Netto

NettoDer Begriff Netto hat im privaten sowie im geschäftlichen Alltag mehrerlei Bedeutung. Abstrakt formuliert ist das Netto immer die um Abzüge bereinigte, also geringere Summe beziehungsweise Menge. Das Brutto als Gegenteil vom Netto beinhaltet all das, was die Differenz zum Netto ausmacht. Insofern heißt es in allen Fällen, dass das Netto ein Teil vom Brutto ist. Das gilt im Handel mit Waren ebenso wie bei der Entgeltberechnung für Mitarbeiter im Unternehmen, oder für die Ermittlung von Verpackungs- und Versandgewichten bei Waren sowie Produkten. Das aus der italienischen Sprache stammende Wort Netto heißt zu Deutsch rein oder bereinigt.

Netto im Bereich der Umsatzsteuer

Der Existenzgründer wird von Beginn an mit den Begriffen Brutto und Netto vertraut. Wenn er auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz, des UStG verzichtet, dann ist er umsatzsteuerpflichtig. Er muss die Vorsteuer an das Betriebsfinanzamt abführen und erhält die bezahlte Mehrwertsteuer erstattet. Vor- und Mehrwertsteuer werden insgesamt als Umsatzsteuer bezeichnet, die monatlich oder vierteljährlich als Voranmeldung erklärt werden muss. Rechnungen sind in Netto ausgewiesen, und hinzu kommt die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer von sieben oder neunzehn Prozent. Netto zuzüglich Mehrwertsteuer ergibt Brutto. Der Unternehmer kalkuliert und rechnet bei seinen Betriebseinnahmen sowie bei den betriebsbedingten Ausgaben immer in Netto. Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten, der sich bei der Liquidität auf dem Firmenkonto auswirkt. Erhält der Unternehmer mehr Vorsteuer, ist die Weiterleitung an das Finanzamt dementsprechend hoch. Seine Budgetplanung wird dadurch nicht berührt, weil hier in Netto gerechnet wird.

Vom Brutto zum Netto bei Lohn und Gehalt

Arbeitgeber und Arbeitnehmer bewerten das monatliche Entgelt aus unterschiedlichen Sichtweisen. Vereinbart wird ein Monatsbetrag, der für den Arbeitnehmer das Brutto ist. Für den Arbeitgeber erhöht sich dieses Brutto um die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung wie Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ausgezahlt bekommt der Arbeitnehmer letztendlich sein Monatsentgelt in Netto. Von dem Bruttoverdienst werden diejenigen Beträge abgezogen, die der Arbeitgeber einbehält und direkt bezahlt. Die wichtigsten unter ihnen sind neben dem Beitrag zur Sozialversicherung die Lohn- und die Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Hier lautet die Rechnung: Brutto minus Abzüge ergibt Netto.

Netto als Zahlungsbegriff

Bei der Begleichung von Rechnungen ist es oftmals üblich, bei pünktlicher oder vorzeitiger Zahlung einen Nachlass zu gewähren. Er ist das Skonto im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag kann um diesen skontierten Prozentsatz gekürzt werden. Ohne dieses Angebot wird die Formulierung verwendet „Zahlung netto Kasse innerhalb von … Tagen“. Damit wird ausgedrückt, dass der ausgewiesene Bruttorechnungsbetrag, also inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, für die Bezahlung selbst das Netto ist; eine weitere Kürzung hin zu einem weiteren, erneuten Netto wird nicht zugestanden.

Brutto – Tara – Netto

Waren und Produkte werden in Behältnissen oder verpackt geliefert. Dadurch erhöht sich das Gewicht des einzelnen Produktes. Das sich ergebende Gesamtgewicht wird als Brutto bezeichnet. Das Gewicht des Produktes oder des Inhaltes selbst ist das Netto, und die Differenz zwischen beiden die Tara. Das Bruttogewicht setzt sich aus mehreren Einzelgewichten zusammen. Für den Kunden ist letztendlich entscheidend, wie hoch der Gewichtsanteil des Produktes ist, das er kauft und verwendet. Außerdem gibt die Aufschlüsselung in Brutto und Netto auch Aufschluss über den Preis der Ware. Wie es gerne heißt, kostet die optisch und werbemäßig aufbereitete Hochglanzverpackung mehr, als der eigentliche Inhalt wert ist. Mit dem Gesamtpreis wird jedoch das Brutto bezahlt, weil die Tara ansonsten vom Hersteller zu zahlen wäre und dessen Gewinn schmälern würde.

Ganz unabhängig davon, um welches Gewerbe es sich bei dem neugegründeten Unternehmen handelt, wird sich der Existenzgründer recht intensiv mit dem Begriff Netto befassen müssen. Das ist spätestens dann der Fall, wenn er die erhaltenen Rechnung um das Skonto kürzt und die Skonti in seiner Einnahmeüberschussrechnung auf einem separaten Konto als Einnahme verbucht.

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