SCHUFA

SCHUFAWorum handelt es sich bei der SCHUFA?

Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) wurde im Jahre 1927 gegründet und stellt ein Unternehmen dar, das Informationen über Verbraucher sammelt, die Auskunft über ihre Bonität liefern. Auskunft über die Bonität von Kunden übermittelt die SCHUFA an ihre Vertragspartner – etwa an Banken, Versicherungen, Bausparkassen, Versandhäuser, Kaufhäuser, Vermieter und Telekommunikationsunternehmen. Wenn die Vertragspartner der SCHUFA die Bonität des Kunden prüfen, so können sie sich vor Kunden absichern, die ihre Dienstleistungen oder Waren gegebenenfalls nicht bezahlen können. Das Unternehmen kann sich somit davor absichern, keine Zahlungen zu erhalten. Unterschieden wird dabei zwischen A-, B- und F-Vertragspartnern. A-Vertragspartner erhalten die weitreichendsten Auskünfte – etwa Informationen über eröffnete Bankkonten oder Kreditkarten, gekündigte Kreditverträge und Negativeinträge (auch aus anderen Branchen). Zu den A-Vertragspartnern zählen zum Beispiel Banken, Sparkassen und Kreditkartenunternehmen, während zu den B-Vertragspartnern beispielsweise Versand- und Handelsunternehmen sowie Telekommunikationsunternehmen gehören. B-Vertragspartner erhalten von der SCHUFA weniger Informationen. Hierzu gehören allgemeine Auskünfte über Negativeinträge. Telekommunikationsunternehmen können des Weiteren Einträge innerhalb ihres Branchenbereichs anfordern. F-Vertragspartner, z. B. Inkassounternehmen, erhalten nur Adressinformationen.

Welche Daten werden von der SCHUFA gespeichert?

Gespeichert werden von der SCHUFA zunächst Angaben über die Person – also Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift. Weiterhin werden Informationen über Bankkonten, Kreditkarten, Kreditverträge, Telekommunikationsverträge und Kundenkonten bei Versand- und Handelshäusern gesammelt. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Speicherung von abweichenden Zahlverhalten, also offenen Beträgen, die hinlänglich gemahnt sind und nicht bestritten werden. Daneben wird von der SCHUFA das Vorliegen der sogenannten Eidesstattlichen Versicherung gespeichert und Haftbefehle, die mit dieser in Verbindung stehen. Natürlich finden auch beantragte und eröffnete Insolvenzverfahren ihre Nennung. Nicht gespeichert werden von der SCHUFA hingegen Angaben über den Familienstand und den Arbeitgeber sowie Angaben zum Einkommen und Vermögen. Einträge werden nach drei Jahren gelöscht, sobald die offenen Forderungen beglichen wurden. Teilweise gelten Sonderbedingungen: Wird eine Forderung von bis zu 2.000 € getilgt und dies der SCHUFA innerhalb von sechs Wochen nach Tilgung gemeldet, so wird der Eintrag sofort gelöscht. Bei Minderjährigen erfolgt die Löschung sofort nach Bezahlung.

Was ist der „SCHUFA-Score“?

Der „SCHUFA-Score“ ist ein Wert zur Beurteilung der Kundenbonität, der eine Prognose über die zukünftige Kreditwürdigkeit abgibt. Hierdurch liefert die SCHUFA dem Unternehmen ein Indiz dafür, ob ein Kunde seine Raten vermutlich zurückzahlen wird. Der sogenannte Basisscore liegt auf einer Skala von 0 bis 100 Prozent. Ein hoher Wert deutet hierbei ein potenziell gutes Zahlungsverhalten an. Unterschieden wird hierbei zwischen verschiedenen Risikostufen: Ab einem Score-Wert von unter 50% wird von einem kritischen Risiko gesprochen, ab einem Wert von 90% bereits von einem erhöhten Risiko. Alle drei Monate wird der Wert von der SCHUFA neu berechnet. Als Basis hierfür dienen die von der SCHUFA gespeicherten Daten. Von dem Basisscore unterscheidet sich der Branchenscore. Die SCHUFA berechnet für Vertragspartner branchenspezifische Scores, um zu einer Differenzierung zwischen verschiedenen Wirtschafts- und Geschäftszweigen zu kommen. Es ist ein Unterschied, ob jemand eine Rechnung termingerecht zahlen wird oder einen Kredit tilgen kann. Spezifische Scores werden berechnet für: Banken und Sparkassen, Telekommunikationsunternehmen, den Handel und Versandhandel, das Hypothekengeschäft, für Freiberufler sowie Kleingewerbebetreiber. Der Branchenscore wird im Gegensatz zum Basisscore jeden Tag neu berechnet.

Möglichkeit der Eigenauskunft

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, Auskunft über die Daten zu verlangen, die von der SCHUFA über ihn gesammelt wurden. So soll dem Bürger die Möglichkeit gegeben werden, mögliche Fehleinträge bereinigen zu können. Die Auskunft kann einmal im Jahr beantragt werden, die Beantragung erfolgt dabei schriftlich. Weiterhin gibt es Online-Angebote, die kostenpflichtig sind (es fällt eine einmalige Anmeldegebühr von 18,50 € an) und dauerhafte Einsicht der eigenen Daten ermöglichen. Hierzu ist eine Authentifizierung notwendig.

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