Raucherpausen: erlaubt, geduldet, verboten?

Raucherpausen-erlaubt-geduldet-verbotenDas Thema Rauchen wird am Arbeitsplatz regelmäßig heftig diskutiert. Auf der einen Seite sind die Nichtraucher, die sich durch ihre rauchenden Kollegen belästigt und in ihrer Gesundheit auf Dauer gefährdet sehen. Auf der anderen Seite sind die Raucher, die ihr Recht auf Persönlichkeitsentfaltung militant verteidigen. Nicht nur Raucher und Nichtraucher haben zu diesem Thema etwas zu sagen. Das Arbeitsrecht und der Arbeitgeber haben gleichfalls das Recht, sich in dieses kontroverse Thema einzuschalten. Sind Raucherpausen als Gewohnheitsrecht erlaubt, müssen Nichtraucher die Rauchbelästigung durch ihre rauchenden Kollegen erdulden oder sind sie verboten?

Zuwiderhandlung, Missbilligung, Verwirrung

Seit der Revolutionierung der Raucherregelungen im Gaststättengewerbe gehen Raucher und Anti-Raucher härter miteinander ins Gericht als je zuvor. Die Nichtraucher bezeichnen ihre rauchenden Mitmenschen als rücksichtslose Zeitgenossen. Die Raucher verspotten ihre Gegenpartei als Gesundheitsfanatiker, Spinner und Spaßbremsen. Sie fühlen sich angesichts dieser Thematik dort ausgeschlossen, wo sie in der Vergangenheit wie selbstverständlich mit ihrer Zigarette präsent waren. Am Arbeitsplatz mussten Nichtraucher ihre rauchenden Kollegen dulden und hatten diesbezüglich kein Mitspracherecht. Diese Situation hat sich grundlegend geändert. In vielen Unternehmen sind Raucher mittlerweile in extra für sie vorgesehene Raucherräume verbannt worden. Für starke Raucher stellt diese Situation ein Problem dar. War in der Vergangenheit der Handgriff zur Zigarette während der Arbeitszeit die Regel, müssen Raucher jetzt die für sie vorgesehenen Raucherräume aufsuchen. Im Umkehrschluss heißt das, dass sie für jede Zigarette ihren Arbeitsplatz verlassen und ihre Arbeit unterbrechen müssen. Sie machen eine Pause, die ihre Kollegen nicht in Anspruch nehmen. Die Nichtraucher empfinden diese Situation als ungerecht.

Was ist erlaubt und was nicht?

Jeder Arbeitnehmer hat ein Anrecht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Arbeitnehmer müssen nicht mehr dulden, sich am Arbeitsplatz von ihren rauchenden Kollegen einnebeln zu lassen. Der Arbeitgeber hat eine gesetzliche Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern, zudem besitzt er das Hausrecht und ist in der Lage, das Rauchen in seinem Unternehmen zu verbieten. Er muss sich an die gesetzlichen Bestimmungen zum Nichtraucherschutz halten. Damit ist das Ende der Fahnenstange jedoch nicht erreicht und das Problem gelöst. Raucher haben grundsätzlich das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, und dazu gehört auch das Recht, zu rauchen. Und was nun? Der Arbeitgeber hat seinen rauchenden Mitarbeitern die Gelegenheit zu geben, ihrer Gewohnheit nachzugehen, er darf sie nicht grundsätzlich verbieten. Die meisten Unternehmen stellen dafür Raucherräume oder andere gekennzeichnete Flächen zur Verfügung. Ein Recht auf einen Raucherraum oder explizit ausgewiesene Raucherplätze haben Raucher allerdings nicht. Wie viele Raucherpausen sind einem Mitarbeiter jedoch gestattet und wie wertet das Arbeitsrecht diese Problematik? Das Arbeitsrecht wertet die Raucherpause nicht wie einen Gang in die Küche, um sich eine Tasse Kaffee zu holen oder den Gang zur Toilette, sondern als Störung des betrieblichen Arbeitsablaufs.

Es gibt in dieser Hinsicht keine klare gesetzliche Vorschrift, wie Arbeitgeber mit ihren rauchenden Mitarbeitern und deren Raucherpausen umzugehen haben. Hier liegt eine Kann-Situation vor, die von verschiedenen individuellen Faktoren abhängt. Manche Arbeitgeber und nicht rauchende Kollegen dulden auch die vielfache Abwesenheit ihrer rauchenden Zeitgenossen. In diesem Fall handelt es sich um Gewohnheitsrecht. In vielen Produktionsbetrieben gilt eine Raucherpause im Rahmen von fünf Minuten alle zwei Stunden als hinnehmbar. In diesem Bereich leisten Arbeitnehmer vielfach Akkordarbeit und müssen zur Konzentrationsauffrischung einmal alle ein bis zwei Stunden ihre Arbeit unterbrechen. Diese kurzen Pausen nennt man „Steinkühlerphase“. Die Mitarbeiter sprechen sich ab und lösen sich gegenseitig in ihrem Arbeitsprozess ab. Unter Mitarbeitern im Büro sind zusätzliche Raucherpausen eher nicht die Regel. Meistens nehmen sie ihre Raucherpausen während der Frühstücks- und Mittagspause.

Fazit

Dieses Thema ist sowohl rechtlich als auch menschlich nicht leicht zu bewältigen. Die Arbeitgeber sind nicht berechtigt, ihren Arbeitnehmern das Rauchen grundsätzlich zu verbieten. Das Arbeitsrecht wertet die Raucherpausen zwar als Störung des betrieblichen Arbeitsablaufs und setzt sie nicht mit dem Gang zur Toilette oder in die Küche gleich. Dennoch haben Raucher das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. Dementgegen steht das Recht der Arbeitnehmer auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Die meisten Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern Raucherräume oder extra ausgewiesene Raucherplätze zur Verfügung. Die Regelung, wie ein Unternehmen seine Raucherpausen gestaltet, bleibt eine individuelle Entscheidung. Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt. Raucher sollten das gesunde Augenmaß nicht verlieren und die Unternehmensregelungen beachten. Ein wiederholter Verstoß kann als Arbeitszeitbetrug bewertet werden und entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Die regelmäßige Rechtsprechung kann in dieser Hinsicht inzwischen ein breit gefächertes Angebot an Urteilen vorweisen, die von Abmahnung über rechtmäßige und unrechtmäßige Kündigung alle Themen behandeln.

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