Rechnungswesen

RechnungswesenDer Begriff Rechnungswesen – Eine Definition

Das Rechnungswesen wird häufig mit den Kürzeln RWE oder REWE abgekürzt. Es handelt sich hierbei um einen (großen) Teil der Betriebswirtschaftslehre (kurz: BWL). Mit Hilfe des Rechnungswesens werden systematische Erfassungen, Überwachungen (Controlling) und informatorische Verdichtungen der durch den innerhalb des Betriebes / des Unternehmens entstehenden Geldströme und Leistungsströme abgebildet.

Das Rechnungswesen dokumentiert Güter- und Geldströme des betroffenen Unternehmens. Mit Hilfe dieser Aufzeichnungen kann Rechenschaft gegenüber Dritten – z. B. dem Finanzamt, den Banken oder sonstigen Kostenträgen – abgelegt werden. Die Daten, die das Rechnungswesen dem jeweiligen Unternehmer liefert, sollen aber auch dem Unternehmen selbst dienen. Mit Hilfe eben jener Daten lassen sich die nachgelagerten Wirtschaftsperioden (in der Regel Geschäftsjahre) besser planen und steuern. Das Rechnungswesen stellt demnach die Grundlage bzw. das Fundament eines jeden Unternehmers zur Planung seiner Geschäfte und Prozesse dar.

Innerhalb der Schulen mehrerer Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland wird die Thematik rund um das Thema „Rechnungswesen“ innerhalb des Unterrichtsfachs „Kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ (kurz: KSK) unterrichtet.

Das Rechnungswesen unterteilt sich in verschiedene Teilbereiche. Diese sollen im Folgenden erläutert werden:

Das interne Rechnungswesen

Diese Art des Rechnungswesens wird häufig auch als Controlling (von „Kontrolle“ / „kontrollieren“ abgeleitet) bezeichnet. Hierbei geht es in erster Linie um die Planung und Steuerung bzw. Koordination von Prozessen innerhalb des Unternehmens in Bezug auf eine mögliche Maximierung des Gewinns des Unternehmens. Die Informationen, die hierbei gewonnen werden, sollen bei Entscheidungsfindungen, welche die Zukunft des Unternehmens betreffen, entsprechend beeinflussen bzw. steuern. Die Erfolgsquellen des Unternehmens werden hierbei mit Hilfe der Kosten- und Leistungsrechnung (kurz: KLR) zu einem Controllingkonzept ausgebaut. Bei dieser Art des Rechnungswesens sind die steuer- und handelsrechtlichen Auflagen und Pflichten der Publizität des externen Rechnungswesens (Pendant zum internen Rechnungswesen) grundsätzlich nicht zu beachten. Innerhalb des internen Rechnungswesens existieren verschiedene Bewertungsansätze. Hierzu gehören beispielsweise die Faktorpreise oder auch die abweichenden Kosten. Die abweichenden Kosten (Kosten entsprechen dem betriebsbedingten Aufwand) sind unter dem Begriff der kalkulatorischen Kosten einzuordnen. Hierunter fallen z. B. Posten wie Zinsen, Abschreibungen für Sachanlagen (kurz: Afa), Mietaufwand etc. Eine weitere Abgrenzung zum externen Rechnungswesen liegt darin, dass die Betrachtung bei dem internen Rechnungswesen in der Regel überwiegend mit Blick in die Zukunft „zukunftsorientiert“ vorgenommen wird. Es wird mit Standard- und Planwerten gearbeitet.

Innerhalb des internen Rechnungswesen existieren die Sub-Kategorien der Betriebsabrechnung (hierunter die Kostenartenrechnung, der Kostenstellenrechnung, der Kostenträgerrechnung und die kurzfristige Erfolgsrechnung) sowie die Selbstkostenrechnung.

Das externe Rechnungswesen

Diese Art des Rechnungswesens stellt die finanzielle Situation des Unternehmens nach außen dar. Man spricht hierbei von der Finanzbuchhaltung. Es wird hierbei die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens abgebildet. Diese sind wiederum in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung (kurz: GuV), der Kapitalflussrechnung und ergänzenden Instrumenten gegliedert. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bildet das Handelsgesetzbuch (HGB) die rechtliche Grundlage für das externe Rechnungswesen. Die wichtigsten Faktoren hierbei sind die Buchführung, der Jahresabschluss (Bilanz, GuV etc.) das Inventar, der Lagebericht sowie die Sonder- und Zwischenbilanzen.

Weitere Bestandteile des Rechnungswesens

Ebenfalls wichtige Faktoren innerhalb des Rechnungswesens sind die betriebswirtschaftlichen Statistiken und Vergleichsrechnungen. Hierbei werden sogenannte Soll-Ist-Vergleiche, Verfahrensvergleiche und Zeitvergleiche vorgenommen. Auch ein zwischenbetrieblicher Vergleich ist hier möglich.
Die Planungsrechnung umfasst die Bereiche rund um die unternehmens- und betriebsbezogenen Vorschaurechnungen. Hierbei werden die betriebswirtschaftlichen Methoden angewandt. Für die unternehmensinternen Strategien dienen sie in häufigen Fällen der Entscheidungsvorbereitungen.

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