Preiskartell

PreiskartellEin Preiskartell ist der Zusammenschluss verschiedener Unternehmen aus einer Branche, die bezüglich Mindestpreisen und Preisentwicklungen ihrer Produkte und Leistungen Absprachen treffen. Es herrscht in Deutschland ein grundsätzliches Verbot derartiger Preiskartelle, gesetzlich verankert ist dies im §1 GWB. Der Grund für das Kartellverbot liegt darin, dass ein Preiskartell den Wettbewerb in einer Marktwirtschaft behindert und den Beteiligten ein Preismonopol verschafft. Bei einem Preiskartell geht es zum einen darum, Einheits- oder Mindestpreise für den Verkauf bestimmter Produkte festzulegen. Dann handelt es sich um eine sogenannte horizonale Preisbindung. Außerdem wird ein Preiskartell häufig auch genutzt, um für alle beteiligten Firmen einheitliche Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bei Lieferanten festzulegen. In diesem Fall spricht man von Rabattkartellen.

Preiskartell: die verschiedenen Formen

Es gibt verschiedene Formen des Preiskartells. Sie werden vor allem nach der Art der Inhalte der Preisabsprachen unterschieden. So wird bei einem Festpreiskartell festgelegt, zu welchem Preis ein Produkt oder eine Dienstleistung verkauft wird. In einem Mindestpreiskartell hingegen wird der geringst mögliche Preis festgelegt, der für eine Ware oder Leistung in Rechnung zu stellen ist. In seiner Fortsetzung wird ein Preiskartell oft auch zum Kontingentkartell oder Quotenkartell. Diese Kartell-Formen beschreiben Absprachen mit dem Ziel, das zu einer bestimmten Ware vorhandene Angebot künstlich zu begrenzen beziehungsweise zuzuteilen, welcher Anteil am Gesamtangebot an einem bestimmten Produkt auf welches Kartellmitglied entfällt. Dies entspricht praktisch einer Nachfrage-befreiten Marktaufteilung und dem Diktat der Anbieter über sämtliche wichtige Marktparameter. Besonders geläufig ist ein Preiskartell als Möglichkeit zur Preisabsprache in Märkten mit ständig stabiler Nachfrage, wie dem Kaffee- oder dem Biermarkt, sowie in Oligopolmärkten, wie beispielsweise dem Mineralölmarkt. Bei letzteren handelt es sich um Märkte, in denen nur wenige größere Anbieter tätig sind, und Absprachen dadurch sehr einfach möglich werden.

Auch Absprachen zu Angebotspreisen bei Ausschreibungen gelten als Preiskartell – in seiner Sonderform als Submissionskartell. Hierbei verständigen sich die am Kartell beteiligten Unternehmen im Vorfeld von Ausschreibungen darüber, mit welchem Angebotspreis die einzelnen Anbieter ins Rennen gehen beziehungsweise, welchen Angebotspreis man nicht unterschreiten darf. Das führt dazu, dass bei einigen Ausschreibungen kaum echter Wettbewerb aufkommt – und bei anderen durch die Absprachen im Preiskartell bereits im Vorfeld von Seiten der Ausschreibungsteilnehmer festgelegt wird, wer den Zuschlag erhalten wird. Als Manipulation öffentlicher wie halb-öffentlicher oder freier Ausschreibungen ist auch diese Form des Preiskartells gesetzlich verboten.

Eine lockere Art des Preiskartells, die zumeist nicht auf einem vertraglichen Zusammenschluss verschiedener Unternehmen einer Branche basiert, ist die Preiskonvention.

Preiskartell: die bekanntesten Arten

Preiskartelle gibt es in verschiedenen Märkten beziehungsweise werden sie in diesen Märkten vermutet. Das betrifft beispielsweise Absprachen über die Preise für Benzin und Diesel, die Zementpreise, die Zuckerpreise, die Preise der Zulieferer im Schienen- und Fahrzeugbau oder auch die Preise für Kaffee und Bier.

Wird ein Preiskartell aufgedeckt, so greift das Bundeskartellamt ein – und verhängt für die beteiligten Unternehmen Bußgelder wegen Verstoßes gegen §1 GWB. Oftmals werden auch Verfahren gegen in Kartellen organisierte Unternehmen angestrengt.

Die einzige Form der Preisabsprache, die in Deutschland erlaubt ist, ist die Verständigung von Banken und Bankengruppen untereinander über die Konditionen und Preise für einzelne Bankleistungen. Diese Form des Preiskartells ist laut § 102 des Kartellgesetzes so lange zulässig, wie sie nicht missbräuchlich angewandt wird.

Das Preiskartell und seine Folgen

Neben dem Ausschalten jedes echten Wettbewerbs und dem oftmals künstlichen Hochhalten oder der bewussten künstlich durch Kartellabsprachen geschaffenen Steigerung von Verkaufspreisen hat ein Preiskartell auch weitere eklatante Folgen. So reguliert sich beispielsweise ein mittels Preiskartell bestimmter Markt nicht auf die gewohnte Weise von selbst. Das heißt, dass auch Anbieter auf dem Markt bleiben, die eigentlich nicht leistungsfähig oder innovativ genug wären, um unter realen Preis- und Marktbedingungen weiter zu existieren. Überhaupt wird einem Markt, dessen Preise durch seine Anbieter abgestimmt und festgeschrieben sind, jeglicher Innovationsbedarf und damit jegliche Innovationskraft genommen.

magnifier linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram