Stolpersteine auf dem Weg in die Selbstständigkeit

Stolpersteine-auf-dem-Weg-in-die-SelbststaendigkeitMit dem Weg in die Selbstständigkeit und eine damit verbundene Existenzgründung beginnt in vielen Fällen ein neuer, bisher unbekannter Lebensabschnitt. Oftmals korrespondiert das neue Unternehmen mit der bisherigen beruflichen Tätigkeit, sodass fachliche Erfahrung und Knowhow vorhanden sind. Die Selbstständigkeit als solche ist jedoch ganz neu. Der Existenzgründer wird mit Situationen und Sachverhalten konfrontiert, die ihm bisher als unselbstständigem Arbeiter oder Angestellter völlig fremd gewesen sind. Er muss vieles in die Wege leiten, und zwar sowohl sachlich richtig als auch zum genau passenden Zeitpunkt. Fehler oder Mängel stellen sich in manchen Fällen erst Monate später als solche heraus. Insofern ist jeder der Schritte auf dem Wege zur Selbstständigkeit ein eigener Stolperstein, über den der Existenzgründer stolpern, oder ihn gekonnt übergehen, sozusagen überspringen kann.

Der Selbstständige muss sein zukünftiges Unternehmen bei der örtlichen Gemeinde als seinem Wohn-/Unternehmenssitz anmelden. Diese frühzeitige Gewerbeanmeldung ist deswegen so wichtig, weil von Amts wegen andere Behörden und Institutionen automatisch informiert werden. Dazu gehört auch das örtlich zuständige Betriebsfinanzamt. Der Jungunternehmer muss dort als ein neuer Gewerbetreibender steuerlich erfasst werden. Als Arbeitnehmer hat er die Lohnsteuerkarte beantragt und seinem Arbeitgeber vorgelegt; jetzt ist der Selbstständige unmittelbar dem Finanzamt gegenüber erklärungspflichtig. Bisher hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt vom Bruttoverdienst einbehalten und abgeführt, zukünftig muss der Selbstständige eigenständig, also selbst, seine Einkommensteuererklärung abgeben.

Finanziell muss der Existenzgründer privat und geschäftlich vom ersten Tag an trennen. Dazu muss ein eigenes, separates Firmenkonto eröffnet werden. Es ist ein Girokonto, über das die geschäftlichen Einnahmen sowie die betriebsbedingten Ausgaben abgewickelt werden. Das Firmenkonto kann zwar bei demselben Kreditinstitut wie das private Girokonto geführt werden, es muss jedoch ein eigenes und separates Konto, darf also kein Unterkonto des privaten Hauptkontos sein. Eine der ersten betrieblichen Ausgaben ist die Gebühr für die Gewerbeanmeldung. Sie wird vor Ort in bar bezahlt. Das geschieht aus dem Privatbudget des Selbstständigen. Er hat anschließend die Möglichkeit, sich diese Betriebsausgabe durch eine Überweisung vom Firmen- auf sein Privatkonto zu erstatten.

Zu einer gesetzlichen Fürsorgepflicht gegenüber den zukünftigen Mitarbeitern gehört die Anmeldung des Unternehmens bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Auch wenn es sich um Minijobber oder um Stundenkräfte handelt, muss der Selbstständige seine Mitarbeiter bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden und die fälligen Versicherungsbeiträge bezahlen. Tut er das nicht oder nicht rechtzeitig und es geschieht ein Betriebs- oder ein Wegeunfall, kann das schwerwiegende bis hin zu unabsehbare Folgen für den Selbständigen haben.

In dieser Anfangsphase muss der Selbstständige für sein neues Unternehmen bei dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit die Zuteilung einer Betriebsnummer beantragen. Sie wird für die zukünftige Kommunikation mit Sozialversicherungsträgern wie Krankenkasse und Rentenversicherung benötigt. Die erfolgt ausnahmslos elektronisch. Ohne diese Betriebsnummer ist eine elektronische Korrespondenz nicht möglich; ausgefüllte Vordrucke und Formulare werden ohne die Betriebsnummer vom EDV-System nicht angenommen.

Seit Ende der 2000er Jahre besteht in Deutschland eine uneingeschränkte Krankenversicherungspflicht. Als Unselbstständiger war der jetzige Selbstständige automatisch krankenversichert; die monatlichen Beiträge wurden vom Arbeitgeber einbehalten und direkt an die Krankenkasse überwiesen. Jetzt muss sich der Existenzgründer freiwillig versichern. Das ist in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung möglich. Entscheidend ist, dass dieser Wechsel übergangslos geschieht, sodass keine Versicherungslücke entsteht. Die bisherige Krankenkasse sollte auf jeden Fall über die neue Situation informiert werden. Die ist in den ersten Wochen mit viel Korrespondenz verbunden. Hier muss jede Anfrage zeitnah, komplett und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Jungunternehmer sollte wissen, dass man ihn nicht ärgern, sondern ihm helfen will.

Bis alles, wie es heißt, richtig läuft, vergehen erfahrungsgemäß zwei bis drei Monate. In dieser Zeit darf nichts versäumt, übersehen oder liegengelassen werden. Der Selbstständige muss wissen, dass sich nichts von selbst erledigt. Nicht erledigte Angelegenheiten holen ihn irgendwann ein; spätestens dann, wenn sie beim Absender in der monatlichen oder jährlichen Wiedervorlage auftauchen.

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