Selbstauskunft

SelbstauskunftDie Selbstauskunft ist eine Auskunft, also Information des Betroffenen selbst. Dabei wird unterschieden in die Selbstauskunft von der und in diejenige über die jeweilige Person. Im privaten sowie beruflichen Alltag wird der Begriff Selbstauskunft recht unterschiedlich und bedarfsgerecht verwendet. Benötigt wird sie in den meisten Fällen zur Bonitätsbewertung im Hinblick auf einen Vertragsabschluss. Gängige Praxis ist die Vorlage einer Selbstauskunft durch den Wohnungsmieter. Jede Selbstauskunft enthält persönliche bis hin zu intime Informationen. Sie muss vom Empfänger vertraulich sowie nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, des BDSG, behandelt werden.

Schufa-Selbstauskunft über die Person

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, umgangssprachlich als Schufa bekannt, ist eine private Wirtschaftsauskunftei mit Sitz in Wiesbaden. Im Interesse ihrer Geschäftspartner wie Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versandhäuser, Onlineshops und auch Telekommunikationsgesellschaften werden in der Schufa-Datenbank alle Vertragsabschlüsse mit den Kunden als Information gespeichert. Dazu gehören auch negative Informationen wie Zahlungsprobleme bei der Vertragserfüllung. Das sind die Negativeintragungen, die den Schufa-Score als rechnerischen Wert aller Schufa-Eintragungen drücken, sprich negativ beeinflussen. Die Einsichtnahme in die Schufa-Datenbank ist ausschließlich den Geschäftspartnern vorbehalten. Jeder Bürger hat nach § 34 BDSG das Recht, von der Schufa über alle gespeicherten Daten eine Selbstauskunft zu erhalten. Auf Antrag wird einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft erteilt; Mehrfachausstellungen sind möglich und kosten einen niedrigen zweistelligen Eurobetrag. Daraus sind alle in der Schufa-Datenbank gespeicherten Informationen und deren Herkunft ersichtlich. Private Vermieter sind meistens keine Schufa-Geschäftspartner, haben also keine Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Schufa-Datenbank. Dennoch sind sie daran interessiert zu erfahren, wie sie anhand der Schufa die Bonität ihres potentiellen Mieters einschätzen können. Dazu erwarten beziehungsweise verlangen sie die Vorlage einer Selbstauskunft. Dieses Verfahren gilt analog für alle in Deutschland tätigen Wirtschaftsauskunfteien, unter denen die Schufa die mit Abstand bedeutendste Stellung einnimmt.

Persönliche Selbstauskunft von der Person

Nicht jeder Vertragspartner erwartet die Vorlage der Selbstauskunft einer Wirtschaftsauskunftei. Onlinebanken bieten beispielsweise den Kredit ohne Schufa an. Sie sind kein Geschäftspartner der Schufa, verzichten bei ihrer Bonitätsprüfung auf eine Schufa-Selbstauskunft und lassen den bewilligten Kredit auch nicht in die Schufa-Datenbank eintragen. Sie haben einen eigenen Fragebogen als Selbstauskunft entwickelt, der vom Antragsteller wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen ist. Beides bestätigt er mit seiner handschriftlichen Unterschrift. Diese Selbstauskunft ist die Grundlage für den Vertragsabschluss. Der kann rechtlich rückabgewickelt werden, wenn sich im Nachhinein zeigt, dass die Selbstauskunft fehlerhaft oder lückenhaft, unterm Strich falsch war. Inhaltlich ist diese Selbstauskunft des Betroffenen mit der Selbstauskunft über ihn weitgehend identisch.
In beiden Fällen der Selbstauskunft ist der Zweck entscheidend für ihren Inhalt. Gefragt werden darf nur das, was im unmittelbaren Zusammenhang mit der Notwendigkeit steht, aus der die Selbstauskunft erwartet wird. Das ist einer der gravierenden Unterschiede zur gesetzlichen Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

Existenzgründung und Selbstauskunft

Der Jungunternehmer muss davon ausgehen, dass er besonders in der Gründungsphase vermehrt auf eine Selbstauskunft angesprochen wird. Die Hausbank oder Sparkasse am Ort ist ein Schufa-Geschäftspartner. Sie lässt sich mit Unterzeichnung der Schufa-Klausel das OK dazu geben, die Schufa-Datenbank einzusehen; hier wird keine Selbstauskunft benötigt. Bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen, die bei der Existenzgründung allesamt neu sind, muss der Unternehmer damit rechnen, dass die Vorlage einer Selbstauskunft erwartet wird. Darüber hinaus werden Informationen über seine Selbstständigkeit auf Initiative der Wirtschaftsauskunfteien hin in deren Datenbank gespeichert. Unternehmen wie die Schufa oder die Creditreform komplettieren ihren Datenbastand mit allen öffentlich zugänglichen Informationen wie Eintragungen im Handelsregister oder im Gewerberegister. Zusammen mit den Informationen ihrer Geschäftspartner ergibt sich auf diese Weise innerhalb kürzester Zeit ein abgerundetes Bild über das vertragliche Ausgabeverhalten des Bürgers, oder über das Unternehmen mit Rechtsform, Geschäftsführung, Gesellschaftern, Stammkapital und einer ersten Einschätzung der Bonität.

Die Selbstauskunft von Dritten über den Betroffenen enthält keinerlei Informationen über sein Einkommen und Vermögen. Diese Informationen sind nicht zugänglich. In der Selbstauskunft über sich selbst hingegen ist es üblich, neben der Ausgaben- auch die Einnahmesituation zu erfragen, bis hin zur vertraglich abgesicherten Arbeitsplatzsicherheit bei Arbeitern und Angestellten.

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