Neue Regelungen für Umsatzsteuer ab 2015

Umsatzsteuer 2015Dass sich die EU und die deutsche Regierung für Dienstleister im Internet immer neue - mitunter sehr groteske - Regeln ausdenken, ist eine bekannte Erfahrung aus der Vergangenheit. In der Regel lassen sich die gewünschten Anforderungen der Gesetzgeber aber auf eine einfache Weise in das Internet einbauen und sind daher keine Belastung für die Betreiber. Mit den Änderungen für die Umsatzsteuer im Jahr 2015 dürfte sich das ändern - die neuen Richtlinien der EU dürften einen großen Aufwand mit sich bringen.

Was ändert sich für Betreiber im Internet?

Zuerst ist natürlich interessant zu wissen, für wen sich eigentlich die Gesetze im nächsten Jahr ändern werden. Ausnahmsweise betrifft es nicht mehr nur die klassischen Shops, sondern jeden, der in irgendeiner Form im Bereich B2C im Internet aktiv ist. Dazu zählen die modernen Portale für das Streaming in gleicher Form wie Anbieter für digitale Dienstleistungen. Wer im Bereich B2B aktiv ist, muss diese Änderungen bei der Steuer nicht über sich ergehen lassen. Dafür sind alle anderen Portale schon alleine durch die neuen Anforderungen in der Situation, dass sie eine Menge Veränderungen über sich ergehen lassen müssen. Aber wie sieht diese neue Reform in der Gesetzgebung überhaupt aus?

Die EU hat sich dafür entschieden, die entsprechenden Käufe aus dem Ausland nicht mehr wie bisher einfach mit der Umsatzsteuer des Landes zu verrechnen, in dem sich der Verkäufer befindet. Stattdessen muss künftig die Umsatz- oder Mehrwertsteuer der Länder der Käufer genutzt werden. Natürlich sollte der Aufwand in diesem Bereich mit dieser Änderung erheblich sein, was erneut ein äußerst fragwürdiges Bild auf die entsprechenden Entscheidungen der EU wirft. Für die Unternehmer bedeutet das vor allem, dass sie sich in den nächsten Jahren mit den individuellen Steuersätzen der EU beschäftigen und jederzeit den eigenen Shop bei Veränderungen aktuell halten müssen. Außerdem müssen sie in den Kontakt mit allen Finanzämtern der entsprechenden Länder kommen. Wer schon einmal versucht hat, die entsprechenden Regelungen testweise anzuwenden, kann besonders bei der späteren Steuererklärung einsehen, wie hoch der Aufwand werden wird. Wie kann man nun passend darauf reagieren, ohne sich am Ende alleine in den vielen notwendigen Änderungen zu verrennen?

Probleme und nötige Schritte durch das neue Gesetz

Generell sollte man beachten, dass sich diese Änderungen nur auf Dienstleister erstecken, die ihre Produkte EU-weit anbieten. Wer seinen Shop nur in Deutschland zur Verfügung stellt, wird von den veränderten Gesetzen nicht betroffen sein. Trotzdem ist es wichtig, dass man bereits jetzt die entsprechenden Maßnahmen ins Auge fasst, damit man sich zum Jahreswechsel nicht vollkommen umstellen muss. Wie sehen die wichtigen Schritte aus?

  • Hoher Aufwand: Zuerst sollte man eine Schnittstelle entwickeln, mit der die entsprechenden Sätze für die Steuer aus dem System ausgelesen werden können. Das dürfte der Schritt mit dem größten Aufwand werden.
  • Steuerberater: Ein Besuch beim Steuerberater kann nicht schaden, da man die neue Herangehensweise in der Rechnungsgestaltung und Abrechnung besprechen sollte.
  • Preisgestaltung: Natürlich müssen die Preise für den Fall angepasst werden, dass es deutlich höhere oder niedrigere Sätze bei der Steuer gibt.

Natürlich darf auch das Risiko für die Haftung nicht vergessen werden. Schon ein einzelner Käufer aus einem Land der EU kann dafür sorgen, dass man sich mit dem Finanzamt des entsprechenden Landes auseinandersetzen muss und sogar bei einem Fehler haftbar gemacht werden kann. Neue Regelungen für Umsatzsteuer ab 2015 führen also vor allem dazu, dass man sich mit den entsprechenden Beratern beschäftigen und sich rechtlich absichern muss, bevor man die Geschäfte weiter wie bisher im World Wide Web vornimmt. Bleibt zu hoffen, dass sich die EU demnächst mehr Gedanken darüber macht, wie hoch der Aufwand für die Anbieter ist, wenn sie sich für ein neues Gesetz entscheiden.

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