Pflichtangaben im Impressum – Das muss rein

Wer sich heute selbständig macht, entscheidet sich meist auch für  einen eigenen Internetauftritt. Und genau dann muss die Internetseite auch ein Impressum aufweisen.  Hierbei handelt es sich um Pflichtangaben, die der Information der Nutzer Ihrer Homepage dienen. Fehlt das Impressum oder auch einige der Pflichtangaben, kann dies zu einer Abmahnung mit entsprechenden Kosten führen. Übrigens müssen auch nicht-privat genutzte Seiten bei Facebook, google+ oder auch von Blogs  u.ä. inzwischen ein Impressum vorweisen. Was aber sind nun die Pflichtangaben, die ins Impressum gehören?

Die Pflichtangaben im Impressum:

Das Telemediengesetz hat in §5 geregelt, welche Informationen Sie im Impressum aufführen müssen. Hierzu gehört:

Bei natürlichen Personen:

Name und Vorname des Einzelunternehmers sowie die vollständige Postanschrift; die Angabe nur eines Postfachs ist nicht ausreichend.

Bei juristischen Personen (Kapitalgesellschaften) oder Personengesellschaften (z.B. GbR):

Die komplette Firmenbezeichnung mit Angabe der Rechtsform (z.B. Muster123  GmbH oder A+B GbR),  der vollständige Name von wenigstens einem der Vertretungsberechtigten (also z.B. eines Geschäftsführers oder Gesellschafters) sowie die vollständige Postadresse des Firmensitzes.

Pflichtangaben im Impressum, die immer vorhanden sein müssen:

  • Eine Telefonnummer und die Mailadresse, unter der die Firma kurzfristig erreichbar ist
  • Ist für die Durchführung der Geschäftstätigkeit eine Zulassung (z.B. bei Gaststätten, Taxibetrieben, Versicherungsmakler u.v.m.) notwendig, ist auch die zuständige Aufsichtsbehörde anzugeben
  • Sind Sie in Abhängigkeit Ihrer Rechtsform im Handels- Genossenschafts- Partnerschafts- oder Vereinsregister eingetragen, so ist auch der Name des Registers zusammen mit der Registernummer anzugeben
  • Sind Sie als Freiberufler tätig, ist auch die Angabe der Standeskammer, der Sie angehören, sowie die Angabe der gesetzlichen Berufsbezeichnung, zusammen mit der Bezeichnung der berufsrechtlichen Regeln Pflicht. Geben Sie auch an, z.B. über eine Verlinkung, wo diese eingesehen werden können.
  • Verfügen Sie über eine Umsatzsteuer-ID ist auch diese anzugeben, andernfalls muss jedoch die Steuernummer nicht aufgeführt werden.
  • Sollten Sie sich als AG, GmbH oder KG auf Aktien in Abwicklung oder Liquidation befinden, ist auch dies im Impressum zu erwähnen.

Wo steht das Impressum?

Bleibt die Frage, wo das Impressum auf Ihrer Internetseite zu finden sein muss. Hier gilt: Das Impressum sollte möglichst von jeder Internetseite aus, in jedem Fall aber von Ihrer Startseite in maximal 2 Klicks, besser direkt erreichbar sein. Außerdem muss es ständig verfügbar und leicht erkennbar sein, d.h. die Verlinkung zum Impressum befindet sich an gut sichtbarer Stelle Ihres Internetauftritts  und die Bezeichnung (eben als „Impressum“) macht es eindeutig erkennbar.

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