Rechtsgeschäft

RechtsgeschäftNach der juristischen Standard-Definition ist ein Rechtsgeschäft ein Tatbestand, der aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet sind, besteht. Diese Willenserklärungen können alleine oder im Zusammenhang mit anderen Tatbestandsmerkmalen die Rechtsfolge herbeiführen.
Ein Rechtsgeschäft dient der Gestaltung des Rechtslebens im Alltag. Private und juristische Personen treten Tag für Tag in Interaktion. Sie können sich binden, verpflichten und Rechte begründen, in dem sie ein Rechtsgeschäft in vielen rechtlichen Bereichen des Lebens schließen. Eine Willenserklärung alleine ist aber nicht immer auch ein Rechtsgeschäft, weil für die meisten Rechtsgeschäfte zwei Willenserklärungen nötig sind.

Bedeutung der Willenserklärung

Eine gesetzliche Defintion des Begriffes Willenserklärung gibt es nicht. Dennoch ist dieser Begriff die Grundlage für jedes Rechtsgeschäft. Die Rechtsgelehrten und die Rechtsprechung haben sich im Laufe der Jahrzehnte nach Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahre 1900 auf folgende Definition geeinigt: Eine Willenserklärung ist eine Willensäußerung, die auf eine Rechtswirkung zielt. Jede Willenserklärung muss sich daher aus zwei Komponenten zusammensetzen. Diese Komponenten sind der äußere und der innere Wille. Der äußere Wille ist die Erklärung, die mit dem inneren Willen übereinstimmen muss. Obwohl das Gesetz keine Definition für den Begriff Willenserklärung vorsieht, wird der Begriff häufig genannt. Doch auch die sprachliche Abgrenzung der Begriffe Willenserklärung und Rechtsgeschäft wird im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht eindeutig vorgenommen. Daher gilt es bei Rechtsproblemen zum Thema Rechtsgeschäft immer genau hinzuschauen.

Wirkungen eines Rechtsgeschäfts

Durch ein Rechtsgeschäft werden Rechtsverhältnisse begründet, aufgehoben und auch verändert. Es gibt einseitige und zweiseitige Rechtsgeschäfte. Das einseitige Rechtsgeschäft kann sowohl aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung als auch aufgrund einer Vereinbarung zustandekommen. Die bekanntesten einseitigen Rechtsgeschäfte, die die einseitige Gestaltung eines Rechtsverhältnisses ermöglichen, sind die Kündigung, der Widerruf, die Anfechtung, der Rücktritt und die Aufrechnung. Im Alltag gibt es aber auch sehr viele zweiseitige Rechtsgeschäfte. Für ein zweiseitiges Rechtsgeschäft bedarf es auch zweier übereinstimmender Willenserklärungen. Nur nach einer Einigung über den Inhalt des Rechtsgeschäfts kann dieses auch zustande kommen.

Inhalt eines zweiseitigen Rechtsgeschäfts

Der äußere und innere Wille der Willenserklärung der beiden Parteien, die sich über ein Rechtsverhältnis einigen, muss sich auf mindestens drei Merkmale beziehen. Diese wichtigen Vertragsbestandteile sind die Parteien, die Leistung und die Gegenleistung. Tag für Tag werden Kauf-, Miet-, Dienst-, Eheverträge und zahlreiche andere Verträge geschlossen. Sie alle werden als Rechtsgeschäft bezeichnet. Über die Mindestvertragsinhalte hinaus sehen viele Verträge zahlreiche weitere Punkte vor. Zahlungsfristen, Vertragsstrafen und andere Bestimmungen finden sich in den Verträgen. Aus einer einfachen Willenserklärung kann ein sehr kompliziertes Rechtsgeschäft werden.

Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte

Das deutsche Rechtssystem kennt nicht nur das einfache Rechtsgeschäft. Ein Kaufvertrag ist zunächst einmal nur auf die gegenseitige Verpflichtung der Erbringung der Leistungen gerichtet. Die Erfüllung dieser Verpflichtung wird dann im Anschluss durch die Verfügungsgeschäfte vorgenommen. In § 194 des Bürgerlichen Gesetzesbuches ist der Anspruch normiert. Aufgrund eines Verpflichtungsgeschäfts wird ein Schuldverhältnis begründet. Der Anspruch aus diesem Schuldverhältnis ist auf ein Tun oder Unterlassen gerichtet. Das Verfügungsgeschäft ist hingegen auf eine Rechtsänderung gerichtet. Diese Rechtsänderung kann die Übertragung, Belastung, Aufhebung oder auch die Inhaltsänderung eines Rechtes sein. Das Zusammenspiel von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft hat den juristischen Namen Abstraktionsprinzip. In Deutschland wird im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsordnungen streng zwischen Verpflichtung und Verfügung unterschieden. Typische Verfügungsgeschäfte des Alltags sind die Übereignung beweglicher Sachen und die Übertragung einer Forderung.

Der Brötchenkauf - zwei Rechtsgeschäfte

Am einfachsten lässt sich das deutsche System der Rechtsgeschäfte anhand eines Brötchenkaufs erklären. In der Bäckerei verpflichten sich beim Kauf eines Brötchens der Bäcker und der Kunde. Vertragsinhalt sind die beiden Parteien, das Brötchen als Leistung und das Geldstück als Gegenleistung. Nach der wirksamen Einigung über dieses Verpflichtungsgeschäft einigen sich Bäcker und Kunde über den Übergang des Eigentums am Brötchen und über den Übergang des Eigentums am Geldstück. Dies sind die Verfügungsgeschäfte.

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