Selbstfinanzierung

SelbstfinanzierungNeben der Investition und dem Risikomanagement ist die Finanzierung der dritte Bereich innerhalb der Finanzwirtschaft. Die Finanzierung gliedert sich in die Innen- sowie in die Außenfinanzierung. Die Selbstfinanzierung gehört zur Innenfinanzirung und ist in die offene sowie in die verdeckte Selbstfinanzierung unterteilt. Im Grunde genommen ist jede Form der Selbstfinanzierung die Nutzung der vorhandenen Geld- und Vermögensressourcen. Das Unternehmen benötigt zur Finanzierung des laufenden Bedarfs oder einzelner Projekte keine Fremdmittel, sondern kann auf Eigenmittel zurückgreifen. Die sind recht unterschiedlich. Eine offene Selbstfinanzierung profitiert von dem im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielten Gewinn. Der wird in einer Kapitalgesellschaft nicht an die Gesellschafter respektive Firmeninhaber ausgeschüttet, sondern der Gewinnrücklage zugeführt. Dieser Rücklagenbestand kann bedarfsweise in Anspruch genommen werden. Die verdeckte Selbstfinanzierung bezieht sich auf stille Reserven. Das sind im Rechnungswesen Bewertungsergebnisse, die sich nicht in Zahlen aus der Bilanz ablesen lassen. Stille Reserven entstehen durch eine Unterbewertung von Vermögen, oder aber durch die Überbewertung von Verbindlichkeiten. Gegenteilige Bewertungen führen zu den stillen Lasten. Zu den Anlässen für das Entstehen von stillen Reserven gehören Geldwertveränderungen, Preisschwankungen, Korrekturen von Schätzungsfehlern bei Abschreibungen, Rückstellungen oder Wertberichtigungen, sowie der gesetzliche Ermessensspielraum von Bewertungsvorschriften. Im Gegensatz zur offenen belastet die verdeckte Selbstfinanzierung die Liquidität des Unternehmens. Hier werden im wahrsten Sinne des Wortes Buchwerte zu Geld gemacht, ohne dass es liquide auf dem Firmenkonto vorhanden ist.

Unternehmensgründung und Selbstfinanzierung

Der Jungunternehmer startet in der Regel als Einzelunternehmer oder als Angehöriger einer Personengesellschaft, der BGB-Gesellschaft. Für ihn bedeutet zu Beginn der Selbstständigkeit die eher umgangssprachliche Selbstfinanzierung das Einbringen von Erspartem. Damit wird das erste Firmenvermögen geschaffen. Er stattet sein Unternehmen durch die Einzahlung auf das Firmenkonto mit einem Anfangskapital aus. Abhängig vom Geschäftsverlauf in den kommenden Monaten und Jahren kann dieses Anfangskapital in der Firma belassen, oder als Privatentnahme wieder entnommen werden. In diesem Falle wird die Privateinlage durch die Entnahme neutralisiert. Das bietet sich bei einem guten bis sehr guten Geschäftsverlauf an, wenn mit Umsatz und Gewinn eine ausreichende Liquidität geschaffen worden ist.
Auch der Selbstständige kann intern in die Selbstfinanzierung sowie in die Eigenfinanzierung unterteilen Der Unterschied liegt in der Herkunftsart der Finanzierungsmittel, sprich des Geldes. Die originäre Selbstfinanzierung ist eine Finanzierung aus Gewinngegenwerten wie die Gewinneinbehaltung oder die Inanspruchnahme stiller Reserven. Eigenfinanzierung hingegen ist die Inanspruchnahme eigener Mittel. Sie erhöhen das Eigen- oder Firmenkapital und werden dem Unternehmen immer von außen zugeführt. Der Selbstständige überweist von seinem Privatkonto auf das Firmenkonto einen bestimmten Betrag als Eigenfinanzierung. Dadurch erhöht sich der Unternehmenswert mit seiner Eigenkapitalausstattung, und die Liquidität wird gestärkt. Selbstfinanziert ist der generierte Gewinn, erzielt auf der Grundlage des vorhandenen Firmenkapitals.

Start mit Eigenkapital, Ausbau mit Selbstfinanzierung

Jedem Existenzgründer wird angeraten, in den ersten drei bis fünf Jahren die erzielten Überschüsse nicht als Gewinn zu entnehmen, sondern in der Firma zu belassen. Damit werden Substanz, Bonität sowie wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens gestärkt. Die Existenzgründung wird meistens mit einem Mix aus Eigen- und aus Fremdkapital finanziert. In den ersten Jahren lassen sich bei einem positiven Geschäftsverlauf sicherlich Gewinne erzielen, jedoch kaum stille Reserven bilden. Als Einzelunternehmer ist der Selbstständige an keinerlei Vorgaben für Geschäftseinlagen gebunden. Er kann zu jedem späteren Zeitpunkt nach eigenem Ermessen sein eingelegtes Eigenkapital wieder entnehmen. Das bietet sich über die offene Selbstfinanzierung an. Vom der Summe her mag der Unterschied im Einzelfall nicht allzu groß sein, wohl aber aus buchhalterischer Sicht. Privateinlage und Privatentnahme werden unter dem eigenen und neutralen Konto „Privat“ verbucht. Die Entnahme der Privateinlage ist keine Privatentnahme im steuerlichen Sinne, sondern eine Buchung, die sich wie ein durchlaufender Posten aufhebt.

Für den erfolgreichen Jungunternehmer kommt ausschließlich eine offene Selbstfinanzierung infrage, weil sich für die verdeckte Form mit stillen Reserven keine Ansatzpunkte ergeben. Bei der vereinfachten Einnahmeüberschussrechnung wird nicht bilanziert, und die überschaubaren Vermögenswerte werden überwiegend im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.

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