Nutzungsdauer

NutzungsdauerUnter Nutzungsdauer wird innerhalb der Betriebswirtschaft und im Steuerrecht ein Zeitraum bestimmt, der für die Nutzungszeit eines langlebigen Wirtschaftsgutes angenommen werden kann. Die Nutzungsdauer wird deshalb benötigt, weil Wirtschaftsgüter, die einen bestimmten Mindestwert überschreiben, nicht in einem Jahr abgeschrieben bzw. als Kosten verbucht werden können. Die Nutzungsdauer in Jahren entspricht in etwa der Nutzungszeit. Technische Gegenstände wie Computer, die schnell in ihren Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt werden, haben eine deutlich kürzere Nutzungszeit als langlebigere Investitionsobjekte. Das Steuerrecht macht dem Unternehmer Vorgaben über die mögliche Nutzungsdauer, die unter Umständen von der tatsächlichen Nutzungsdauer abweichen können.

Die Länge der Nutzungsdauer bestimmt die Höhe der Abschreibung

Die Nutzungsdauer ist die entscheidende Größe zur Berechnung der jährlichen Abschreibung, die als Kosten in die betriebswirtschaftliche Kalkulation und ihre steuerliche Gestaltung einfließen können. Hat man beispielsweise eine Nutzungsdauer von zehn Jahren, dann kann man Jahr für Jahr zehn Prozent der Anschaffungskosten für das entsprechende Wirtschaftsgut als Kosten geltend machen. Hierbei wird als Abschreibungsmethode die lineare Abschreibung gewählt, wie es in den meisten Fällen auch steuerlich vorgeschrieben ist. Ein Unternehmer hat meist Interesse an einer möglichst schnellen und möglichst hohen Abschreibung, um seinen steuerlichen Gewinn zu minimieren. Das gilt auch für Existenzgründer, die möglicherweise noch keinen so großen Gewinn haben und bei denen hohe Abschreibungen zu einem Verlust führen können. Allerdings kann dieser Verlust in vielen Fällen vorgetragen werden, womit eine Minderung der Steuern auch in zukünftigen Jahren noch möglich ist.

Einflussfaktoren der tatsächlichen Nutzungsdauer

Im Unterschied zur steuerlichen oder geschätzten Nutzungsdauer steht die faktische Nutzungsdauer erst am Ende der Nutzung eines Wirtschaftsgutes fest. So kann ein überraschend eingetretener Schaden sofort die Nutzungszeit beenden, wenn dieser Schaden nicht mehr mit angemessenem Kostenaufwand beseitigt werden kann. Anderseits kann es auch passieren, dass das Wirtschaftsgut nach Ablauf seiner Abschreibungsmöglichkeiten noch vorhanden ist und im Betrieb weiter gute Dienste leisten kann. Das hängt damit zusammen, dass die Nutzungsdauer zu Beginn der Nutzungszeit festgelegt wurde und nur sehr ungenau geschätzt werden konnte.

Die tatsächliche Nutzungsdauer wird von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst:
• Die technische Überalterung kann dazu führen, dass ein nicht verbrauchtes Wirtschaftsgut nicht mehr eingesetzt werden kann, weil dies durch technische Vorgaben unterbunden wird.
• Der Verschließ des Wirtschaftsgutes ist stärker oder schwächer als unter normalen Bedingungen zu erwarten war.
• Wartung und Pflege können dazu führen, dass Wirtschaftgüter sich als langlebiger erweisen, als man ursprünglich gedacht hatte. Sind diese Wirtschaftsgüter sehr teuer in der Anschaffung, dann spart eine kompetent umgesetzte Wartung hohe Kosten.
• Reparaturen sind zeitnah umzusetzen, damit die Wirtschaftsgüter länger halten können.
• Weitere Faktoren der Nutzungszeit können in Wettereinflüssen gefunden werden, die sehr schwer zu prognostizieren sind.

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