Privates Handy am Arbeitsplatz: Nutzung mit dem Chef absprechen

Privates-Handy-am-Arbeitsplatz-Nutzung-mit-dem-Chef-absprechenPrivate Handy-Nutzung am Arbeitsplatz kann zu Problemen mit dem Arbeitgeber führen. Arbeitnehmer sollten daher nicht einfach drauflos telefonieren, sondern sich für private Telefonate während der Dienstzeit die Erlaubnis ihrer Vorgesetzten einholen. Kein Arbeitgeber wird seinen Angestellten private Telefonate am Arbeitsplatz verbieten, wenn sie sich in einem nachvollziehbaren und angemessenen Zeitrahmen bewegen. Der Arbeitgeber hat natürlich ein berechtigtes Interesse daran, dass seine Mitarbeiter ihre Aufgaben effizient, zeitnah und ohne Ablenkung erledigen.

Berufstätige sollten sich gut überlegen, ob der Einsatz ihres privaten Handys am Arbeitsplatz wirklich notwendig ist. Es gibt einige Situationen, in denen der Chef die Bitte seiner Mitarbeiter um private Handygespräche sicherlich nachvollziehen kann. In welchen Situationen ist es angemessen, seinen Chef um die Erlaubnis privater Handynutzung zu bitten?

Verständliche Situationen sind:

  • Angehörige im Krankenhaus
  • kranke oder pflegebedürftige Angehörige
  • Kleinkinder und schulpflichtige Kinder
  • Vereinbarung zeitkritischer Termine

Vorgesetzte müssen sich bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen mit Kindern darauf einstellen, dass Telefonate vom Arbeitsplatz aus nach Hause, in die Schule oder den Kindergarten durchaus notwendig sind. Mitarbeiter, die neben der Arbeit Angehörige pflegen, können gleichfalls in die Situation kommen, private Gespräche zu führen. Im Allgemeinen dulden Arbeitgeber und direkte Vorgesetzte private Handygespräche am Arbeitsplatz, wenn es sich um wichtige Gespräche handelt, die einen nachvollziehbaren familiären Hintergrund haben. Vorgesetzte mit guten Führungsqualitäten und einem emphatischen Verhalten gegenüber ihren Mitarbeitern werden für familiäre „Notsituationen“ sicherlich Verständnis haben, insbesondere dann, wenn sie selbst Kinder oder Angehörige in Ausnahmesituationen haben. Ist die private Handy-Nutzung mit dem Chef abgesprochen, sollten Mitarbeiter diese Erlaubnis jedoch nicht als Freifahrtschein für Endlos- oder Vielgespräche nehmen. Diese Gespräche mit einem durchaus verständlichen Hintergrund müssen sich in einem zeitlich angemessenen Rahmen bewegen und dürfen nicht ausufern. Sie konzentrieren sich auf den Kernpunkt und den notwendigen Informationsaustausch.

Die allgemeinen Gepflogenheiten am Arbeitsplatz sind ein guter Orientierungspunkt für das eigene Verhalten. Führen die Kollegen gleichfalls gelegentlich private Handytelefonate im angemessenen Zeitrahmen, dulden Vorgesetzte diese Situationen stillschweigend. Arbeitsrechtlich spricht man von Gewohnheitsrecht. Diese stillschweigende Duldung sollten Mitarbeiter jedoch nicht über Gebühr in Anspruch nehmen, denn die Geduld des Chefs kann leicht überstrapaziert werden. Erledigt ein Mitarbeiter seine Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit seiner Vorgesetzten, werden diese sicherlich keinen Einwand gegen ein gelegentliches privates Telefonat oder den kurzen Blick auf den E-Mail- oder SMS-Eingang haben. Auch in diesem Fall gilt es, das Maß der Dinge im Auge zu behalten. Mails oder SMS sollten nach dem Lesen jedoch keinesfalls sofort während der Arbeitszeit beantwortet werden, dafür gibt es die Mittagspause. In der Regel erhalten Arbeitnehmer sicherlich nicht täglich Mails oder SMS, hinter denen ein Notfall steckt.

Berufstätige sollten sich mit Familienangehörigen, Freunden und Bekannten dahingehend absprechen, dass ihr Anruf am Arbeitsplatz nur im Notfall erfolgt. In vielen Fällen teilen sich mehrere Mitarbeiter ein Büro. Wiederholtes Handyklingeln und vermehrte private Telefonate nerven die Kollegen und lenken sie von ihrer Arbeit ab. Ist ein privates Telefonat nicht zu vermeiden, verlässt der Betroffene aus Höflichkeit das Büro und telefoniert leise in einer geeigneten Räumlichkeit, zum Beispiel der Mitarbeiterküche oder dem Flur, ohne dabei die ganze Belegschaft zu unterhalten.

Die Geduld von Vorgesetzten ist im Fall von Vieltelefonierern und Plaudertaschen schnell am Ende und schlägt in das Gegenteil um, die Untersagung privater Handytelefonate am Arbeitsplatz. Unwichtige Telefonate sind:

  • Vereinbarung eines Friseurtermins
  • unwichtige Gespräche mit der Freundin
  • Verabredungen treffen nach Feierabend
  • Gespräche mit Familienangehörigen ohne besonderen Grund
  • alle weiteren privaten Angelegenheiten, die nicht zeitkritisch sind

Fazit

Ganz unwichtig, wie notwendig die private Handynutzung während der Arbeitszeit ist oder nicht, Mitarbeiter bekommen leicht Probleme mit ihren Vorgesetzten, wenn sie ihr Handy ohne Absprache mit ihrem Chef nutzen. Eigenmächtigkeiten sind angesichts dieser sensiblen Thematik unangebracht und können eine Abmahnung nach sich ziehen. Vieltelefonierer und Plaudertaschen vermitteln schnell den Eindruck, dass sie mit ihren Gedanken nicht bei der Sache sind und die ihnen gestellten Aufgaben nicht erwartungsgemäß erledigen. Dieses Verhalten wirkt sich auf Dauer negativ auf das Berufsleben und die Karrierechancen aus. Probleme in diesem sensiblen Bereich umgehen Arbeitnehmer ganz einfach durch ein Gespräch mit ihren Vorgesetzten und die Einholung einer begrenzten und situationsbezogenen Erlaubnis zur privaten Handynutzung.

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