, jedoch ist das Dokument völlig unverbindlich, hat also keine rechtlich bindende Wirkung. Es geht bei der Erstellung eines Letter of Intent vor allem darum, dem Verhandlungspartner zu signalisieren, dass prinzipiell ein großes Interesse an erfolgreichen Vertragsverhandlungen besteht. Sind die Verhandlungen schließlich erfolgreich beendet, bildet der Letter of Intent oftmals die Basis für den dann zu erstellenden richtigen Vertrag.

Die Erstellung eines Letter of Intent

Ein LOI wird üblicherweise von beiden Seiten beschlossen und unterzeichnet, in einigen Fällen jedoch wird er von einer Seite als notwendige Absichtserklärung der anderen Seite gefordert, um überhaupt in Vertragsverhandlungen einzutreten. Typische Anwendungsfelder für die Erstellung eines Letter of Intent sind geplante Verkäufe von Firmenteilen oder gesamten Unternehmen, angestrebte große Investments oder Firmenbeteiligungen sowie Verhandlungen über komplexe Projekte, beispielsweise im IT-Bereich oder auch in der Baubranche.

Inhaltlich ist ein LOI auf die groben Rahmenbedingungen des zu verhandelnden Gegenstandes beschränkt. So werden wichtige Punkte wie Umfang des Verhandlungsgegenstandes und eine ungefähre Preis-Ausrichtung besprochen, bevor der Letter of Intent formuliert wird, der über diese Punkte hinaus oftmals auch ein Non-Disclosure Agreement enthält. Auf diese Weise ist dafür gesorgt, das Unternehmensinterna, die während der Verhandlungen zur Sprache kommen, nicht an die Öffentlichkeit gelangen können.

Oft ist es üblich, als Interessent nach der Unterzeichnung des LOI durch beide Vertragsseiten eine Anzahlung auf den Kaufpreis zu leisten. Dies unterstützt das Argument des bereits durch den Letter of Intent signalisierten starken Interesses an einem Vertragsabschluss. Ein LOI kann auch die Grundlage für eine exklusiv geführte Verhandlung sein, indem er Strafzahlungen festlegt, die der Verkäufer zahlen muss, wenn die Verhandlungen aus Gründen scheitern, die nicht beim Käufer liegen. Dadurch kann sich der Interessent sicher sein, dass der Verkäufer nicht nebenbei weitere Konkurrenz-Angebote einholt oder Scheinverhandlungen führt. Ein LOI, der derartige Festlegungen enthält, wird als „harter“ Letter of Intent bezeichnet, ein Modell, das tatsächlich lediglich eine Absichtserklärung ohne jegliche rechtlich bindende Konsequenzfestlegung ist, wird hingegen als „weicher“ LOI bezeichnet. Weder ein harter noch ein weicher Letter of Intend ist als Vorvertrag nutzbar.

Im Letter of Intent ist in der Regel festgelegt, innerhalb welchen Zeitrahmens man zu einer Einigung kommen möchte, die als Grundlage eines festen Vertrages dienen kann. Auf diese Weise wird verhindert, dass sich Vertragsverhandlungen unnötig lange hinziehen. Allerdings wird auch festgelegt, was passiert, wenn beide Parteien zu keiner Einigung gelangen. In der Regel erhält der Interessent daraufhin seine Anzahlung zurück und die Verhandlungen gelten als gescheitert.

Notwendigkeit eines LOI

Ein Letter of Intent ist nicht nur zur gegenseitigen Versicherung ernsthaften Interesses der Verhandlungsparteien an den Vertragsverhandlungen wichtig. Er dient auch dem Zweck, dass die Beteiligten ihren eigenen internen Zielgruppen Rechenschaft über die Sinnhaftigkeit des nicht unerheblichen Aufwandes ablegen können, der mit Vertragsverhandlungen verbunden ist. Denn Aktionäre, Banken und Wirtschaftsprüfer sehen jegliche Zeit- und Kostenaufwendungen kritisch – und bekommen mit einem Letter of Intent die Bestätigung, dass sich die in ein bestimmtes Projekt oder einen Firmenankauf gesteckten Anstrengungen potenziell lohnen werden.

Rechtliche Folgen eines LOI

Auch wenn er keinen Vorvertrag oder gar Vertrag ersetzt: Aus einem Letter of Intent können sich durchaus rechtliche Folgen ergeben. Diese liegen jedoch eher in finanziell schwer verortbaren Bereichen wie Vertrauensbildung und Schutzpflichten. Denn wenn unter einem LOI geführte Verhandlungen scheitern, so können die Beteiligten durchaus rechtliche Konsequenzen gegenüber den potenziellen Vertragspartnern geltend machen. Wer beispielsweise einen Letter of Intent unterzeichnet, obwohl er bereits zu diesem Zeitpunkt weiß, dass er den infrage stehenden Vertrag nicht abschließen möchte, begeht eine Schutzpflichtverletzung gegenüber seinem LOI-Partner. Da er nämlich dessen Vertrauen in ein gemeinsames Vertrags-Streben missbraucht hat, kann der LOI durchaus die Grundlage bilden, ihn über gerichtliche Wege zum Ersetzen dieses Vertrauensschadens zu zwingen.

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