Rückstellungen

RückstellungenIm betrieblichen Rechnungswesen werden als Rückstellungen Verpflichtungen eines Unternehmens bezeichnet, die im abgelaufenen Geschäftsjahr entstanden sind, deren genaue Höhe oder Termin der Fälligkeit aber noch nicht bekannt sind. Damit Verpflichtungen als Rückstellungen verbucht werden können, muss eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass sie in absehbarer Zeit fällig werden. Sie dürfen nicht mit Rücklagen verwechselt werden, die Bestandteil des Eigenkapitals sind. Rückstellungen werden in der Bilanz auf der Passivseite geführt.

Wie entstehen Rückstellungen?

Rückstellungen sind Zahlungsverpflichtungen gegenüber außenstehenden Personen oder Unternehmen. Da sie im laufenden Geschäftsjahr noch nicht beglichen werden können, besteht für sie eine Passivierungspflicht von Seiten der Buchhaltung. Typische Beispiele für hierfür sind Kosten für Renovierungs-oder Wartungsarbeiten, die erst im nächsten Geschäftsjahr abgeschlossen sein werden und daher am Bilanzstichtag noch nicht beglichen werden können. Ein anderes Beispiel sind die Kosten eines Rechtsstreits, die erst dann fällig werden, wenn das Unternehmen den Fall verliert. Damit eine Verbindlichkeit als Rückstellung in der Bilanz erscheinen kann, muss sie vor dem Bilanzstichtag entstanden sein und ihre Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss sein. Rückstellungen verringern den Gewinn des Unternehmens und erhöhen die Wahrscheinlichkeit eines Verlusts.

Welche Arten von Rückstellung gibt es?

Die erste Gruppe sind Pensionsrückstellungen. Damit sind Verbindlichkeiten in ungewisser Höhe gemeint, die aus den Ansprüchen von Arbeitnehmern entstehen, die eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen haben. Da es bei der Entstehung der Verpflichtung ungewiss ist, wann und in welcher Höhe es zu Verbindlichkeiten kommt, zählt man im Rechnungswesen diese Verpflichtungen zur Kategorie Rückstellungen. Das trifft übrigens auch dann zu, wenn die betriebliche Altersvorsorge nicht in Form einer lebenslangen monatlichen Rente, sondern als einmalige Summe gezahlt wird. Pensionsrückstellungen brauchen nur gebildet zu werden, wenn das Unternehmen selbst eine direkte betriebliche Altersvorsorge für seine Mitarbeiter anbietet.
Die zweite Gruppe sind Steuerrückstellungen. Sie entstehen, da jedes Unternehmen Steuern und Abgaben zu zahlen hat. Deren genaue Höhe steht aber am Bilanzstichtag noch nicht fest und muss erst errechnet werden.
Die letzte Gruppe ist zugleich die größte. Sie wird sonstige Rückstellungen genannt. Dazu gehören mehrere Formen, zum Beispiel die Drohverlustrückstellung. Das ist eine Rückstellung, die dann bilanziert wird, wenn ein noch nicht abgeschlossenes Geschäft ein Verlust zu werden droht. Kulanzrückstellungen sind Verpflichtungen, die dem Unternehmen entstehen, wenn es freiwillig Schäden oder Mängel an Waren oder Dienstleistungen nachbessert, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein.
Garantierückstellungen dagegen sind Verpflichtungen, die aus der Erfüllung von Garantieleistungen entstehen.
Prozessrückstellungen sind Rückstellungen für juristische Prozesse, deren Ausgang am Bilanzstichtag noch nicht entschieden ist.
Aufwandsrückstellungen sind Kosten für notwendige Reparaturen, die innerhalb der nächsten 3 Monate nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden.
Zu den sonstigen Rückstellungen zählen auch Jahresabschluss- und Prüfungsrückstellungen sowie Provisionsrückstellungen.

Wann und in welcher Höhe müssen Rückstellungen gebildet werden?

Sie müssen dann bilanziert werden, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Verbindlichkeit eingelöst werden muss. Ihre Höhe richtet sich danach, wie hoch die kommende Verpflichtung eingeschätzt wird. Rückstellungen dürfen nur dann aufgelöst (aus der Bilanz entfernt) werden, wenn der Grund für ihre Bildung nicht mehr vorhanden ist. Laut HGB sind Rückstellungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu bilden. Bei ihrer Festlegung darf weder die pessimistischste noch die optimistischste Einschätzung des Betrags verwendet werden.

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