Lieferantenkredit

LieferantenkreditEin Lieferantenkredit besteht in der Gewährung eines Zahlungsziels für die Begleichung einer Rechnung. Der Begriff wird ausschließlich im Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten verwendet. Wenn Händler privaten Kunden ein Zahlungsziel einräumen, sprechen sie von einer Zahlungsfrist beziehungsweise einer Zahlpause. Lieferantenkredite werden auch als Händlerkredite oder als Warenkredite bezeichnet. Der Begriff Händlerkredit ist jedoch mehrdeutig, da er sich auch auf eine direkt mit dem Händler abgewickelte Ratenzahlung privater Käufer bezieht.

Kurzfristige und langfristige Lieferantenkredite

Im Geschäftsverkehr ist je nach Branche eine Zahlungsfrist von vierzehn bis zu dreißig Tagen üblich. Diesen Zeitraum bezeichnen die meisten Wirtschaftsautoren als kurzfristigen Lieferantenkredit, einige sehen das übliche Zahlungsziel abweichend von der Mehrheit nicht als Kreditgewährung an. Alle die üblichen Zahlungsfristen überschreitenden Lieferantenkredite gelten als langfristig, sodass sich dieser Begriff bereits auf ein Zahlungsziel von mehr als dreißig Tagen bezieht. In der Regel gewähren Lieferanten ihren Kunden einen Kreditzeitraum von maximal drei Monate, längere Zahlungszeiträume dienen vorwiegend dem Aufbau neuer Geschäftsbeziehungen. Während kurzfristige Kredite eines Lieferanten in der Regel einfach durch die Angabe eines Zahlungsziels auf der Rechnung vergeben werden, erfolgt bei einer langfristigen Kreditvergabe überwiegend der Abschluss eines besonderen Kreditvertrages.

Die Verzinsung beim Lieferantenkredit

Der Schuldner zahlt bei Warenkrediten keine direkten Zinsen an den Lieferanten, sodass sich der Kredit als zinsfrei bezeichnen lässt. Sollte der Lieferant jedoch für eine schnelle Zahlung Skonto anbieten, fallen faktisch Zinsen an. Diese errechnen sich aus dem eingesparten Betrag durch die schnelle Rechnungsbegleichung und der Zeitdifferenz zwischen den Zahlungsterminen für die Zahlung mit beziehungsweise ohne Skontoabzug. Verbreitet ist bei einem Zahlungsziel von dreißig Tagen eine Skontofrist von zwei Wochen, während bereits nach vierzehn Tagen ohne Abzug zahlbare Rechnungen zumeist innerhalb von sieben Tagen mit Skonto beglichen werden dürfen. Die genannten Fristen geben die am weitesten verbreitete Geschäftspraxis wieder, Abweichungen sind nicht ungewöhnlich. Die Berechnung der Mehrkosten durch das Ausnutzen der vollständigen Zahlungsfrist zeigt, dass der Lieferantenkredit einen wesentlich höheren Zinssatz als der durchschnittliche Bankkredit aufweist. Wenn der Rechnungsempfänger seine Kreditlinie nicht voll ausgereizt hat, stellt die Zahlung innerhalb der Skontofrist selbst bei der Aufnahme eines kurzfristigen Bankkredites beziehungsweise der Inanspruchnahme des Verfügungsrahmens auf dem Betriebsgirokonto die wirtschaftlichste Lösung dar. Bei Eingangsrechnungen ohne das Recht zum Skontoabzug empfiehlt sich das Ausnutzen des gestellten Zahlungsziels. Die Skontogewährung stellt für den Lieferanten einen Schutz vor Zahlungsausfällen dar, da die meisten Rechnungsempfänger den Rabatt für die frühe Rechnungsbegleichung ausnutzen.

Die Sicherheit beim Lieferantenkredit

Lieferungen erfolgen üblicherweise unter Eigentumsvorbehalt. Dieser besagt, dass der Lieferant bis zur vollständigen Begleichung der gestellten Rechnung Eigentümer der gelieferten Waren bleibt. Der Eigentumsvorbehalt stellt nur eine schwache Kreditabsicherung dar, da selbst nicht weiterverarbeitete Produkte nach der Abholung beim Kunden infolge eines Zahlungsverzugs an Wert verlieren. Des Weiteren schließt der Eigentumsvorbehalt weder den Weiterverkauf noch die Weiterverarbeitung der gelieferten Ware durch den Empfänger aus. In diesem Fall bezieht sich der Eigentumsvorbehalt zwar auf die Forderung beziehungsweise auf ein Teileigentum an den entstandenen weiteren Produkten. Dieser ist jedoch schwer durchzusetzen, zumal sich die maßgeblichen Produkte in den Händen Dritter befinden. Zudem haben nach einer Weiterverarbeitung oftmals verschiedene Händler Ansprüche an einem neuen Produkt infolge ihres jeweiligen Eigentumsvorbehalt. In der Konsequenz setzt der Lieferantenkredit ein hinreichendes Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit und die Zahlungsmoral des Kunden voraus.

Gründer und der Lieferantenkredit

Nicht alle Lieferanten sind bereit, einem neuen Geschäftspartner gleich bei der ersten Bestellung einen Lieferantenkredit einzuräumen. Die Forderung einer umgehenden Zahlung ist im Handel zwischen Kaufleuten nicht mehr verpönt, sondern wird bei der erstmaligen Belieferung eines neuen Kunden immer mehr zur akzeptierten Gewohnheit. Da in den meisten Fällen bereits der zweite Auftrag mit dem üblichen Zahlungsziel abgewickelt wird, empfiehlt sich eine Erstbestellung ohne Gewähr eines Lieferantenkredits in einem geringen Umfang. Der Gründer wird an seine eigenen gewerblichen Kunden ebenfalls Lieferantenkredite vergeben. Für die Sicherung der Liquidität ist darauf zu achten, dass der Umfang der gewährten Warenkredite nicht zu hoch ausfällt. Ideal ist, wenn das Zahlungsziel bei den eigenen Lieferanten länger als die Kunden gewährte Zahlungsfrist ausfällt, was allerdings selten realisierbar ist.

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