Umweltbetriebsprüfung

UmweltbetriebsprüfungIn Privathaushalten spielen die Einsparung von Energie und der Einsatz umweltschonender Heizsysteme eine immer wichtiger werdende Rolle. Die große Mehrzahl der Hauseigentümer lässt Hausfassaden dämmen und Fenster mit einer hohen Wärmeschutzwirkung einbauen. Der Grund zu diesen oft erheblichen Investitionen ist einfach – im privaten Bereich spüren wir es direkt, wenn unser Haushaltsbudget durch steigende Energiepreise immer stärker belastet wird. Wir spüren aber auch unser beruhigtes Gewissen, wenn wir mit solchen Maßnahmen unseren Beitrag für eine sauberere Umwelt geleistet haben. Wie verhält sich dies jedoch in der Wirtschaft?
Manche Schwellenländer machen es uns vor, was niemals passieren dürfte. Sie stampfen innerhalb weniger Jahre eine Industrie aus dem Boden, die auf Kosten ihres Profits keine Rücksicht auf Umweltbelange nimmt. Entwickelte Staaten, unter ihnen die europäischen Länder, haben diese bittere Erfahrung bereits hinter sich und widmen ihre Aufmerksamkeit umweltgerechten Arbeitsmethoden und Produktionsprozessen. Jedes Unternehmen kann seinen Beitrag dazu leisten und die Europäische Union hat dazu die entsprechenden Gesetzesgrundlagen erlassen. Der Einbezug in das Umweltmanagement und eine regelmäßige Umweltbetriebsprüfung sind freiwillig. Sie geben den Unternehmer/innen die Basis, wie sie die gesamten Betriebsabläufe umweltschonend gestalten.

Welche Vorschriften regeln die Umweltbetriebsprüfung?

Das diesbezügliche Gesetzeswerk der Europäischen Union nennt sich EMAS und bedeutet Eco-Management and Audit Scheme. In Unternehmerkreisen ist es als EU-Öko-Audit bekannt. EMAS richtet sich nach den weltweit geltenden Normen ISO 14001 und ist in vielen Bereichen europaweit nochmals konkretisiert und verschärft worden. Jedes Unternehmen und alle sonstigen Organisationen wie beispielsweise Behörden können auf freiwilliger Basis an der EU-EMAS-VO Nr.1221/2009 vom 25. November 2009 am Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung teilnehmen. Dazu lässt sich das Unternehmen/die Organisation registrieren und darf das EMAS-Zeichen als Hinweis der Umsetzung des Umweltgedankens tragen. Einzige Ausnahme ist, dass dieses Zeichen nicht als Produktwerbung verwendet werden darf.

Welche Komponenten beinhaltet die Umweltbetriebsprüfung nach EMAS?

EMAS befasst sich mit den direkten und indirekten Auswirkungen eines Unternehmens und dessen Arbeitsprozesse auf die Umwelt. Das Umwelt-Audit betrachtet deshalb alle Bereiche des Unternehmens und schätzt deren Umweltverträglichkeit ein. Insbesondere gehören zu einer solchen Checkliste
der Betriebsstandort des Unternehmens,
Betrachtung der Umweltaspekte Kraftstoff, Strom, Wärme, Wasser, Abwasser und Abfälle,
Emissionen wie Lärm und Erschütterungen,
vorbeugende Umweltschutzmaßnahmen
sowie umweltgerechter Waren- und Materialeinkauf.
All diese Bereiche werden durch einen Umweltgutachter in ihrem Istzustand untersucht. Dieser Gutachter erarbeitet und unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung der Umweltstrategie des Unternehmens. Die Unternehmensleitung ist für deren Umsetzung zuständig. Dies erfolgt auf freiwilliger Basis, solange bisher keine Umweltvorschriften verletzt worden sind und die Veränderungen lediglich der weiteren Optimierung dienen. Eine Umweltbetriebsprüfung dient dementsprechend der freiwillig organisierten Verbesserung aller umweltpolitischen Maßnahmen im Unternehmen.

Wie werden EMAS-registrierte Unternehmen publiziert?

Jedes Unternehmen und jede sonstige Organisation, welche sich an EMAS beteiligen, veröffentlicht zunächst eine Umwelterklärung. Darin wird die aktuelle Situation des Unternehmens hinsichtlich seiner Umweltstandards sowie der direkten und indirekten Auswirkungen auf die Umwelt geschildert. Sie beinhaltet außerdem die derzeitigen Leistungen zur Umweltverbesserung sowie selbst gesteckte Umweltziele. Eine solche Umwelterklärung bildet die Grundlage für einen staatlich zugelassenen Umweltgutachter. Er übernimmt die Überprüfung deren Richtigkeit und leitet die jährliche Aktualisierung ein. Weitere turnusgemäße Überprüfungen richten sich nach der Art des Unternehmens. In der Regel sollen deren Fristen drei Jahre nicht überschreiten. Unternehmen und Organisationen, die sich diesem freiwilligen Umweltmanagement und der Umweltbetriebsprüfung unterwerfen, können sich bei der IHK beziehungsweise der Handwerkskammer in das EMAS-Register eintragen lassen.

Welche direkten und indirekten Aspekte beinhaltet die Umweltbetriebsprüfung?

Beurteilt wird die gesamte Auswirkung des Unternehmens aus umweltpolitischer Sicht auf seinen Standort und dessen Umgebung. Dabei spielen umweltgerechte Produktion und Emissionen die vorrangige Rolle. Überprüft wird aber auch der Energieverbrauch in allen Bereichen von der eingesetzten Elektroenergie über energiesparende Heizmethoden bis hin zu Wärmedämmmaßnahmen und Kraftstoffverbrauch der Fahrzeuge. Ein weiteres Kriterium ist das Wasser- und Abwassermanagement nach Wasserhaushaltsgesetz. Indirekt greift das Unternehmen in umweltverbessernde Strategien ein, indem es beispielsweise nachhaltig produzierte Materialien verarbeitet und Rohstoffe aus umweltvernichtendem Raubbau ablehnt.

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